Erstellt am 27.09.2015 um 10:04 Uhr von gironimo
Steht denn im alten Vertrag irgend etwas, dass mit 65 Schluss ist (oder im Tarif)? Wenn nicht, läuft der Vertrag weiter bis sie 100 ist (oder noch weiter). Die Kollegin müsste dann selbst irgendwann kündigen.
Wenn es eine vertragliche Endregelung gibt, braucht es doch nur einer Zusatzvereinbarung, dass das bisherige Arbeitsverhältnis bis zum Zeitpunkt xyz als befristetes Arbeitsverhältnis auf Wunsch der AN bei Beibehaltung der bisherigen Vertragsbedingungen weitergeführt wird.
Erstellt am 27.09.2015 um 11:38 Uhr von Kölner
Naja. Für den AG wird es, je nach Lage, wesentlich billiger...
Erstellt am 01.10.2015 um 12:25 Uhr von ickederdicke
Mit erreichen der Regelsaltersrente greift die juristische Sekunde, also bis dahin alter Vertrag,Eintritt in die Regelrente löscht nun quasi alles , danach neu abzuschliessender.
Erstellt am 01.10.2015 um 15:48 Uhr von Pjöööng
Wozu benötige ich hier diese "juristische Sekunde"? Es gibt hier auch ohne diese Hilfrskonstruktion keinen Konflikt den ich nur durch die Einführung der "juristischen Sekunde" auflösen könnte. Es ist problemlos möglich, zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig zu haben, insofern wäre es z.B. völlig unbedenklich wenn der alte Vertrag bis einschließlich 01.01. (24:00 Uhr) liefe und der neue bereits am 01.01. um 00:00 Uhr begönne.
Die juristische Sekunde ist hier völlig unnütz und braucht daher gar nicht eingebracht zu werden.
Ob man das Konstrukt durch Vereinbnarung eines neuen Vertrages, oder durch "Verlängerung" des alten Vertrages lösen will, das kann man machen wie man möchte, rechtlich wird beides in der Regel die gleichen Auswirkungen haben, da man in beidne Fällen davon ausgehen kann, dass es sich um das selbe Arbeitsverhältnis handelt.
Auch die Darstellung, dass eine juristische Sekunde "quasi alles lösche"! ist natürlich nicht haltbar. Man kann Arbeitsverhältnisse durchaus auch für längere Zeit unterbrechen ohne dass sie damit endgültig beendet werden.