hallo zusammen,

wir, 3 köpfiges gremium, haben auf unserer letzten br sitzung (20.08.) 3 beschlüsse zum besuch von schulungen gefasst. 1 mitglied zu betribsvefassungsrecht teil 1 und zwei mitglieder zu konfliktmanagement teil 1.
mit den vorgesetzten wurden die abwesenheit der an geklärt.
die beschlüsse und die kostenübernahmeformulare für hotel und seminar haben wir der geschäftsleitung am 20.08. per mail zukommen lassen.
am 21.09. schreibt die gl: "wir erfahren heute, dass der br herrn X zu einem seminar (betriebsverfassungsrecht teil 1) angemeldet hat, obwohl uns noch keine formulare zu einer genehmigung vorlagen. die rechnungsbegleichung würden die gl daher ablehnen. frau x kümmert sich um eine stornierung des seminars."
logischerweise würde die gl eine reisekostenübernahme dann auch nicht bewilligen.
üblicherweise fahren wir per dienstwagen zu schulungen oder gbr sitzungen.
das würde bedeuten dass das mitglied ohne genehmigung mit dem dienstwagen zum seminar fahren würde. was ist mit dem versicherungsschutz ? was kann uns als br passieren (kosten)?