Erstellt am 06.10.2015 um 11:28 Uhr von gironimo
Wenn die Mehrheit des BR es so will, kann ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Beide Positionen können jederzeit durch BR-Beschluss anders besetzt werden.
Erstellt am 06.10.2015 um 11:45 Uhr von Showa
Also können wir mit Mehrheit gegen seinen Willen beschliessen und einen neuen Stellvertreter wählen? Sind schon kurz davor ihn auszuschliessen, weiß aber nicht wie da die Rechtslage ist. Habe mit einem Arbeitsrichter gesprochen. Der meinte aber , das dies ein langer Prozess wäre, der wahrscheinlich bis zum Ende der Amtsperiode andauern würde. Fakt ist, er redet das Gremium schlecht und macht nach Aussen schlechte Stimmung. Er steht mit seiner Meinung aber ganz alleine dar. Des Weiteren sendet er emails an unseren GBR, in dem er unser Gremium als unzurechnungsfähig bezeichnet und wollte sogar über den GBR eine Neuwahl unseres Gremiums beantragen. Ist klar, das da kein Vertrauen mehr besteht und alle anderen zurecht entäuscht sind, von dem, was er da abgezogen hat. Also könnten wir, mit korrekter Einladung und dem Tagesordnungspunkt "Neuwahlen in einer konstituierenden Sitzung" unseren Stelli abwählen? Möchten auch rechtlich auf der sicheren Seite sein. Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten.
Erstellt am 06.10.2015 um 11:52 Uhr von Pjöööng
Showa,
es wäre gut wenn Du für Deine Frage einen neuen Thread aufmachst und Dich nicht an eine fremde offene Frage anhängst.
Erstellt am 06.10.2015 um 11:52 Uhr von tatekuru
hallo, ihr setzt auf die nächste tagesordnung den punkt abwahl des stellvertretenden vorsitzenden und neuwahl des stellvertretenden vorsitzenden. dann wird die beschlüsse gefasst.
ich hoffe nur für euch, dass es eine mehrheit für diesen beschluss gibt.