Erstellt am 04.10.2015 um 15:43 Uhr von gironimo
>BRV und Vertreter vertösten mich<
Lasse den Punkt zur Abstimmung bringen - allein die Meinung des BRV und seines stellv. sind da nicht maßgeblich. Die Mehrheit ist maßgeblich.
Kann ja sein, dass der Arbeitgeber sich quer legen will - oder auch problemlos die Kosten übernimmt. Ohne Beschluss wird man es nie erfahren.