Mitbestimmungsrecht bei Arbeitsplatzverteilung?
hallo , wir sind eine große kfz firma mit vielen filialen und haben in unserer filiale seit 3 wochen einen betriebsrat (3Köpfig) und da habe ich jetzt mal eine frage, vielleicht könnt ihr mir helfen...
so nun mal zur vorgeschichte:
wir haben einen meister der die schichtleitung im schnellservice macht, mit diesem meister kommen aber die mitarbeiter nicht klar und es hat sogar schon fast 2 schlägereien gegeben. er wurde schon versetzt und hat auch schon mehrfach gespräche mit dem alten Werkstattleiter gehabt der ja nichtmehr da ist. dies habe ich meinem Gebietsleiter erzählt der daraufhin diesen meister versetzten wollte wenn er wieder ausm urlaub zurück ist (das ist er jetzt). es wurde die lösung gefunden das ich den schnellservice leite (nicht von mir aus, habe mich nicht aufgedrängelt!). die letzten 2 wochen haben super funktioniert und die mechaniker waren mehr als zu frieden! vor 3 wochen bekamen wir einen neuen werkstattleiter (vorrübergehend,soll die werkstatt wieder verbessern da kein Werkstattleiter da ist) auch dieser Werkstattleiter war mit mir zu frieden, jetzt hat dieser den anderen meister kennengelernt und ist zu unserem Gebietsleiter gegangen da zeigte er dann sein wahres gesicht was ich bis dato auch noch nicht kannte. gestern holten sie also mich und einen kollegen (mechaniker mit Sichtleiter funktion,Betriebsrat) aus der technik zum Gebietsleiter und es wurde uns gesagt das dieser meister wieder in den schnellservice zurück kehrt da keine Sischleiter ohne meistertitel mehr erwünscht sind. auch mein kollege wurde seines amtes enthoben und soll jetzt wieder normalen schrauber machen. die allgemeine demotivation die sie damit ausgelöst haben bei werkstatt und auch verkauf könnt ihr euch vorstellen... achja noch was , mein arbeitsvertrag wurde noch nicht umgestellt da das anfang dieses monats passieren sollte... bei dem anderen kollegen wurde der vertrag damals mit einer zulage von 150euro versehen damit er die schichtleitung macht...
jetzt meine frage , in wie weit können wir als betriebsrat dagegen vorgehen bzw etwas machen oder haben vetorecht??? das problem liegt ja auf der hand...
gruß
Community-Antworten (3)
06.03.2009 um 12:37 Uhr
Hallo Eule,
schaut euch dazu die §§ 95 und 99 des BetrVG an. Bei Versetzungen, Eingruppierung und Umgruppierung habt Ihr ein erzwingbares MBR.
Der AG hat zu den geplanten Maßnahmen eure Zustimmung einzuholen. Die Zustimmung verweigern könnt Ihr wenn nach § 99 Abs. 2 einer der 6 Gründe zutrifft innerhalb von einer Woche. Wenn Ihr die Zustimmung verweigert muß der AG beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung beantragen.
Geht schnellstmöglich auf Schulungen.
MfG Angi1
06.03.2009 um 13:20 Uhr
mh also wenn ich mir diese gründe so durchlese finde ich demotivation von mitarbeitern nicht und mit betriebswirtschaftlichen gründen kann man es bei uns nicht begründen da unser umsatz ein tägliches auf und ab ist , auch wenn dieser mitarbeiter uns schadet... es wird scheinbar schwer da ein mitbestimmungsrecht durch zu setzten...
06.03.2009 um 13:31 Uhr
Hallo Eule,
alleine in deinem letzten Satz sehe ich Gründe in § 99 Abs. P. 3 ".. die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte AN sonstige Nachteile erleiden."
Auf alle Fälle müßt ihr euer MBR einfordern. Ihr müsst vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung gehört werden und zustimmen oder die Zustimmung verweigern.
MfG Angi1
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