Mal wieder Dienstkleidung
Hallo,
unser AG ist der Meinung, dass Dienstkleidung dem Weisungsrecht unterliegt? War für mich jetzt ganz neu. Sofern es keine Betriebsvereinbarung darüber gibt, kann doch gestellte Dienstkleidung nicht dem Weisungsrecht unterliegen, oder?
Beste Grüße Frank
Community-Antworten (8)
20.08.2010 um 15:19 Uhr
Hallo, sofern es keine sicherheitsrelevanten Aspekte zu beachten gibt, gilt m. E. gem. §87, Abs. 1 Satz 1 das Mitbestimmungsrecht des BR. Die Kleidung bezieht sich auf die "Ordnung im Betrieb". Das Weisungsrecht hat der AG nur bei Dingen, die sich unmittelbar auf die Arbeit beziehen (zb. Schraube A kommt da hin)
20.08.2010 um 15:21 Uhr
Hallo FrankBR,
Dienstkleidung unterliegt dem §87 Abs. 1 BetrVG dem Mitbestimmungsrecht des BR, da die Kleiderordnung eine Frage der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer ist. Mehr dazu im Fitting §87 RN 71: -> Erlass von Kleiderordnung und BAG-Urteil von 08.08.1989
20.08.2010 um 16:20 Uhr
FrankBR, handelt es sich um Berufskleidung, Dienstkleidung oder Sicherheitsbekleidung?
20.08.2010 um 17:34 Uhr
Es handelt sich um Polo-Shirts mit Firmenaufdruck. Also als Sicherheitsbekleidung würde ich sowas nicht bezeichnen. Die Kleidung sollen alle Mitarbeiter der Werkstatt und Leute mit Kundenkontakt tragen.
20.08.2010 um 17:51 Uhr
....es können tarifliche Regelungen bestehen. Ansonsten MBR.
22.08.2010 um 12:15 Uhr
@FrankBR, sehe das eher als Massnahme zur Verbesserung der Corporate Identity und sehr wohl als im Weisungsrechtsbereich des AG allerdings....siehe meine Vorschreiber, mitbestimmungspflichtig, ob überhaupt und wie (z. B. optische Gestaltung, Farben oder Namensschild). und nicht zu vergessen, auch die Frage nach: wer die Kosten für die Anschaffung, Reinigung und Instandhaltung der Berufs- und Dienstkleidung tragen wird, muss im Vorfeld geklärt werden...
22.08.2010 um 14:54 Uhr
Hallo, man beruft sich tatsächlich auf das Corporate Identity und ist der Meinung das es weder der Zustimmung des BR bedarf, noch eine Betriebsvereinbarung dazu gemacht werden muss.
22.08.2010 um 15:36 Uhr
@FrankBR Solange dies aber auf keine gesetzliche Lage manifestiert ist, ist das MBR des Betriebsrats zu beachten. Der folgende link sollte Dir da Aufklärung geben. http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?templateID=document&chosenIndex=69312nv&xid=179842&chosenIndex=69312nv
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