Erstellt am 05.10.2015 um 22:56 Uhr von Jakarta
Tja, da dürfte der Arbeitgeber die besseren Karten haben.
Auch wenn das Seminar den Titelteil „Grundlagen enthält“, ist es keine für alle BRM notwendige Grundlage, sondern nur für die, die mit entsprechenden Aufgaben gesegnet sind.
Da der Arbeitgeber trotz ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschluss die Erforderlichkeit des Seminars bestreitet, könnte, oder besser, müsste der Betriebsrat ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einleiten, will er dennoch alle zu diesem Seminar entsenden. Das Arbeitsgericht entscheidet dann darüber, ob das Betriebsratsseminar erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG ist.
Ist das terminlich nicht mehr möglich, könnte man das auch im Nachhinein klären. Da hier die Karten für den BR aber nicht die besten sind, würde ich davon Abstand nehmen und nur den VS und Stellvertreter zu dem Seminar schicken. Alles andere dürfte nach hinten losgehen.
Erstellt am 05.10.2015 um 23:03 Uhr von konny
zählt das auch für die ausschüsse es sind welche im Wauschuss und in Paussschuss drin????
Erstellt am 05.10.2015 um 23:17 Uhr von Jakarta
Auch dort müssen sie mit entsprechenden Aufgaben gesegnet sein um hier ein Anrecht zu haben. Für ein normales MG gibt es diesen leider nicht.
Erstellt am 06.10.2015 um 08:23 Uhr von Hartmut
Die Ansicht eures AG teile ich nicht. Eine Vorgabe, wen ihr hinschickt, steht ihm nicht zu. Jedes BRM, zu dessen Aufgabenerfüllung im BR diese Schulung erforderlich ist und für den die Teilnahme beschlossen wurde, kann auch hin. Aber zuerst sprecht mit der Seminarleitung, die kennen das Problem aus Erfahrung gut und wissen, was zu tun ist.
Erstellt am 06.10.2015 um 08:56 Uhr von Pickel
Hartmut, du schreibst leider wiederholt Blödsinn.
Der AG kann die vom BR festgestellte Erforderlichkeit bestreiten und dann muss eben uU die Einigungsstelle entscheiden.
BR mit einem insgesamt guten Verhältnis, werden in solchen Fällen abwägen, ob man hier auf Konfrontation gehen will um ein Zeichen zu setzen (und auf die nicht geringe Gefahr hin, hier tatsächlich zu unterliegen) oder ob man sich verständigt.
Deine Gleichung "BR beschließt Seminarbesuch = Seminar hat stattzufinden" ist einfach schlich falsch.
Erstellt am 06.10.2015 um 09:04 Uhr von Widder
Wenn der BR die Erforderlichkeit festgestellt hat, fasst er einen dementsprechenden Beschluss, und teilt dies dem AG mit. § 37 Abs 2 BetrVg.
Sollte dieser die Erforderlichkeit bestreiten, ist er am Zuge und kann die Einigungsstelle anrufen. § 37 Abs 6 BetrVG
Der BR muss weder ein Beschlussverfahren einleiten, noch sonst etwas.
Bei euch kommt es darauf an, ob diese BRM öfter mal irgendwelche Verhandlungen führen. Wenn dies der Fall ist, halt ich es für Erforderlich.
Wenn dies i.d.R. durch den BRV und Stelli gamacht wird, habt ihr schlechte Karten.
Erstellt am 06.10.2015 um 09:27 Uhr von gironimo
Gegen die zeitliche Lage hat der AG ja wohl nichts. Er ist grundsätzlich der Meinung dass nicht alle hinfahren sollen. Das Problem ist die Kurzfristigkeit. Weil der AG einfach sagt: Ich zahle nicht. Dann muss wohl oder übel der BR aktiv werden und das Arbeitsgericht bemühen. Und bis dahin ist das Seminar vorbei. Und der BR hat die Kosten am Hals (je nach Seminaranbieter).
Ich würde auch erst einmal mit dem Seminaranbieter sprechen.
Erstellt am 06.10.2015 um 09:28 Uhr von ganther
M.E muss der AG keine Einigungsstelle anrufen. Die wäre hier nicht zuständig. Nach § 37 VI Satz 5 entscheidet die Einigungsstelle über die Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten und nicht über die Erforderlichkeit. Richtig wäre hier ein Beschlussverfahren
Erstellt am 06.10.2015 um 14:02 Uhr von moreno
,,Hartmut, du schreibst leider wiederholt Blödsinn.
Der AG kann die vom BR festgestellte Erforderlichkeit bestreiten und dann muss eben uU die Einigungsstelle entscheiden. ''
Ähhh Pickel wer schreibt hier Blödsinn?????????
Erstellt am 06.10.2015 um 16:13 Uhr von Globus
ja ja, zeitliche Lage Einigungsstelle - Notwendigkeit Arbeitsgericht...
Je nach Seminaranbieter könnte es auch sein, dass dieser die Kosten beim AG einklagen muß und der AG den Lohn für diesen Zeitraum nciht zahlt... Hier ist also dann die Frage ob die BRM erstmal darauf verzichten können / wollen, bis die Notwendigkeit im Nachhinein festgestell, oder eben nciht festgestellt wurde...
Der Ausgang ist in der Tat nicht vorhersehbar - und ja, bei solch strittigen Angelegenheiten immer den Anbieter mit ins Boot holen....