W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fragebogen zum Unfallhergang

C
Coolidge
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

in einem Pflegeheim wird bei Sturz eines Bewohners mit anschließender ärztlicher Behandlung ein Unfallbogen (für die Versicherung) ausgefüllt. In diesem Bogen wird unter anderem folgendes abgefragt:

  1. Auf welche Weise hätten Sie den Unfall verhindern können?
  2. Warum liegt ihrer Meinung nach kein Fehlverhalten des Pflegepersonals vor?

Insbesondere an zweiter Frage wird sich (zurecht) gestört. Kann man als BR da was gegen Suggestivfragen machen?

Grüße und vielen Dank

2.427015

Community-Antworten (15)

C
Challenger

07.10.2015 um 01:08 Uhr

Ich würde die Fragen auf keinen Fall beantworten.

Frage 22 würde ich nur bei folgenden Wortlaut beantworten: "Auf welche Weise hätte der Unfall verhindert werden können" Ich kann mir gut vorstellen,daß in einem Pflegeheim Personal- mangel und Arbeitsverdichtung durch Kostendruck ausgelöst wurde und wird.Wenn meine Vermutung zutrifft, würde ich wie folgt antworten: "Arbeitsverdichtung reduzieren und Pflegeper- sonal aufstocken"

Bei Frage 23 ergibt sich im Umkehrschluß,daß dem Pflegepersonal Fehlverhalten und/oder grobe Fahrlässigkeit unterstellt wird. Also Antwort verweigern.

Ich hatte zu später Stunde keinen Bock mehr zu prüfen,inwieweit MBR des BR etwa nach §87 BetrVG hier einschlägig sind.

P
Pjöööng

07.10.2015 um 01:53 Uhr

Wer füllt denn den Bogen aus?

G
gironimo

07.10.2015 um 11:19 Uhr

zumindest bei Frage 23 kommt man zum Thema Personalfragebogen (§ 94 BetrVG). Es dürfte allein aus dem Datum und dem Unfallort klar werden, welche AN ein mögliches Fehlverhalten an den Tag legten. Darum wendet Euch an den AG und macht Eure Mitbestimmung geltend. Am einfachsten natürlich, die Frage fliegt ganz raus.

Bei einem Personalfragebogen im Sinne des § 94 BetrVG ist es unerheblich, wer den Bogen ausfüllen muss. Wichtig sind die erfassten Informationen.

Und mit Verlaub (nicht Eure Zuständigkeit). Die Frage 22 ist auch schon frech.

G
ganther

07.10.2015 um 12:44 Uhr

mal von der anderen Seite gedacht: als Bewohner wäre ich froh wenn ein Pflegeheim einen solchen Bogen ehrlich ausfüllt!!!!

aber das ist abseits von dem rechtlichen Thema

R
rolfo

07.10.2015 um 13:05 Uhr

@ gironimo Was hat der Unfallmeldebogen mit einem Personalfragebogen nach § 94 BetrVG zu tun? Der Unfallmeldebogen wird von dem Verunfallten ausgefüllt. Möglicherweise ist das sogar ein Vordruck der Versicherung oder der BG. Wo siehst du da Mitbestimmungsrechte`?

P
Pjöööng

07.10.2015 um 13:33 Uhr

Zitat (rolfo): "Der Unfallmeldebogen wird von dem Verunfallten ausgefüllt."

Ist das so? Wo steht das? Sind die Bewoher dieses Pflegeheimes dazu in der Lage?

R
rolfo

07.10.2015 um 14:04 Uhr

@ Pjöööng Egal, es handelt sich trotzdem nicht um einen Personalbogen der nach § 94 mitbestimmungspflichtig wäre

C
Coolidge

07.10.2015 um 15:20 Uhr

Der Fragebogen wird vom Pflegepersonal ausgefüllt, und zwar von demjenigen der den Sturz / Unfall beobachtet hat bzw. als erstes den Unfall bemerkt hat. Und ja, es ist ein Vordruck der Versicherungen. Die betreffenden Fragen auslassen wurde schon probiert und anschließend von der Einrichtungsleitung bemängelt. Am Besten scheint es mir wirklich zu sein den betreffenden Punkt mit Aussagen wie "besserer Personalschlüssel" oder ähnlichem auszufüllen.

K
Kölner

07.10.2015 um 15:25 Uhr

@Coolidge Frage am Rande: Gibt es denn von Seiten der Versicherung ein Teilungsabkommen mit den KK?

P
Pjöööng

07.10.2015 um 15:43 Uhr

rolfo,

ich habe mir zu dem Punkt, ob es sich möglicherweise um einen Personalfragebogen handeln könnte noch gar keine Gedanken gemacht, weil eben nicht klar war, wer den Fragebogen ausfüllt. Und irgendwelche Vermutungen anstellen, wer den Bogen ausfüllt ist nicht so mein Ding, da liegen wir sicherlich auseinander.

