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Vertrag läuft aus, Pesonal kämpft für Weiterbeschäftigung - Möglichkeit, trotz Ablauf eines befristeten Vertrages eine Weiterbeschäftigung zu erlangen?

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ella
Jan 2018 bearbeitet

Hallo da drausen...besteht die Möglichkeit, trotz Ablauf eines Befristeten Vertrages eine Weiterbeschäftigung zu erlangen??? Brauch ganz ganz dringend eure HILFE.....der Vertrag läuft am 24.11.08 aus.

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Community-Antworten (8)

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Lotte

16.11.2008 um 17:29 Uhr

ella, Du meinst, wenn die Zeit des § 14 (2) TzBfG rum ist? Dann könnte der § 14 (1) TzBfG helfen oder eine unbefristete Einstellung.

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ella

16.11.2008 um 17:55 Uhr

Lotte, ja, richtig.!Eine unbefristete Einstellung wurde abgelehnt.....!!!Die Stelle wird nicht gestrichen, sondern soll wieder mit einem befristeten 2 Jahresvertrag neu besetzt werden.....???!!!!!!!

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Alexa

16.11.2008 um 18:44 Uhr

tja aber der Neueinstellung muss der BR doch zustimmen... und die mögliche unbefristete Weiterbeschäftigung des bisherigen Stelleninhabers ist doch bei dauerhaftem Personalbedarf dem Unternehmen zuzumuten bzw. eine Benachteiligung, wenn nun jemand anderes eingestellt werden soll. Also ist der BR gefordert!

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Alexa

16.11.2008 um 18:46 Uhr

Ach so - noch als Ergänzung! Natürlich kann man als betroffener Mitarbeiter auf weitere unbefristete Beschäftigung beim Arbeitsgericht (mit RA oder Gew) klagen. Aber auch für eine solche Klage(begründung) ist ein Verweis auf eine Ablehung des BR auf die nachfolgende Neueinstellung hilfreich!

L
Lotte

16.11.2008 um 19:01 Uhr

Alexa, bezweifle, dass es so gehen könnte und der BR einen wirksamen Grund hat, einer Neueinstellung zu widersprechen.

ella, gibt es keinen Sachgrund, der eine Weiterbeschäftigung rechtfertigen würde? Gibt es etwas, was die letzte Befristung rechtsunwirksam machen könnte? Könnte sich eine Klage lohnen?

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ella

16.11.2008 um 20:33 Uhr

nein, war alles ok mit der letzten Befristung. Die GL ist der Meinung, mit befristeten Verträgen flexiber zu sein, ( man wird sie bei schlechter Wirtschaftlicher lage schneller los). Die Mitarbeiterin um die es geht, ist absolut vorbildlich, eigentlich ein traum jedes AG.

R
Rapper22

17.11.2008 um 15:07 Uhr

@ella,

soll denn die Neueinstellung die gleiche Arbeit verrichten, wie die bisherige Kollegin? Wenn ja, liegt hier meines Wissens eigentlich ein Sachgrund vor. Dann kann der BR die befristete Neueinstellung ablehnen und die befristete Weiterbeschäftigung der bisherigen Kollegin aus Sachgrund verlangen. Hier gibt es meines Wissens keine zeitliche Begrenzung.

MfG

Rapper22

G
gaspik

17.11.2008 um 15:25 Uhr

@RAPPER22

ich denke da verwechselst Du was. Bei Krankheitsaushilfe wäre das so. Aber nicht bei dem Ersatz eines befristetet MA.

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