Erstellt am 24.09.2015 um 13:40 Uhr von uller
Kommt darauf an. Wenn der BR betriebsverfassungsrechtliche Beschlüsse fasst, dann muß er sie umsetzen. Beschlüsse die nicht in sein Machtbereich fallen, darf er nicht einseitig ändern. Beispiel: BR beschließt, das Betriebsratsmitglied A ab sofort Schriftführer ist. Dann ist das reine BR Sache und von Ihm umzusetzen.
Beispiel 2: BR beschließt die Urlaubsregelungen neu zu regeln. Dann muß er erst mal verhandeln und kann nicht einfach sagen so und so wird das ab sofort gemacht.
Erstellt am 24.09.2015 um 13:45 Uhr von celestro
Selbst aktiv zu werden halte ich für eine wenig sinnvolle Idee. Aber ich stimme uller zu ... es kommt vermutlich sehr darauf an, wovon genau überhaupt die Rede ist.
Mir fallen da prinzipiell natürlich Arbeitsgericht oder Einigungsstelle ein.
Erstellt am 24.09.2015 um 13:57 Uhr von inageku
Hallo Uller, hallo celestro, vielen Dank. in der Angelegenheit handelt es sich um meinen Namen das der wenn ich jemanden anrufe erscheint bzw wenn mich jemand anrufen möchte was ja als BR nicht selten vorkommt er mich auch im Internen Firmentelefonbuch findet.
Erstellt am 24.09.2015 um 14:11 Uhr von gironimo
siehe auch § 77 BetrVG:" Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen."
>Wie sieht es aus wenn die Geschäftsführung Beschlüsse vom BR einfach ignoriert?< Da hilft (wenn ermahnen nicht ausreicht) nur der Rechtsweg. Ihr müsst Euch an geeigneter Stelle Respekt verschaffen. Also - wie mir scheint - nicht gerade an diesem Beispiel.
Erstellt am 24.09.2015 um 14:11 Uhr von moreno
Und wenn der Beschluss gewesen wäre, dass Du einen Dienstwagen bekommst dann hättest Du nach 2 Wochen nen neuen Mercedes bestellt weil Du noch nix vom Chef gehört hast?
Erstellt am 24.09.2015 um 14:18 Uhr von inageku
Hallo moreno, nein natürlich nicht. Ich habe auch keine weltbewegenden Dinge getan, ich habe in der IT angerufen und gefragt ob da was vorliegt nicht mehr und nicht weniger! ich habe niemanden gesagt mach das jetzt. mit : ich habe als BRV selbst die initiative ergriffen um Änderungen vorzunehmen" war lediglich gemeint das ich mich darum gekümmert habe ob in entsprechender Stelle ein Auftrag vorliegt. Das ist nach meinem Ermessen kein: Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen."
Erstellt am 24.09.2015 um 14:25 Uhr von moreno
,,die 14 Tage sind nun schon rum und ich habe als BRV selbst die initiative ergriffen um Änderungen vorzunehmen''
das hört sich aber nicht nach einer telefonischen Nachfrage an :-)
Nachfragen bei ner IT Abteilung ob der Chef schon was angeordnet hat darfst Du natürlich immer. Aber nicht dem ITler sagen er muss es machen.
Erstellt am 24.09.2015 um 15:21 Uhr von celestro
Darüber habt Ihr im BR nen Beschluß gemacht ? *wunder*
Also soll da "Dein Name" stehen, oder "Betriebsrat" ? Und ist es bei Euch üblich (weil der Betrieb so klein ist), das man solche Dinge über die GF laufen läßt ? Dürfte da die entsprechende Abteilung selbst nicht der sinnvollere Ansprechpartner sein ?
Erstellt am 25.09.2015 um 10:31 Uhr von Dezibel
Fragen wir mal anders: Ist es üblich, dass bei Anrufen die Namen im Display erscheinen?
Wenn ja, keine Frage, dann sollte es bei dir auch so sein. Wenn nein, auch keine Frage, da hast Du Null Chancen.
Erstellt am 28.09.2015 um 08:08 Uhr von inageku
Ja es steht bei 43 Mitarbeiter der Name im Display bloß bei mir und einer Kollegin nicht sonst bei allen, Abteilungsintern das zu klären wäre wünschenswert doch hier in dem Unternehmen No Way..
Ob da mein Name steht oder Betriebsrat ist mir relativ egal nur die Kollegen sollten eine Telefonnummer finden, das halte ich für massiv erforderlich, und ja darüber haben wir einen Beschluss fassen müssen
Erstellt am 28.09.2015 um 12:14 Uhr von AlterMann
Hallo inageku,
mir scheint, Eure GF hat noch nicht so ganz begriffen, was Euch alles "zusteht". Ein bisschen "Erziehung" wäre da wohl ganz gut.
Ich würde der mal so richtig was zu beißen geben und dann so ein Kinkerlitzchen als apropos anfügen. Euch fällt da bestimmt was ein.
Erstellt am 28.09.2015 um 15:59 Uhr von celestro
Vielleicht der GF mal eine Frist setzen. Sollte diese fruchtlos verstreichen, wird (auch mitteilen) ein Rechtsanwalt eingeschaltet und dann darf die GF den Beschluß umsetzen und noch dazu die Rechnung des RA bezahlen.
Keine Ahnung, wie Eure GF drauf ist, aber sowas dürfte Wunder wirken ...
Erstellt am 28.09.2015 um 18:59 Uhr von Globus
Und mir fällt dazu ein, dass der BR in dieser Sache ein MbR nciht nur nach 87,1,6 BetrVG, aber gerade da sehr sehr sehr....
Traurig, wenn das in diesem Sinne dann nciht gelebt wird...
Nachtrag: und jetzt bitte bitte nicht fragen warum...
Nachtrag 2: es irritiert mich, wenn man aus Mitbestimmung Bestimmungsrecht interpretiert...
Erstellt am 30.09.2015 um 10:02 Uhr von Pjöööng
Zitat (inageku):
"Wir geben der GF meistens 2 Wochen ( 14 Tage) zeit um die Beschlüsse umzusetzen "
Da würde ich als Arbeitgeber wohl auch den BR eiskalt auflaufen lassen. Mir fallen nämlich spontan keine Beschlüsse ein, die der Arbeitgeber umsetzen muss.
Und was die Rufnummernanzeige angeht, da ist miteinander reden wohl eher angebracht als das Fällen von Beschlüssen. Und wenn das "miteinander" reden nicht geht, dann muss man möglicherweise "übereinander" reden...
Erstellt am 30.09.2015 um 17:46 Uhr von Jakarta
"Mir fallen nämlich spontan keine Beschlüsse ein, die der Arbeitgeber umsetzen muss."
Paritätischer Ausschuss
Erstellt am 30.09.2015 um 17:57 Uhr von Pjöööng
Es ging hier um Beschlüsse des BR!