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Meister im BR?

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chaosblitz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

hab da mal eine generelle Frage. Darf ein als Meister ( ohne Meisterausbildung) geführter Mitatbeiter in den Betriebsrat. Ich arbeite in einer Keramifabrik im 4fach schichtsystem. Ich habe folgendes Problem: In unserem BR ist ein Meister der sich meinesachtens seine Arbeit so zurecht legt wie es für Ihn am besten ist. Letzte Woche hatten wir das Problem das wir wegen falscher Urlaubplanung unterbesetzt waren. Der Meister sollte die Nachtschicht an 3 Brennöfen übernehmen (3 Öfen zu bedienen ist bei uns normal), er kennt die Anlagen sehr gut. Das wollte er nicht, der Arbeiter der Spätschicht erklärte sich bereit 4 überstunden zu machen sodas der meister nur 4 std bis zur Frühschicht hätte überbrücken müssen. Den Arbeiter schickte der Meister mit der begründung nach Hause es sollen keine Überstunden gemacht werden und stellte die Öfen ab. Am nächsten Tag war das gleiche Problem wieder, doch diesesmal hätte der Meister (der übrigends auch im Arbeitssicherheitsausschuss ist) nur 2 std überbrücken müssen, da diesesmal 12 std. ausnahmsweise genehmigt waren. Doch diesesmal lies der Meister den Arbeiter den er tags zuvor noch nach hause geschickt hatte sogar 14 Std. arbeiten. Am folgenden Tag lies dieser Meister einen Arbeiter von der Sortieranlage der bis 6.00 Uhr morgens Nachtschicht hatte sogar mittags um 14.00 Uhr wieder zur spätschicht kommen, nur das ein Freund von Ihm Urlaub machen konnte. Das sind nur die aktuellen Vorkommnisse. Für mich passen diese Dinge nicht zusammen und für mich ist dieser Meister im Betriebsrat fehl am Platze.

Nun meine Fragen: Darf ein Meister in den Betriebsrat? Wenn ja, welche Möglichkeiten hätte ich was dagegen zu unternehmen?

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Community-Antworten (1)

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HarryPopper

18.07.2009 um 22:36 Uhr

Darf ein als Meister ( ohne Meisterausbildung) geführter Mitatbeiter in den Betriebsrat.

Warum sollte er das nicht dürfen?

Der Meister sollte die Nachtschicht an 3 Brennöfen übernehmen (3 Öfen zu bedienen ist bei uns normal), er kennt die Anlagen sehr gut. Das wollte er nicht, der Arbeiter der Spätschicht erklärte sich bereit 4 überstunden zu machen sodas der meister nur 4 std bis zur Frühschicht hätte überbrücken müssen. Den Arbeiter schickte der Meister mit der begründung nach Hause es sollen keine Überstunden gemacht werden und stellte die Öfen ab.

Wenn er das Recht hat als Meister jemanden nach Hause zu schicken und das auch entsprechend vertreten kann oder er als BRM nur die BV bezüglich Überstunden, sollte es eine geben, durchsetzt, sehe ich hier schon mal keine Probleme, rechtliche jedenfalls nicht ;)

Am nächsten Tag war das gleiche Problem wieder, doch diesesmal hätte der Meister (der übrigends auch im Arbeitssicherheitsausschuss ist) nur 2 std überbrücken müssen, da diesesmal 12 std. ausnahmsweise genehmigt waren. Doch diesesmal lies der Meister den Arbeiter den er tags zuvor noch nach hause geschickt hatte sogar 14 Std. arbeiten. Am folgenden Tag lies dieser Meister einen Arbeiter von der Sortieranlage der bis 6.00 Uhr morgens Nachtschicht hatte sogar mittags um 14.00 Uhr wieder zur spätschicht kommen

Hier sehe ich nicht nur einen eklatanten Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetzes sondern zu dem noch eine grobe Verletzung gesetzlicher Pflichten als Betriebsratsmitglied und vorsätzliche Gefährdung der anderen MA! Bei Brennöffen ahne ich grauenhaftes wenn da überlastete MA dranne stehen.

Für mich passen diese Dinge nicht zusammen und für mich ist dieser Meister im Betriebsrat fehl am Platze.

Da könnte in der Tat was dranne sein, gerade dann, wenn ähnliche Vorfälle noch davor waren.

Also, zunächst einmal wäre die Firmenleitung über diese Vorfälle zu informieren, inkl. Beschwerde und das im Wiederholungsfall rechtliche Schritte fällig werden. Dann, solltet Ihr dies für nötig halten, Beschluss fassen auf Antrag das dieses BRM DURCH DAS ARBEITSGERICHT aus dem Gremiun fliegt ;) Nachtrag: dann den Antrag nach § 23 BetrVG beim Arbeitsgericht stellen / stellen lassen. Nachtrag Ende ;)

Auf §§ habe ich aber jetzt echt kein Bock drauf ;)

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