W.A.F. LogoSeminare

Mal wieder Dienstkleidung

F
FrankBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser AG ist der Meinung, dass Dienstkleidung dem Weisungsrecht unterliegt? War für mich jetzt ganz neu. Sofern es keine Betriebsvereinbarung darüber gibt, kann doch gestellte Dienstkleidung nicht dem Weisungsrecht unterliegen, oder?

Beste Grüße Frank

1.79908

Community-Antworten (8)

U
Ulrik

20.08.2010 um 15:19 Uhr

Hallo, sofern es keine sicherheitsrelevanten Aspekte zu beachten gibt, gilt m. E. gem. §87, Abs. 1 Satz 1 das Mitbestimmungsrecht des BR. Die Kleidung bezieht sich auf die "Ordnung im Betrieb". Das Weisungsrecht hat der AG nur bei Dingen, die sich unmittelbar auf die Arbeit beziehen (zb. Schraube A kommt da hin)

B
busfahrer

20.08.2010 um 15:21 Uhr

Hallo FrankBR,

Dienstkleidung unterliegt dem §87 Abs. 1 BetrVG dem Mitbestimmungsrecht des BR, da die Kleiderordnung eine Frage der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer ist. Mehr dazu im Fitting §87 RN 71: -> Erlass von Kleiderordnung und BAG-Urteil von 08.08.1989

R
ridgeback

20.08.2010 um 16:20 Uhr

FrankBR, handelt es sich um Berufskleidung, Dienstkleidung oder Sicherheitsbekleidung?

F
FrankBR

20.08.2010 um 17:34 Uhr

Es handelt sich um Polo-Shirts mit Firmenaufdruck. Also als Sicherheitsbekleidung würde ich sowas nicht bezeichnen. Die Kleidung sollen alle Mitarbeiter der Werkstatt und Leute mit Kundenkontakt tragen.

R
ridgeback

20.08.2010 um 17:51 Uhr

....es können tarifliche Regelungen bestehen. Ansonsten MBR.

P
pirat

22.08.2010 um 12:15 Uhr

@FrankBR, sehe das eher als Massnahme zur Verbesserung der Corporate Identity und sehr wohl als im Weisungsrechtsbereich des AG allerdings....siehe meine Vorschreiber, mitbestimmungspflichtig, ob überhaupt und wie (z. B. optische Gestaltung, Farben oder Namensschild). und nicht zu vergessen, auch die Frage nach: wer die Kosten für die Anschaffung, Reinigung und Instandhaltung der Berufs- und Dienstkleidung tragen wird, muss im Vorfeld geklärt werden...

F
FrankBR

22.08.2010 um 14:54 Uhr

Hallo, man beruft sich tatsächlich auf das Corporate Identity und ist der Meinung das es weder der Zustimmung des BR bedarf, noch eine Betriebsvereinbarung dazu gemacht werden muss.

R
rainerw

22.08.2010 um 15:36 Uhr

@FrankBR Solange dies aber auf keine gesetzliche Lage manifestiert ist, ist das MBR des Betriebsrats zu beachten. Der folgende link sollte Dir da Aufklärung geben. http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?templateID=document&chosenIndex=69312nv&xid=179842&chosenIndex=69312nv

Ihre Antwort