Weisungsrecht
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
Unser Chef möchte dass Mitarbeiter aus Gesellschaft A arbeiten erledigen welche normal von Gesellschaft B erledigt werden.
Die Gesellschaften sind beide unter der Leitung einer E.V..
Ich hoffe ihr könnt mir uns helfen.
Vielen Dank im Voraus
Mit kollegialen Grüßen
Community-Antworten (6)
01.10.2015 um 22:13 Uhr
Ladykiller, diese Angaben sind wenig aussagekräftig. Wo genau ist denn das Problem?
02.10.2015 um 07:33 Uhr
Hallo alter Mann,
Wir haben vor zwei Jahren einen Teil unserer Arbeit in eine andere GmbH ausgelagert und mussten deswegen auch einen gewissen stellenanteil in die andere Gesellschaft abgeben. Jetzt ist es so dass der chef unsere Arbeitsleistung durch weisungsrecht in Anspruch nehmen will und einen Teil der Arbeit wieder durch uns erledigt haben will. Gründe sind die personalsituation und der krankenstand in der anderen GmbH.
02.10.2015 um 10:36 Uhr
Ladykiller. Du musst schon die Art der Arbeit beschreiben. Und wie sehr sie sich von eurer unterscheidet.
02.10.2015 um 10:48 Uhr
und vor allem, welche Auswirkung dieses Vorgehen für die Mitarbeiter hat.
Nur weil der AG einzelne Tätigkeiten von einer Firma in die andere verlagert um personelle Engpässe/ Überkapazitäten auszugleichen, sehe ich nicht automatisch ein Thema, das den BR betrifft.
02.10.2015 um 11:20 Uhr
In welcher Gesellschaft sind die einzelnen AN beschäftigt (Arbeitsvertragliche Regelungen)?
Sind die Gesellschaften getrennt (also z.B. zwei Betriebe an zwei Standorten) oder ist die Aufteilung eher was fürs Finanzamt und Ihr arbeitet wie ein gemeinschaftlicher Betrieb? Gibt es zwei Betriebsräte? Ändern sich die Umstände erheblich unter der die Arbeit zu leisten ist ......
02.10.2015 um 12:09 Uhr
Zitat (Ladykiller): "Die Gesellschaften sind beide unter der Leitung einer E.V.."
Eidesstattliche Versicherung?
Einstweilige Verfügung?
Sofern es hier rein um Arbeitsleistung geht die bisher von einem Unternehmen erledigt wurde und nun von einem anderen Unternehmen erledigt werden soll, sehe ich da allenfalls Ansatzpunkte für einen Wirtschaftsausschuss aber nicht für einen BR.
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