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Was passiert mit der Rechnung

T
Tomlin
Nov 2016 bearbeitet

hallo zusammen,

wir, 3 köpfiges gremium, haben auf unserer letzten br sitzung (20.08.) 3 beschlüsse zum besuch von schulungen gefasst. 1 mitglied zu betribsvefassungsrecht teil 1 und zwei mitglieder zu konfliktmanagement teil 1. mit den vorgesetzten wurden die abwesenheit der an geklärt. die beschlüsse und die kostenübernahmeformulare für hotel und seminar haben wir der geschäftsleitung am 20.08. per mail zukommen lassen. am 21.09. schreibt die gl: "wir erfahren heute, dass der br herrn X zu einem seminar (betriebsverfassungsrecht teil 1) angemeldet hat, obwohl uns noch keine formulare zu einer genehmigung vorlagen. die rechnungsbegleichung würden die gl daher ablehnen. frau x kümmert sich um eine stornierung des seminars." logischerweise würde die gl eine reisekostenübernahme dann auch nicht bewilligen. üblicherweise fahren wir per dienstwagen zu schulungen oder gbr sitzungen. das würde bedeuten dass das mitglied ohne genehmigung mit dem dienstwagen zum seminar fahren würde. was ist mit dem versicherungsschutz ? was kann uns als br passieren (kosten)?

2.032010

Community-Antworten (10)

P
Pickel

28.09.2015 um 23:33 Uhr

Euch als Gremium kann wenig passieren. Das BRM kann aber seinen Job verlieren.

Denn das Buchen von Seminaren kann niemals durch den BR erfolgen. Wenn er es dennoch getan hat mit dem äußeren Anschein, der AG habe die Rechnung zu begleichen, so kann man das unter gewissen Umständen als Betrug werten. Ich würde hier das Spiel nicht auf die Spitze treiben.

G
Globus

28.09.2015 um 23:44 Uhr

""wir erfahren heute, dass der br herrn X zu einem seminar (betriebsverfassungsrecht teil 1) angemeldet hat, obwohl uns noch keine formulare zu einer genehmigung vorlagen. " vermutlich hat der AG sich falsch ausgedrückt... weil genehmigen muß oder hat nichts an Seminaren....

Was also ist passiert? es gab einen rechtsmäßigen Beschluss zur Entsendung des BRM und der BRV hat "vergessen" diesen dem AG mitzuteilen?

Tragisch wenn so etwas passiert... aber so oder so, je nach Güte des Anbieters, wird es hier eine Möglichkeit geben... weil... die meisten verlangen eine Kostenübernahmeerklärung... Ich sehe hier also erstmal keinerlei Probleme - egal für wen... und bei dem Thema BR1, wenn ich das richtig verstanden habe, erst Recht nicht...

T
Tomlin

28.09.2015 um 23:54 Uhr

der brv hat die beschlüsse und die kostenübernahmeformulare an die gl geschickt.

G
Globus

28.09.2015 um 23:58 Uhr

und was genau soll uns das jetzt sagen? wenn dein BRV genauso wortkarg wie du bist.. hmmmm

G
Globus

29.09.2015 um 00:07 Uhr

Bevor ich mich hier verzettel... so geht man vor...

Beschlluss fassen... unter Mitteilung der Daten - wer, wo von bis welches Seminar und usw usw usw...

Dann Fristsetzung zum äußern der Bedenken der zeitlichen Lage... Benennung, dass das Seminar dann und dann gebucht wird (muß nicht mal, aber nettigkeit, eine Woche nach dem Ablauf der Frist wegen der zeitlichen Lage).

Dann kommt der Vordurck zur Kostenübernahme welches man dem AG einreicht... mit der "Bitte um Unterzeichnung bis..."

Dann wird da per Fax verschickt - oder aber per Brief... alles andere regelt dann der Seminaranbieter...

außer einer eventuellen Lohneinbehaltung, das ist dann wieder individualrecht... ggf...

J
Jakarta

29.09.2015 um 00:39 Uhr

@Pickel

Sage mir bitte einmal, wo du ausgebrochen bist!

Mal ehrlich, wie kann einer allein nur sovielMüll verbreiten, wie du es hier jetzt praktizierst?

Ich habe ja nun schon viele "DUMME"Betriebsräte kennengelernt, aber du bist hier wirklich die Krönung.

