Liebe Leute,
trotz "googeln" find ich keine Antwort. Der Fall:
Eine Kollegin meldet sich an ihrem freien Sonntag telefonisch für ab Montag krank, um dann zum Hausarzt zu gehen - wird auch für drei Tage AU geschrieben. Die Pflegedienstleitung unseres Hauses ist nun der Meinung, besagte Kollegin sei dienstplanmäßig bereits ab Sonntag krank (hat ja ggf. Auswirkungen auf Krankengeldzahlung, mögliche BEM-Verfahren, jedenfalls aber auf Krankenstatistik ...).
Für die Krankenkasse ist die Kollegin drei Tage AU, für den AG hingegen vier Tage AU.
Gibt es für diese Sachlage gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen? Wo kann ich die nachlesen.
Ich danke im Voraus für einschätzende Antworten.