Erstellt am 20.08.2010 um 13:19 Uhr von Ulrik
Hallo,
sofern es keine sicherheitsrelevanten Aspekte zu beachten gibt, gilt m. E. gem. §87, Abs. 1 Satz 1 das Mitbestimmungsrecht des BR. Die Kleidung bezieht sich auf die "Ordnung im Betrieb". Das Weisungsrecht hat der AG nur bei Dingen, die sich unmittelbar auf die Arbeit beziehen (zb. Schraube A kommt da hin)
Erstellt am 20.08.2010 um 13:21 Uhr von busfahrer
Hallo FrankBR,
Dienstkleidung unterliegt dem §87 Abs. 1 BetrVG dem Mitbestimmungsrecht des BR, da die Kleiderordnung eine Frage der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer ist.
Mehr dazu im Fitting §87 RN 71: -> Erlass von Kleiderordnung und BAG-Urteil von 08.08.1989
Erstellt am 20.08.2010 um 14:20 Uhr von ridgeback
FrankBR,
handelt es sich um Berufskleidung, Dienstkleidung oder Sicherheitsbekleidung?
Erstellt am 20.08.2010 um 15:34 Uhr von FrankBR
Es handelt sich um Polo-Shirts mit Firmenaufdruck. Also als Sicherheitsbekleidung würde ich sowas nicht bezeichnen. Die Kleidung sollen alle Mitarbeiter der Werkstatt und Leute mit Kundenkontakt tragen.
Erstellt am 20.08.2010 um 15:51 Uhr von ridgeback
....es können tarifliche Regelungen bestehen.
Ansonsten MBR.
Erstellt am 22.08.2010 um 10:15 Uhr von pirat
@FrankBR,
sehe das eher als Massnahme zur Verbesserung der Corporate Identity und sehr wohl als *im Weisungsrechtsbereich des AG* allerdings....siehe meine Vorschreiber, mitbestimmungspflichtig, ob überhaupt und wie (z. B. optische Gestaltung, Farben oder Namensschild).
und nicht zu vergessen, auch die Frage nach:
wer die Kosten für die Anschaffung, Reinigung und Instandhaltung der Berufs- und Dienstkleidung tragen wird, muss im Vorfeld geklärt werden...
Erstellt am 22.08.2010 um 12:54 Uhr von FrankBR
Hallo, man beruft sich tatsächlich auf das Corporate Identity und ist der Meinung das es weder der Zustimmung des BR bedarf, noch eine Betriebsvereinbarung dazu gemacht werden muss.
Erstellt am 22.08.2010 um 13:36 Uhr von rainerw
@FrankBR
Solange dies aber auf keine gesetzliche Lage manifestiert ist, ist das MBR des Betriebsrats zu beachten.
Der folgende link sollte Dir da Aufklärung geben.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?templateID=document&chosenIndex=69312nv&xid=179842&chosenIndex=69312nv