BR BEM BEauftragter - Nachrücker?
Hallo, ich habe eine Verständnisfrage zum BR -BEM Verantwortlichen. Wir werden in naher Zukunft BEM einführen und sind bereits seitens des BR dabei den vom BR Verantwortlichen zu benennen. Es hat sich auch (ein weibl. BR Mitglied ist bereits ernannt) ein Nachrücker (zweiter Nachrücker) dazu gemeldet, dass er gerne als BEM Beauftragter für den BR fungieren würde. Nun meine Frage; ist das so richtig? Kann der Kollege, obwohl er kein festes Mitglied ist, sich als BEM Beauftragter des BR wählen lassen? Wenn nicht, aus welchen Gründen? Vielen Dank.
Community-Antworten (4)
05.10.2015 um 14:28 Uhr
Das Amt gibt es so ja nicht im BetrVG. Es wird ja erst in der BV-BEM definiert. Hier könnte der BR mit dem AG auch gewisse Freiheiten aushandeln, wer vom BR als dessen Beauftragter gelten kann.
Denkt bitte daran, dass die AN frei sind zu entscheiden, wer als BR-Mitglied ihres Vertrauens in BEM-Gesprächen gilt. Das muss (oder kann u.U. auch nicht) dann ja nicht der "Beauftragte" sein.
zur allgemeinen Information: http://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_199.pdf (Aber kennst Du ja vielleicht schon)
05.10.2015 um 13:55 Uhr
Da ein Nachrücker ja nur bei Verhinderung einer anderen Person zum BR-Mitglied wird, kann ein Nachrücker natürlich kein "Amt" bekleiden. Denn die Voraussetzung, daß jemand verhindert ist, ist ja nicht immer gegeben.
05.10.2015 um 15:01 Uhr
Da hat Gironimo natürlich recht. Ist ja kein "offizielles" Amt in dem Sinne.
05.10.2015 um 16:16 Uhr
Super. Danke euch Beiden für die Antworten. Von "Boeckler" kenn ich noch nicht, das nehme ich mir mal heute vor.
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