Ich betrachte es auch als schwierig, zwei aus dem Fragebogen herausgelöste Fragen zu beurteilen. Der Frage 23 müsste z.B. meines Erachtens eine Frage vorgelagert sein, die da in etwa hieße "Liegt Ihrer Meinung nach ein Fehlverhalten des Pflegepersonals vor? Nein ==> Frage 23, Ja ==> Frage NN"

Schlecht finde ich auch in solchen Fragebögen, wenn Meinungen abgefragt werden. Letztendlich handelt es sich hierbei um enen Fragebogen der Versicherung den die Versicherung im Grunde genommen gestalten kann wie sie will. Die Frage ist, ob der Arbeitgeber das Ausfüllen dieses Fragebogens den Pflegekräften aufdrücken kann und welche Konsequenz es haben kann, wenn eine Pflegekraft einzelne Fragen nicht beantwortet. Richtig wäre meines Erachtens wenn die Fragebögen von einer hierfür ausgebildeten Bürokraft ausgefüllt werden und die Pflegekräfte die zum Ausfüllen notwendigen Angaben gegenüber dieser machen. Das köönte gleichzeitig helfen, Unfallgefahren zu minimieren.

Da solch eine Sturz ja auch z.B. in der Pause festgestellt werden kann oder von Nichtpflegekräften, würde ich mich als BR hier vielleicht mal aus dem Fenster lehnen und daraus eine Frage der Ordnung im Betrieb konstruieren.

R
rolfo

07.10.2015 um 17:14 Uhr

pjöööng gebe dir insofern recht, man sollte den ganzen Fragebogen vorliegen haben und nicht nur einzelne Punkte. Ist halt ein typischer Versicherungsfragebogen mit Fangfragen um einen evtl. Versicherungsschaden ablehnen zu können. Mir ging es nur darum, dass man mit dem § 94 da nicht weiterkommt.

A
AlterMann

07.10.2015 um 20:23 Uhr

Bei dem Fragebogen geht es doch um Ansprüche des Versicherten gegen die Versicherung und in der Folge um evtl. Ansprüche der Versicherung gegen das Heimpersonal. Meiner Ansicht nach hat da das Heimpersonal gar nichts auszufüllen, das macht der Versicherte. Kann er das nicht selbst, ist der Bevollmächtigte oder ges. Betreuer zuständig.

Als ges. Betreuer wäre ich sicher nicht damit einverstanden, wenn das Personal, dass den Unfall möglicherweise verschuldet hat, danach den Versicherungsbericht ausfüllt und unkontrolliert wegschickt. Aber die Heimleitung wird wissen, wieso...

P
Pjöööng

07.10.2015 um 20:37 Uhr

Sorry alter Mann, aber das ist Blödsinn!

Das Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Heim und der Versicherung und ncht zwischen dem Verunfallten und der Versicherung. Der Verunfallte hat auch keine Ansprüche gegenüber der Versicherung (woher auch?), sondern ggf. gegenüber dem Heim welches möglicherweise ein Verschulden trifft.

Und selbstverständlich ist der Versicherte verpflichtet der Versicherung den möglichen Schaden zu melden und alle Angaben zu machen, die die Versicherung in Stand setzen zu prüfen ob ein Versicherungsfall vorliegt. Tut er das nicht, so begeht er eine Obliegenheitspflichtverletzung und die Versicherung kann ggf. die Regulierung ablehnen bzw. beim Versicherten Regress nehmen.

A
AlterMann

09.10.2015 um 00:05 Uhr

Okay Pjööng, dann haben wir verschiedene Versicherungen im Blick. Ich dachte bei der Frage an die Krankenversicherung. Dann würde meine Antwort stimmen: Der bewohner ist der Versicherte, und die Versicherung will wissen, ob sie einen Dritten in Regress nehmen kann. Aber vielleicht handelt es sich ja hier um eine andere Versicherung...

P
Pjöööng

09.10.2015 um 01:28 Uhr

AlterMann, ich wage zu bezweifeln dass die Krankenversicherung jeweils unterschiedliche Fragebögen hat, je nachdem wem möglicherweise ein Verschulden vorzuwerfen sein könnte...

  1. Warum liegt ihrer Meinung nach kein Fehlverhalten des Pflegepersonals vor?

  2. Warum liegt ihrer Meinung nach kein Fehlverhalten des Zugpersonals vor?

  3. Warum liegt ihrer Meinung nach kein Fehlverhalten des Grundstückseigentümers vor?

Und dass derjenige der evtl. Regress nehmen möchte/könnte dem Befragten in den Mund legt, dass kein Fehlverhalten vorliegt... eher außergewöhnlich...

Ihre Antwort