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Rücktritt des Betriebsrates

B
Blacky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Ich habe da mal eine Frage. Und zwar war ich bis zum 31.07.2014 Betriebsratsvorsitzender. An diesem oben genannten hatten wir ein br Sitzung zu der ich eingeladen habe als BRV mit 3 ersatzmitglieder, weil 3 Leute im Urlaub waren (7er Gremium). Jedenfalls waren wir 7 Leute nun habe ich einen Antrag gestellt auf rücktritt des Betriebsrates. Der wurde mit 7 ja stimmen zugelassen.

Danach habe wir über den rücktritt abgestimmt (Beschlussfassung).

Darauf folgte folgende Stimmenzahl

6 ja stimmen 1 nein stimme 0 Enthaltungen

Nach der beschlussfassung habe ich mein BR Mandat niedergelegt.

Jetzt behauptet der BR/Verdi das dies nicht zulässig war, da die Ersatzmitglieder nicht mit angehört wurden. (Das sind ca. 10 Nachrücker)

Ich habe über diese Aussage nichts gefunden. (Betrvg 13)

Könnten ihr mir sagen was nun stimmt?

Sollten weitere fragen sein, fragt bitte.

Gruß Benny

1.54907

Community-Antworten (7)

J
JollyJumper

05.09.2014 um 17:37 Uhr

In den Kommentaren steht dazu der Beschluß gilt wenn er mit der absoluten Mehrheit des BR gefasst wurde d.h. in eurem Fall (7er Gremium) 4 Stimmen für den Rücktritt Fitting § 13 RN 39 vgl. § 33 RN 36

S
Snooker

05.09.2014 um 17:38 Uhr

Und Verdi hat recht. Urlaub ist nicht per se ein Verinderungsgrund. Und wenn doch ordendlich dar gelegt, warum wurden keine Nachrücker geladen

G
gironimo

05.09.2014 um 17:40 Uhr

Jedenfalls alles andere als eine elegante Lösung.

der Betriebsrat mit der MEHRHEIT SEINER MITGLIEDER seinen Rücktritt beschlossen hat<

heißt es im § 13 BetrVG. Da sollten dann doch schon die Mitglieder des BR wissen, was auf sie zukommt.

Stand denn der Punkt überhaupt auf der Tagesordnung? Wurde die Tagesordnung zu Beginn der Sitzung einstimmig ergänzt. Wurde ordnungsgemäß geladen? Waren die fehlenden BR-Mitglieder tatsächlich verhindert?

All das müsste man wissen, ob der gesamte BR "ordnungsgemäß" zurückgetreten ist oder nur einzelne Mitglieder oder ob überhaupt.

B
Blacky

05.09.2014 um 18:23 Uhr

Es wurde ja Nachrücker eingeladen (3 Stück) nur verdi sagt man hätte alle abstimmen lassen sollen also ( 7 br Mitglieder + 12 ersatzmitglieder) und das kann ja wohl nicht stimmen

H
Hoppel

05.09.2014 um 18:42 Uhr

@ blacky

"Jetzt behauptet der BR/Verdi das dies nicht zulässig war, da die Ersatzmitglieder nicht mit angehört wurden. (Das sind ca. 10 Nachrücker)"

Diese Aussage ist absoluter Quatsch!!!

Wichtig ist, dass eine ordentliche Einladung zur Sitzung erfolgt ist. Sprich ... rechtzeitig, Benennung aller Tagesordnungspunkte, Ladung von Ersatzmitgliedern im Falle der Verhinderung eines ordentlichen BRM. Ist das alles passiert? Falls nicht, gibt es ein Problem ... aber das wäre ggf. nicht mehr Dein Problem!

Wenn BRM Urlaub haben, gelten sie als, an der Amtsausübung verhindert. Wollen diese BRM aber auch im Urlaub BR-Tätigkeit leisten, muss das jedes BRM dem BRV entsprechend anzeigen/mitteilen.

Verstehe aber nicht, warum Du dann auch noch Deinen Rücktritt als BRM erklärt hast. Damit bist Du postwendend raus aus dem BR und ein Ersatzmitglied rückt bis zur Neuwahl nach. Es sei denn, Du hast Deinen Rücktritt zu einem bestimmten Datum erklärt, z.B. zum 1.10.14.

D
Dezibel

05.09.2014 um 18:46 Uhr

@snooker: Es wurden ja Ersatzmitglieder geladen. Die drei waren sicher verhindert, da Urlaub möglicherweise in Übersee usw ...

Das Problem ist die blöde Antwort von Verdi, dass ALLE Ersatzmitglieder gefragt werden müssten. Da diese aber erst im Fall des Nachrückens oder des Ersatzes zu Betriebsratsmitgliedern werden, haben sie in diesem Moment kein Mitspracherecht, warum sollten sie da mit abstimmen?

R
Rheinpfeife

06.09.2014 um 19:39 Uhr

Die Antwort von Verdi ist hier wirklich blöd.

Es braucht auch keiner außer die ordentlichen Mitglieder gefragt werden.

Beschließt der BR seinen Rücktritt, muss neu gewählt werden. Da ändern auch vorhandene Ersatzmitglieder nichts dran.

Da hier die Rede von allen ordentlichen Mitgliedern ist, muss man jetzt aber aufpassen. Nachgerückte Ersatzmitglieder zählen hier nämlich nicht. Wenn die Mehrheit hier nur mit den Stimmen der Ersatzmitglieder zustande gekommen ist, ist der Beschluss ungültig. Wenn allerdings die verblieben 4 Ordentlichen alle dafür gestimmt haben, liegt eine Mehrheit trotz Abwesenheit der drei fehlenden vor und der Beschluss ist gültig.

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