Hallo Kolleginnen und Kollegen

Wir sind ein 7 köpfiger Betriebsrat mit 2 Listen 5 zu 2 Verhältnis.

Fall 1)

Wie ist das rechtliche wenn die Liste B mit 2 Ordentlichen Mitgliedern Komplet zurück tritt auch die Ersatzmitglieder ?

Fall 2 )

Wie ist das wenn von Liste A auf Grund von Langzeit Erkrankungen ( 2 Stück ) müssen ja Ersatzmitglieder eingeladen werden bis die Liste erschöpft ist und da einen Listen Sprung machen.

Was ist wenn die 5 BR Mitglieder der Liste A ( ordentliche und Ersatz ) in einer Sitzung 4 Mitglieder zurücktreten aber nur noch 3 Nachrücker vorhanden sind ?

Bei einen Rücktritt des BR langt ja Stimmen Mehrheit !

Aber wie verhält sich das mit den Ordentlichen BR Mitgliedern zu den Ersatz Mitgliedern bei einen Rücktritt auf Grund der Krankheit von ordentlichen BR Mitgliedern.

Wir haben gehört das der Rücktritt des BR nur die Ordentlichen BR Mitglieder Beschließen können ?

Vielen Dank für die Antworten.