Erstellt am 12.06.2013 um 07:45 Uhr von Watschenbaum
erstmal ruhig Blut
wenn ihr als BR in diesem Fall gar nicht reagiert, muß der AG eure Zustimmung zu dieser Kündigung vor dem Arbeitsgericht ersetzen lassen,
vorher darf er nicht kündigen
das betroffene BR-Mitglied soll sich einen Anwalt nehmen
ebenso sollte der BRV mit Anwalt zu diesem Zustimmungsersetzungsverfahren erscheinen
der Schilderung nach scheitert das Kündigungsvorhaben des AG bereits dort
ein BR-Mitglied darf anrufen, wen es will und wann es will
das alleine wäre kein Grund für eine KÜndigung
Erstellt am 12.06.2013 um 08:53 Uhr von Rapper
Ich würde da als BR auch ganz ruhig bleiben.
Schickt dem AG einfach einen Dreizeiler, dass ihr als BR der Kündigung nicht zustimmt. Punkt.
Dann muss er das machen, was Watschenbaum bereits geschrieben hat.
Wo gibt es denn sowas, dass ein BRM 24 Stunden im Amt ist. Blödsinn.
Eure Stellvertr. BRV´de sollte auch gleich eine Anzeige gegen die andere ANin stellen, wegen falscher Beschuldigung. Am besten gleich per Schreiben vom RA. Mal sehen, wie sie dann reagiert.
Erstellt am 12.06.2013 um 09:14 Uhr von Watschenbaum
den strafrechtlichen Aspekt würde ich erstmal völlig außen vor lassen
genauso, wie strafrechtlich erst dann eine Bedrohung im Raum stünde, falls man z.B. jemanden mit der Begehung eines gegen in gerichteten Verbrechens bedrohen würde,
wäre auch eine falsche Verdächtigung erst dann strafbar, wenn sie z.b. gegenüber einem Amtsträger (z.b. Polizei) geäußert würde,
alles andere, was noch einschlägig sein könnte (Nötigung einerseits oder üble Nachrede/Verleumdung andererseits) müsste man anhand des genauen Sachverhalts und der im Raum stehenden Behauptungen bzw. nachweisbaren Tatsachen untersuchen,
aber erstmal geht es ja nur darum, die beabsichtigte Kündigung abzuwehren,
was nicht sonderlich schwer sein dürfte (der Schilderung nach)
Erstellt am 12.06.2013 um 09:15 Uhr von Snooker
Kann mich den Beiden vor mir eigentlich nur anschliessen. Ich würde schauen was der genaue Grund ist in dieser Kündigungsanhörung. Hier ginge ja eigentlich nur eine Verdachtskündigung. Weiter noch ob es eine ordendliche oder außerordendliche Verdachtskündigung ist. Mach dich hier auf flgender Seite mal weiter Schlau darüber. Auf jeden Fall dann für den MA Fachanwalt einschalten, denn hier steht Aussage gegen Aussage.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Verdachtskuendigung.html
Erstellt am 12.06.2013 um 13:40 Uhr von GuidoW
Zitat "erstmal ruhig Blut
wenn ihr als BR in diesem Fall gar nicht reagiert, muß der AG eure Zustimmung zu dieser Kündigung vor dem Arbeitsgericht ersetzen lassen,
vorher darf er nicht kündigen"
ist aber nicht ganz richtig:
Wenn der BR sich nicht in der Frist(3 Tage) lt. BetrVG äußert, hat er der Kündigung zugestimmt.
§ 102 Abs 2 BetrVG
Erstellt am 12.06.2013 um 13:43 Uhr von Watschenbaum
nein, in dem Fall nicht, es geht nach 103, der fordert die ausdrückliche Zustimmung und Nichtäußerung wäre in dem Fall eben keine Zustimmung
Erstellt am 13.06.2013 um 01:32 Uhr von Püppi
Danke euch allen , wir haben heut trotz das wir es nicht müssen verweigert und geschrieben das er hier nach 102 nicht kündigen darf . Anwalt ist bereits info und schüttelt mit dem Kopf.
Jetzt warten wir ob GF die Kündigung zustellt ....:-((
Stellt er sie nicht zu kann das BR mitglied wieder arbeiten ab Montag ????? ( Hat jetzt frei )
Wir denken ja ...weil sie hat ja keine erhalten nur wir die Anhörung ....gute Nacht geh jetzut ins Bett
Erstellt am 13.06.2013 um 07:29 Uhr von Kulum
Wieso jetzt plötzlich §102? Eingangs hast du doch richtigerweise von §103 BetrVG gesprochen??? Bist du sicher, dass ihr wisst was ihr tut? Aber gut, solange ihr nicht zustimmt ist es im Grunde egal. Die Begründung ist trotzdem - sagen wir mal komisch.
