Laden von Nachrückern zur BR und BA-Sitzung
Hallo zusammen, folgendes Problem: festes BR-Mitglied ist in den GBR delegiert. darf für dieses Mitglied eine Nachrücker zur BR_Sitzung geladen werden wenn der GBR-Delegierte verpflichtungen beim GBR hat.
Gruß
Verpflichtungen beim GBR: GBR-Sitzung PA-Sitzungen TA-Sitzungen VHK's vom GBR
Community-Antworten (4)
30.04.2010 um 13:51 Uhr
Meiner Ansicht ja, denn das behandeln wir wie Dienstreise, also körperlich nicht am Arbeitsort.
30.04.2010 um 14:00 Uhr
Echt coole Frage....
My 5ct: Erstmal wäre die Frage zu klären, was Du unter "verpflichtungen beim GBR" verstehst. Handelt es sich um problemlos terminlich verschiebbare Pflichten, ist IMHO das Mitglied nicht verhindert. Handelt es sich um eine GBR-Sitzung würde ich annehmen das das BRM rechtlich verhindert ist. Ich habe auf die Schnelle zwar keinen Kommentar gefunden, würde das aber aus folgendem Grund annehmen: Lädt der GBR zur Sitzung ein und WÄRE das BRM durch Sitzung beim BR an der Teilnahme an der GBR-Sitzung verhindert, müsste das Ersatzmitglied des GBR geladen werden. Da dieses aber auch BRM ist, beißt sich die Schlange in den Schwanz. Umgekehrt, WÄRE das BRM durch die GBR-Sitzung an der Teilnahme an der BR-Sitzung verhindert, müsste das Ersatzmitglied des BR geladen werden, was problemlos möglich ist.
Tatsächlich würde ich versuchen diese Situation dadurch aufzulösen, indem eine der Sitzungen auf einen anderen Termin gelegt würde, sofern möglich....
30.04.2010 um 17:34 Uhr
Ob ein Betriebsratsmitglied vorübergehend verhindert ist, ist jedoch nicht seine Entscheidung. Als vorübergehend verhindert gilt ein Betriebsratsmitglied, wenn es ihm unzumutbar ist, die Be-triebsratstätigkeit auszuüben. Das ist regelmäßig bei Krankheit, Urlaub, Seminarbesuch oder Teilnahme an KBR- oder GBR-Sitzungen der Fall.
Auszug aus: http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7256.pdf
30.04.2010 um 17:39 Uhr
Die Teilnahme an der GBR/ KBR Sitzung ist ein Grund der Verhinderung.
Siehe auch hier: http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7256.pdf.
Aber @Tanzbär Dienstreise, ist nicht zwingend ein Verhindrungsgrund. Mehrtägige ja, besonders wenn sie nicht zu verschieben waren. Bei eintägigen käme es darauf an ob diese zwingend an diesem Tage stattfinden und durch diesen AN musste. Denn auch hier gilt der Grundsatz "Mandatsarbeit hat Vorrang"
Auch gerade für Anfänger zu empfehln: Die Betriebsratssitzung - Ladung – Tagesordnung – B- eschlussfassung - Protokollierung von Marc Hessling, Rechtsanwalt in Mülheim an der Ruhr http://www.kanzlei-hessling.de/de/downloads/download/77/9ee238087536931d3fd4f4580f9174dd.pps/.
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