Erstellt am 01.10.2015 um 18:35 Uhr von gironimo
Sagen wir mal - gar nicht.
Es sei denn, es lägen grobe Pflichtverstöße vor. Dann kann das Arbeitsgericht bemüht werden (§ 23 BetrVG)
Erstellt am 02.10.2015 um 11:10 Uhr von Widder
Ein Ersatzmitglied kann nicht aus dem BR ausgeschlossen werden, das es kein ordentliches BRM ist.
Ein Aussschluß ist nur unter sehr engen Maßstäben, und nur über das Arbeitsgericht möglich.
Erstellt am 03.10.2015 um 12:51 Uhr von Jakarta
Das ist so nicht ganz richtig.
Auch Ersatzmitglieder, die wiederholt an Sitzungen teilgenommen haben und voraussichtlich auch zukünftig teilnehmen dürften, können bei Vorliegen entsprechender Verstöße von der Ausübung dieses Amtes durch ein Gericht ausgeschlossen werden.
Einen Amtsentzug kann es auch zu Zeiten geben, an dem ein Amt gerade nicht ausgeführt wird. Ansonsten bestünde hier Narrenfreiheit und sie könnten sich jeglicher Verantwortung und Verfolgung, durch eine konstruierte Verhinderung entziehen.