Dass der BR erst angehört wird ist nicht nur normal, sondern für den AG auch zwingend. Macht er s anders rum kann er sich die Tinte gleich sparen. §102 Abs.1 BetrVG - den ihr doch anscheinend gerade erst in der Hand hattet???
Hier kann auch keiner wissen ob die Kollegin wieder arbeiten "darf". Wenn der AG von den arbeitsvertraglichen Pflichten freistellt, ist das eben so. Dann kann die Kollegin viel BR-Arbeit im Büro erledigen. Sollte der AG versuchen das zu verhindern - sofort zum ArbG. Stellt der AG die Kündigung zu - sofort zum ArbG
Erstellt am 14.06.2013 um 01:15 Uhr von Püppi
ich meinte auch 103 sorry bin total daneben.
AN hat heute Kündigung mit Hausverbot im Kasten gehabt .....-((
Termin beim Anwalt ist gemacht ......
nun hoffen wir ganz stark das sie Chancen auf widereinstellung hat ...von abfindung wird hier keine rede sein sondern nur wieder in ihrem job zurück :-(
Gute Nacht
Danke Kulum
Erstellt am 14.06.2013 um 07:28 Uhr von Kulum
Hö?
Nochmal, nur damit ich es raffe. Ihr habt der Kündigung nicht zugestimmt, das Arbeitsgericht hat die Zustimmung nicht ersetzt, aber die Kündigung wurde trotzdem ausgesprochen???
Also ich persönlich (ist aber sicher Geschmackssache) wäre direkt zum ArbG geradelt und hätte gar nicht erst auf einen Anwalt gewartet.
Da bekommt demnächst mal wieder ein Chef was auf die Finger ;)
Wenn möglich halte uns auf dem laufenden. Deine Hoffnung auf Chancen zur Wiedereinstellung dürfte sich IMHO erfüllen
Erstellt am 14.06.2013 um 15:56 Uhr von Watschenbaum
diese Kündigung ist nicht das Papier wert, auf dem sie steht
trotzdem : der AN muß nicht mehr zur Arbeit, muß auch seine Arbeitskraft nicht mehr anbieten
Anspruch auf Bezahlung hat er trotzdem
allerdings muß erst ein Richter offiziell feststellen, daß die Kündigung unwirksam ist,
was lediglich Formsache wäre, so wie das bei euch läuft
der Anwalt wird wissen, was zu tun ist
Erstellt am 17.06.2013 um 00:35 Uhr von Püppi
Ich halte euch auf dem laufenden , nat. hat der BR die Zustimmmung verweigert .
Nä. Woche ist Termin beim Anwalt . Kündigung ist nicht ausgestellt nur beabsichtigt :-((
AN ist jetzt vom Dienst befreit und Hausverbot ...wird behandelt wie ein Schwerverbrecher
Wir sind guter hoffnunf und klagen auf weiterbeschäftigung . BR Vorsitzender will mitfahren zum Anwalt :-))
Bis die tage ...danke für euer Mut machen
Erstellt am 17.06.2013 um 07:22 Uhr von Snooker
Um ein Zeichen zu setzen, würde ich als Betriebsrätin dennoch in den Betrieb kommen. Hausverbot kann der AG ihr nur als Arbeitskraft erteilen, nicht aber als Betriebsrätin. Hier könnte die Betriebsrätin sich notfalls sogar Zutritt mit hilfe einer einstweiligen Verfügung, oder enfach nur mit der Polizei verschaffen.
Erstellt am 27.06.2013 um 13:54 Uhr von Püppi
So das arbeitsgerichtliche Verfahren ist eingeleitet , der AG geht keinen Schritt zurück ,hatte lt. Anwalt zeit bis 24.6. auch die einstweilige Verfügung ist raus gegen das Hausverbot von MA a.d. BR . Das heißt jetzt laufen zwei Klagen . Der AG schlug vor den BR auszusondern in ein anderes Haus damit das BR Mitglied nicht mehr ins Haus kommt ....nat.der absolute Schwachsinn...klar wir nehmen den Schrank den rechner alles mit ...wir glauben das alles nicht . Ich halte euch auf dem laufenden ....bei uns kocht es zur Zeit hoch im Haus alle MA entsetzt und Angst weil man BR entlassen will , für nix !!!!!!!!!!!!!!!!!!!