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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fragebogen für Auszubildende über Abteilung - muss dieser vor Verwendung dem Betriebsrat vorgelegt werden?

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Ombre
Jan 2018 bearbeitet

hi an alle, darf eine abteilung eine auszubildenden einen fragebogen - welcher freiwillig auszufüllen ist und nur innerhalb dieser abteilung genutzt wird - zum ausfüllen aushändigen, worin z.b. fragen gestellt sind wie "hat es dir in der abteilung gefallen" oder "was würdest du tun, wenn du chef dieser abteilung wärst" ? dieser fragebogen enthält u.a. keinen namen des auszubildenden und wird lediglich von fachbereichsausbilder gelesen. lt. abteilung dient dieser als interne verbesserungsmöglichkeit. muss dieser intern verwendete "fragebogen" vor verwendung dem betriebsrat vorgelegt werden ? danke euch im voraus

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Community-Antworten (5)

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Immie

14.05.2009 um 23:55 Uhr

...Jeep:-)

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Ombre

15.05.2009 um 00:13 Uhr

sorry, aber muss nochmal nachfragen: war "jeep" zur frage ob dieser fragebogen ohne zustimmung verwendet werden darf oder: jeep, es bedarf eine genehmigung durch den betriebsrat ? gibts einen § der das regelt ?

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Immie

15.05.2009 um 00:42 Uhr

Jeep...nicht ohne den BR. Allgemeine Mitarbeiterbefragungen des Arbeitgebers In der Praxis werden solche Mitarbeiterbefragungen zumeist vom Arbeitgeber durchgeführt. Es ist anerkannt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Interessenvertretung über die Inhalte und Ergebnisse einer Mitarbeiterbefragung zu unterrichten, wenn Aufgaben und Rechte des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) berührt werden (Bundesarbeitsgericht - BAG vom 8. 6. 1999 - 1 ABR 28/97 = AiB 2000, S. 292). Hiervon ist bei einer Befragung über die Arbeitsbedingungen im Betrieb regelmäßig auszugehen. Eine weitergehende aktive Beteiligung des Betriebsrats im Hinblick auf die inhaltliche Ausgestaltung der Befragung und ihre Auswertung hängt weitgehend vom "Goodwill" des Arbeitgebers ab, sofern nicht spezielle Mitbestimmungsrechte (insbes. nach § 87 Abs.1 BetrVG) bestehen. Da ist dann zur Not Kreativität gefragt.

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Ombre

15.05.2009 um 01:10 Uhr

also eine allgemeine und offizielle mitarbeiterbefragung gibt es bei uns ja auch. da versteht sich das MBR von selbst. das problem ist, dass es bereits eine anonyme abteilungsbeurteilung der auszubildenden gibt, welche bei der ausbildungsleitung eingeht - ich gehe davon aus, dass diese sogar von unserem GBR genehmigt ist, da diese via Datenbank ausgefüllt und elektronisch versendet wird. von den fragen her "ähneln" sich beide dokumente. die abteilungsverantwortlichen kommentieren dieses, dass bereits vor 3 jahren ( kann ich leider jetzt nicht mehr nachvollziehen ) die mündliche zusage des BR getätigt wurde, dass dieser "fragebogen" nur innerhalb der abteilung verwendet werden kann. was kann der BR hier tun ?

K
klinik

15.05.2009 um 12:58 Uhr

Schau mal in den § 94 BetrVG, da gibt ein MBR des BR bei Personalfragebögen. Ohne den BR läuft da garnichts.

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