Weiterbeschäftigung trotz Regelaltersrente
Eine Kollegin will für 2 Jahre weiter beschäftigt werden. Sie will ihre Regalaltersrente in Anspruch nehmen und zu den bisherigen Arbeitskonditionen ihren Arbeitsplatz noch zwei Jahre behalten. D. h. Rente + Gehaltszahlungen. Vom Arbeitgeber hat sie dafür bereits die Zustimmung. Nur die arbeitsrechtliche Frage, ob der alte Vertrag einfach nur verlängert werden soll oder ob es einen neuen Vertrag geben muss konnte bisher keiner beantworten.
Community-Antworten (4)
27.09.2015 um 12:04 Uhr
Steht denn im alten Vertrag irgend etwas, dass mit 65 Schluss ist (oder im Tarif)? Wenn nicht, läuft der Vertrag weiter bis sie 100 ist (oder noch weiter). Die Kollegin müsste dann selbst irgendwann kündigen.
Wenn es eine vertragliche Endregelung gibt, braucht es doch nur einer Zusatzvereinbarung, dass das bisherige Arbeitsverhältnis bis zum Zeitpunkt xyz als befristetes Arbeitsverhältnis auf Wunsch der AN bei Beibehaltung der bisherigen Vertragsbedingungen weitergeführt wird.
27.09.2015 um 13:38 Uhr
Naja. Für den AG wird es, je nach Lage, wesentlich billiger...
01.10.2015 um 14:25 Uhr
Mit erreichen der Regelsaltersrente greift die juristische Sekunde, also bis dahin alter Vertrag,Eintritt in die Regelrente löscht nun quasi alles , danach neu abzuschliessender.
01.10.2015 um 17:48 Uhr
Wozu benötige ich hier diese "juristische Sekunde"? Es gibt hier auch ohne diese Hilfrskonstruktion keinen Konflikt den ich nur durch die Einführung der "juristischen Sekunde" auflösen könnte. Es ist problemlos möglich, zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig zu haben, insofern wäre es z.B. völlig unbedenklich wenn der alte Vertrag bis einschließlich 01.01. (24:00 Uhr) liefe und der neue bereits am 01.01. um 00:00 Uhr begönne.
Die juristische Sekunde ist hier völlig unnütz und braucht daher gar nicht eingebracht zu werden.
Ob man das Konstrukt durch Vereinbnarung eines neuen Vertrages, oder durch "Verlängerung" des alten Vertrages lösen will, das kann man machen wie man möchte, rechtlich wird beides in der Regel die gleichen Auswirkungen haben, da man in beidne Fällen davon ausgehen kann, dass es sich um das selbe Arbeitsverhältnis handelt.
Auch die Darstellung, dass eine juristische Sekunde "quasi alles lösche"! ist natürlich nicht haltbar. Man kann Arbeitsverhältnisse durchaus auch für längere Zeit unterbrechen ohne dass sie damit endgültig beendet werden.
Verwandte Themen
Übernahme von JAVis?! - Hier die komplette Regelung für den öffentl. Dienst
Älter§ 9 BPersVG, der über § 107 BPersVG unmittelbar auch für alle Landespersonalvertretungsgesetze gilt, und § 78 a BetrVG geben Mitgliedern der JAV/des Personal-/Betriebsrats nach erfolgreicher Beendigun
Betriebsvereinbarung Renteneintritt
ÄlterHallo zusammen, unserem AG ist aufgefallen, dass alte Verträge existieren, in denen keine Regelung zum Ende des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersrente vorhanden ist. Jetzt möchte man
Weiterbeschäftigung Leiharbeitnehmer mit abgelaufenem Vertrag ???
ÄlterHallo an alle. Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen. Wir haben momentan 3 Leiharbeitnehmer (3 von sehr vielen) in unserer Firma beschäftigt. Diese sind befristet gewesen bis 31.07.2013. Jetzt
Vertrag läuft aus, Pesonal kämpft für Weiterbeschäftigung - Möglichkeit, trotz Ablauf eines befristeten Vertrages eine Weiterbeschäftigung zu erlangen?
ÄlterHallo da drausen...besteht die Möglichkeit, trotz Ablauf eines Befristeten Vertrages eine Weiterbeschäftigung zu erlangen??? Brauch ganz ganz dringend eure HILFE.....der Vertrag läuft am 24.11.08 aus
JAV Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung - aber als was?
ÄlterHallo an alle ich bin Mitglied einer 3 köpfigen JAV und beende im Januar meine Ausbildung. Im Oktober habe ich mündlich die Ablehnung einer Weiterbeschäftigung bekommen. Trotz alledem habe ich mein