Meister auf einzelne Schichten
Hi, Unser Vorgesetzte möchte gerne zu seinen Schichten neue Meister einstellen also insgesamt für 2 Mitarbeiter ein Meister wie kann man das ablehnen. Sein Effekt ist nur Überwachung nichts anderes außerdem was passiert wenn einer fehlt für Ersatz kann nicht gleich gesorgt werden außerdem stimmen unsere Entgeltgruppen schon nicht länger überein, wir haben Tarif Baden Württemberg.
Community-Antworten (11)
16.01.2023 um 14:11 Uhr
Wie die Organisation aufgebaut ist liegt im Ermessen des AG. Man kann, als BR, darauf bestehen das die Stellen ausgeschrieben werden, aber nicht ablehnen/verhindern. Bei einer Stellenausschreibung sollte man auch sehen was von den Mitarbeitern an aufgaben erwartet werden. Bei den Entgeldgruppen solltet Ihr den BR einschalten oder als BR euch kundig machen um dann das Gespräch mit dem Vorgesetzten, auf Sachlicher Basis, zu führen. Von hier aus kann man nicht beurteilen was stimmt oder nicht.
16.01.2023 um 14:38 Uhr
Die Umstände müsste man ein wenig sezieren, um zu schauen wo Mitbestimmungsrechte bestehen.
1.) Änderungen im Organigramm und das Definieren neuer Stellen gehören zur Betriebsorganisation und sind nicht mitbestimmungspflichtig.
2.) Die darauf folgende Einstellung ist nach §99 mitbestimmungspflichtig. Der BR kann verlangen, dass zumindest die Ausschreibung gem. §93 BetrVG intern erfolgt, was aber kein Garant für eine interne Besetzung ist.
3.) Was der dann eingestellte Meister für Kontrollen durchführt bzw. durchführen soll, kann zu den Fragen der betrieblichen Ordnung gehören, was wiederum mitbestimmungspflichtig wäre.
Wenn die GL also eine Besetzung mit einer Person vornehmen möchte, die eine gewisse Kontrolltätigkeit vermuten lässt, kann der BR höchstens in §99 nach Ablehnungsgründen suchen. Eine Ablehnung der Einstellung gestaltet sich also oft schwierig, so dass man im Nachgang eigentlich nur noch schauen kann, ob eventuell initiierte Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Ordnung mitbestimmungspflichtig wären.
Die Entgeltgruppen sind nochmal eine andere Baustelle. Hier kann der BR im Rahmen seines Initiativrechts Anträge stellen. Oftmals verpuffen sie allerdings, da die GL nichts an der Eingruppierung ändert. Der nächste Schritt wäre dann der Gang vor's Arbeitsgericht, und das müssen die Betroffenen dann auch wollen.
16.01.2023 um 15:29 Uhr
Die haben jetzt Meister aber auf Frühschicht nur und die machen Tätigkeiten wo nicht auf der Aufgabenbeschreibung stehen die müssen auch disziplinarisch obwohl sie es nicht dürfen können wir sagen das funktioniert schon auf Frühschicht nicht, wie soll es dann auf andere Schichten funktionieren. Zudem haben wir ein Personalflucht wegen dem Vorgesetzten.
16.01.2023 um 15:49 Uhr
Disziplinarisch - da ist die Frage was damit gemeint ist. Da muss ja nicht zwingend schon eine Kontrolle hinterstecken.
Die Tätigkeitsbeschreibung zu bearbeiten ist etwas, das der BR mal beim AG anstoßen kann. Es kann aber sein, dass im Zuge des technischen Wandels (oder aus anderen Gründen) auch mal Tätigkeiten hinzukommen, die nicht in der Tätigkeitsbeschreibung stehen. Das darf der AG aber auch so bestimmen. Nur wenn die Tätigkeitsbeschreibung hinten und vorne nicht mehr stimmt, sollte man sie mal überarbeiten. Erst Recht wenn da Eingruppierungen dran hängen.
Ansonsten: Komm wir essen Opa - Satzzeichen retten Leben! Sorry, kleiner Spaß am Rande...
16.01.2023 um 18:26 Uhr
Das Problem ist das Meister ausgenutzt werden von unseren Leiter, die Meister machen nicht die Tätigkeiten wo in der Stelle ausgeschrieben ist. Müssen wir eine organisatorische Änderung zustimmen oder kann man es ablehnen weil es ja in der Frühschicht nicht funktioniert warum soll es dann in der Spät und Nachtschicht funktionieren.
16.01.2023 um 20:51 Uhr
@Ower " weil es ja in der Frühschicht nicht funktioniert warum soll es dann in der Spät und Nachtschicht funktionieren." Dies ist kein Ablehnungsgrund Nur weil es bei dem einen in der Frühschicht nicht funktioniert heißt das nicht das es bei einem anderen in der Spätschicht dann auch so ist.
16.01.2023 um 20:58 Uhr
Ich weiß nicht ob ich je ein Betrüger als Vorgesetzte hatte wie diesen hier. Der zieht jeden ab. Wie kann es begründet werden sonst
17.01.2023 um 08:38 Uhr
@ Qwer
Sorry, Vorgesetzte kann man sich nicht aussuchen, auch als BR nicht. Wenn der Arbeitgeber mit der Arbeit zufrieden ist, hilft eventuell eine begründete Beschwerde beim BR. Dazu braucht es aber auch Leute, die dies durchziehen und bereit sind, nicht nur hinter dem Rücken zu meckern. Der Arbeitgeber darf nun einmal seine Firma so aufstellen, wie er es möchte. Die Mitbestimmung hier ist eher dünn.
17.01.2023 um 09:40 Uhr
Ich kann doch begründen das es nicht wirtschaftlich ist, weil er ständig irgendwelche Änderungen vorhat. Die Änderung war zuletzt gehabt hat, war letztes Jahr da hat er auf der Frühschicht Teamleiter aufgestellt und die aktuellen Teamleiter sind sehr unzufrieden, weil sie Aufgaben machen, was sie nicht machen sollen. Laut Aufgabenbeschreibung. Er macht eine Organisation ändern und ändert es nach halben Jahr kann der Betriebsrat sagen, wir können nicht ständig irgendwelche Änderungen machen, wo wir dann in einem Jahr ein Fall haben, dass jetzt die Abteilung wieder zu groß sei und er abhauen möchte. Außerdem sind in einer wo er ist ein Haufen Abteilung Leiter wo ist in keinem anderen Abteilung so ist. Das Problem ist bei diesem Leiter weiter, dass es ihm nur um ihn dreht. Oder die Begründung für die Ablehnung könnte folgendes sein weil die era Entgeltgruppen in der Abteilung nicht stimmen
17.01.2023 um 09:55 Uhr
Der Arbeitgeber kann seine Firma so aufstellen wie er möchte, ihr könnt zwar ins Gespräch gehen und eure Sichtweise äußern, Gegenvorschläge machen und mit Argumenten arbeiten. Entscheiden wird er schließlich allein.
Bei Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen seid ihr nach 99 mit im Boot. Die Widerspruchsgründe in diesem Paragraphen sind aber abschließend.
Seid ihr Tarifgebunden? Oder habt ihr die Regeln der Eingruppierung in einer BV geregelt? Dann kann hier der BR oder auch nur der einzelne Mitarbeiter aktiv werden. (Je nachdem was wo geregelt ist).
17.01.2023 um 14:52 Uhr
Wir sind Tarifvertrag Bawü
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