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JAV Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung - aber als was?

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Touri85
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle

ich bin Mitglied einer 3 köpfigen JAV und beende im Januar meine Ausbildung. Im Oktober habe ich mündlich die Ablehnung einer Weiterbeschäftigung bekommen. Trotz alledem habe ich meinen Antrag auf Übernahme gestellt. Nun muss ich zu einem persönlichem Gespräch in dem sie mir sagen als was sie mich weiterbeschäftigen würden. Nun zu meiner Frage. Was dürfen sie mir zur Weiterbeschäftigung anbieten. Zur Zeit bin ich in der Filiale einer Bank. Könnten sie mich da z.B auch ins Sevice Center der Hauptverwaltung stecken? Danke schonmal.

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Community-Antworten (3)

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pirat

22.11.2008 um 09:26 Uhr

@Touri85, "Könnten sie mich da z.B auch ins Sevice Center der Hauptverwaltung stecken?" .....IMHO...ich würde sagen, könnten sie...ja! Was sind deine Befürchtungen?

lies mal hier... http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/uebernahme_eines_javmitglieds_in_ein_arbeitsverhaeltnis_nach_78a_betrvg/

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Touri85

22.11.2008 um 13:52 Uhr

Ich habe kein Problem in die Hauptverwaltung zu gehen, das habe ich meinem AG auch gesagt. Das einzige was mich stört ist, dass ein Teil der Leute unter einer Servicegesellschaft arbeiten und ein Teil nur direkt bei der Bank, und unser telefonisches Servicecenter gehört nicht direkt zur Bank. Mich würde halt einfach interessieren ob ich weiter bei der Bank arbeiten muss/kann oder auch zur Servicegesellschaft gehen muss.

B
BRneu

24.11.2008 um 18:32 Uhr

Hallo Touri85

Das Arbeitsverhältnis welches durch deinen Antrag entsteht, ist immer in dem Betrieb in dem du als JAV tätig bist. Das dient dem Schutz deines Amtes. Würdest du wechseln müssen, würdest du dein Amt verlieren. Demnach kann dein AG dich nur dorthin schicken, wo dein Amt erhalten bleibt. Und nach dem BAG Urteil vom 13.11.87 wird grundsätzlich immer ein Vollzeit Arbeitsverhältnis im erlernten Beruf begründet.

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