W.A.F. LogoSeminare

Wie viele Betriebsversammlungen bei Tendenzbetrieb?

A
Aleksander
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie viele Betriebsversammlungen sind bei Tendenzbetrieben durchzuführen? Ich habe irgendwo aufgeschnappt, dass es nicht in jedem Kalendervierteljahr eine sein muss, es reicht auch eine pro Halbjahr. Siehe auch § 110 Abs 2 Satz 2 BetrVG. Aber ich finde gerade nicht die richtige passende Stelle im Gesetz ...

Danke schonmal!

1.45503

Community-Antworten (3)

W
Widder

24.09.2015 um 18:54 Uhr

Man schnappt so vieles im Leben auf, ob es wirklich so ist, steht auf einem anderen Blatt.

Wenn das BetrVg bei euch Gültigkeit hat, siehe § 42 ff BetrVG.

H
Hoppel

27.09.2015 um 08:35 Uhr

@ Aleksander

Wenn Du mal in den § 118 BetrVG geguckt hättest, hättest Du feststellen können, dass darin keinerlei Ausnahmen festgeschrieben sind, was die Häufigkeit von Betriebsversammlungen in Tendenzbetrieben betrifft.

Der § 110 BetrVG hat damit rein gar nichts zu tun!

Ihr habt Euren KollegInnen gegenüber einmal pro Kalendervierteljahr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten!

A
AlterMann

28.09.2015 um 14:30 Uhr

Hallo Aleksander, Betriebsversammlungen dürfen auch mal ausfallen. Aber nur, wenn statt dessen Abteilungsversammlungen gemacht werden. §§-Angaben s. Widder. Andere wirst Du nicht finden.

Ihre Antwort