Erstellt am 17.01.2023 um 10:09 Uhr von Muschelschubser
Ich würde sagen, offiziell Beschwerde beim Arbeitgeber nach §84 BetrVG einreichen.
Nimm ein BR-Mitglied Deines Vertrauens mit ins Boot.
Dass der Name des Beschwerdeführers nicht anonym bleibt, lässt sich leider nicht vermeiden.
Erstellt am 17.01.2023 um 10:50 Uhr von rtjum
Die Kollegen, die diese Anweisung des Vorgesetzten mitmachen, zusammen mit anderen Kollegen mal in eine dunkle Ecke mitnehmen... :-)
Erstellt am 17.01.2023 um 13:54 Uhr von Qwer
Der wo sich beschwert hat ist gegangen
Erstellt am 17.01.2023 um 14:17 Uhr von celestro
"kann er behaupten ich lüge weil der Mitarbeiter wo das gesagt hat ist jetzt gegangen."
Klar kann er das behaupten ... das ist aber völlig unabhängig davon, ob der MA gegangen ist oder nicht.