Tue bitte allen einen Gefallen und höre mit diesem dummfug auf. Sich vorher auch einmal etwas kundig machen, hat noch keinem geschadet.

Wenn hier gewisse Abläufe eingehalten werden, kann auch ein BR Reservirungen vornehmen. Das jetzt in die Kategorie Betrug zu packen und auch die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes zu beschreihen, ist unwissendes dümmliches Gepläre.

Sorry, aber bei so einem Gewäsch geht mir echt die Zange in der Tasche auf.

G
gironimo

29.09.2015 um 10:39 Uhr

Macht die GL doch noch einmal auf die lange Zeit aufmerksam, die die Unterlagen schon bei Ihr schmoren. (wo sind die Originale geblieben). Ihr habt ja schon im August mitgeteilt, dass die Seminare stattfinden. "Wir haben heute erst erfahren", liegt also nicht an Euch.

Da es allerdings einen bekannten Seminaranbieter gibt, wo sich tatsächlich auch der BR selbst anmeldet, würde ich mit diesem Kontakt aufnehmen und die Situation erörtern.

M
Moreno

29.09.2015 um 10:57 Uhr

Danke Jakarta für Deine Antwort 6 hab genau das selbe gedacht! :-) ich glaub Pickel sollte mal lieber zu einem BetrVG Seminar gehen statt hier den Oberarbeitgeber zu spielen!

G
Globus

29.09.2015 um 23:32 Uhr

hmmm also eigentlich kenne ich das gar nciht anders, dass der BR sich anmeldet... ok, die kostenübernahme wird in den meisten Fällen verlangt, bzw gewünscht, aber letztendlichsetzten gute Seminaranbieter diese Ansprüche auch ohne eben diese durch... wichtig ist hier der ordnungsgemäße beschluss des Gremiums...

L
Laubach

30.09.2015 um 15:57 Uhr

Hallo zusammen, ihr habt euren Chef die Beschlüsse und die anderen Unterlagen am 20.8. zukommen lassen. Ist es denn jetzt nicht so, dass die Geschäftsleitung ab Zugang der Unterlagen 14 Tage Zeit hat in denen er sich an eine Einigungsstelle wenden kann, falls Bedenken seinerseits da sind? Wenn die 14 Tag rum sind und er keine Schritte unternommen hat, gilt das doch als Zustimmung...

"Verbinden Sie die Mitteilung Ihres Entsendebeschlusses an den Arbeitgeber immer auch mit der Bitte um eine fristgebundene Rückmeldung. Fordern Sie Ihren Arbeitgeber, bei Bedarf auch mehrfach, schriftlich zur Äußerung auf. Zudem können Sie Ihren Arbeitgeber auch darauf hinweisen, dass für ihn Stornierungskosten anfallen können, wenn er zu spät von seinem Einspruchsrecht Gebrauch macht.

Durch Ihre Fristsetzung wird zwar keine sogenannte gesetzliche Frist in Gang gesetzt. Denn grundsätzlich sieht das Gesetz für den Arbeitgeber keine starre Frist vor, bis wann er Bedenken gegen den Schulungsbesuch äußern müsste. Ist dem Arbeitgeber das Seminar zu teuer, der Ort zu weit entfernt, oder erscheint ihm die Schulung an sich nicht erforderlich oder geeignet, dann kann er das zunächst einmal auch kurz vor dem Seminar vorbringen und das passiert schon mal öfter. Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitgeber der Ansicht ist, der Betriebsrat habe die betrieblichen Notwendigkeiten bei der zeitlichen Lage nicht ausreichend berücksichtigt. Hier muss der Arbeitgeber spätestens innerhalb von 14 Tagen die Einigungsstelle anrufen, vergleiche §§ 37 Abs. 6 S. 5, 38 Abs. 2 S. 4 und S. 7 BetrVG. Wenn er das nicht tut, dann ist auch davon auszugehen, dass er in dieser Hinsicht keine Bedenken hat. Für die Einzelheiten "Passender Zeitpunkt für die Schulung"

Allerdings gilt im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit, dass der Arbeitgeber unverzüglich seine Bedenken gegen einen Schulungsbesuch äußern muss."

Wenn ihr nun auch die Beschlüsse ordentlich gefasst habt dürfte doch eigentlich nix mehr schief gehen.

Viel Erfolg

Jana

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