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Weisungsrecht

L
Ladykiller
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

Unser Chef möchte dass Mitarbeiter aus Gesellschaft A arbeiten erledigen welche normal von Gesellschaft B erledigt werden.
Die Gesellschaften sind beide unter der Leitung einer E.V..

Ich hoffe ihr könnt mir uns helfen.

Vielen Dank im Voraus

Mit kollegialen Grüßen

1.50706

Community-Antworten (6)

A
AlterMann

01.10.2015 um 22:13 Uhr

Ladykiller, diese Angaben sind wenig aussagekräftig. Wo genau ist denn das Problem?

L
Ladykiller

02.10.2015 um 07:33 Uhr

Hallo alter Mann,

Wir haben vor zwei Jahren einen Teil unserer Arbeit in eine andere GmbH ausgelagert und mussten deswegen auch einen gewissen stellenanteil in die andere Gesellschaft abgeben. Jetzt ist es so dass der chef unsere Arbeitsleistung durch weisungsrecht in Anspruch nehmen will und einen Teil der Arbeit wieder durch uns erledigt haben will. Gründe sind die personalsituation und der krankenstand in der anderen GmbH.

P
Pickel

02.10.2015 um 10:36 Uhr

Ladykiller. Du musst schon die Art der Arbeit beschreiben. Und wie sehr sie sich von eurer unterscheidet.

S
stehipp

02.10.2015 um 10:48 Uhr

und vor allem, welche Auswirkung dieses Vorgehen für die Mitarbeiter hat.

Nur weil der AG einzelne Tätigkeiten von einer Firma in die andere verlagert um personelle Engpässe/ Überkapazitäten auszugleichen, sehe ich nicht automatisch ein Thema, das den BR betrifft.

G
gironimo

02.10.2015 um 11:20 Uhr

In welcher Gesellschaft sind die einzelnen AN beschäftigt (Arbeitsvertragliche Regelungen)?

Sind die Gesellschaften getrennt (also z.B. zwei Betriebe an zwei Standorten) oder ist die Aufteilung eher was fürs Finanzamt und Ihr arbeitet wie ein gemeinschaftlicher Betrieb? Gibt es zwei Betriebsräte? Ändern sich die Umstände erheblich unter der die Arbeit zu leisten ist ......

P
Pjöööng

02.10.2015 um 12:09 Uhr

Zitat (Ladykiller): "Die Gesellschaften sind beide unter der Leitung einer E.V.."

Eidesstattliche Versicherung?

Einstweilige Verfügung?

Sofern es hier rein um Arbeitsleistung geht die bisher von einem Unternehmen erledigt wurde und nun von einem anderen Unternehmen erledigt werden soll, sehe ich da allenfalls Ansatzpunkte für einen Wirtschaftsausschuss aber nicht für einen BR.

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