Krank-, AU-Meldung ab wann?
Liebe Leute, trotz "googeln" find ich keine Antwort. Der Fall: Eine Kollegin meldet sich an ihrem freien Sonntag telefonisch für ab Montag krank, um dann zum Hausarzt zu gehen - wird auch für drei Tage AU geschrieben. Die Pflegedienstleitung unseres Hauses ist nun der Meinung, besagte Kollegin sei dienstplanmäßig bereits ab Sonntag krank (hat ja ggf. Auswirkungen auf Krankengeldzahlung, mögliche BEM-Verfahren, jedenfalls aber auf Krankenstatistik ...). Für die Krankenkasse ist die Kollegin drei Tage AU, für den AG hingegen vier Tage AU. Gibt es für diese Sachlage gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen? Wo kann ich die nachlesen. Ich danke im Voraus für einschätzende Antworten.
Community-Antworten (7)
03.10.2015 um 16:03 Uhr
Beim googeln bekommt man oft viele - aber auch dumme Antworten!!!!
Die Krankengeldzahlungen werden sich in der Praxis an den bescheinigten Tagen orientieren.
Ansonsten heißt es ja im § 3 EntgFG : "Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert,...." - und das war die Kollegin zweifelsohne ja erst ab Montag, da ja am Sonntag keine Arbeitsleistung anstand.
03.10.2015 um 17:31 Uhr
@ bastian
Greift denn ein TV? Falls ja, was ist denn in diesem TV geregelt? So muss die Sichtweise der PDL nicht zwingend zu Nachteilen für die Kollegin führen, sondern kann von Vorteil sein; siehe z.B. § 10 Abs.4 TVöD.
Was die Entgeltfortzahlung betrifft, läuft die 6-Wochenfrist ab Montag!
Rechenbeispiele findest Du z.B. hier: https:www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/15550/Datei/141640/Entgeltfortzahlung-im-Krankheitsfall.pdf
03.10.2015 um 18:05 Uhr
Hallo bastian, meiner Auffassung nach ist hier §616 BGB (Vorrübergehende Verhinderung) einschlägig Hiernach dürfte ein Verlust bzw ein Teilverlust von Entgeltfortzahlung eigentlich nicht eintreten.
03.10.2015 um 20:11 Uhr
Was die Pflegedienstleitung ist unrelevant. Es gilt das was auf der AU Bescheinigung steht.
04.10.2015 um 23:11 Uhr
Wenn die Kollegin sich am Sonntag für Montag krank meldet, dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder sie ist im Zeitpunkt des Anrufs bereits krank - dann zählt der Sonntag halt mit. Oder sie ist am Sonntag noch nicht krank, sondern erst am Montag -- dann könnte das ein böser Arbeitgeber auffassen als 'angekündigte' Krankheit - und das wäre gar nicht gut! Daher mein Rat, es nicht darauf ankommen zu lassen!
05.10.2015 um 17:09 Uhr
Auch wenn sie zum Zeitpunkt des Anrufes krank war, und sie nicht hätte arbeiten müssen, spielt dies für die AU keine Rolle. Da sie an dem besagten Sonntag nicht zum Dienst eingeteilt war, ist und bleibt dieser ihr freier Tag, ohne Kosequenzen, auch wenn sie da schon krank war. Die AU und damit auch die gezählten Tage gelten erst ab dem Datum welches auf der Bescheinigung steht.
07.10.2015 um 12:41 Uhr
Herzlichen Dank für die Antworten. Beste Grüße
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