BR-Sitzung via Skype, wie unanfechtbar sind die Beschlüsse?
Moinsen, unser AG hat die Kopfzahl bei allen Besprechnungen auf max. 6 Personen begrenzt. Unser BR wäre mit 6 Anwesenden beschlussfähig, aber es haben ja alle 11 Mitglieder das Recht teilzunehmen.
Es gibt die Ministererklärung vom 20.03. zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte, laut der auch die Beschlüsse einer reinen Online-Sitzung wirksam wären. Dass sich alle Teilnehmer bei Beginn der Besprechung per Mail kurz melden wie vorgeschlagen wäre auch umsetzbar.
Die GF möchte nun, dass wir alle Sitzungen online abhalten. Wir haben aber aus den Erfahrungen der Vergangenheit die nicht ganz unberechtigte Befürchtung, dass man versuchen könnte, missliebige Beschlüsse auf diesem Weg aushebeln zu können.
Was uns seitens des GF vorliegt, ist eine lange Mail, in welcher auf diverse Vereinbarungen innerhalb des Konzerns (die für unser Unternehmen nur in minimalen Teilen Gültigkeit haben!) hingewiesen wird und die als Anlage die Ministererklärung enthielt.
Was nicht in der Mail steht: Nein, wir werden keine Beschlüsse anfechten auf Grund der Tatsache, dass die Besprechung rein online durchgeführt wurde". Dann hätten wir damit gar keine Probleme, aber um diese klare Aussage drückt man sich herum.
Zur Zeit verteilt sich der BR in mehreren Grüppchen in mehrere Konferenzzimmer und skypt, um die Beschlüsse zu formulieren; die Abstimmungen werden im Nachgang sehr kurz gehalten im Größten der Räume gefasst. Da sind dann aber nicht 6 Personen vor Ort, sondern bis zu 11.
Wie würdet ihr damit umgehen?
Community-Antworten (11)
31.03.2020 um 16:05 Uhr
Eure Lösung - Besprechung per Skype - und nur zusammenkommen zur Beschlussfassung mit allen 11 BRM - finde ich sehr sehr GUT und ist imho auch gesetzeskonform und nicht anfechtbar.
Das was euer AG vorschlägt - Beschlussfassung Online - dagegen ist unter Umständen anfechtbar und das nicht nur vom AG, sondern evtl. von einem betroffenen MA (der vielleicht Nachteile hat durch den Beschluss) Da würde es unter Umständen überhaupt keine Rolle spielen, ob der BR und AG mit der mit dem Online Beschluss einverstanden waren.
Das wird sich aber sehr wahrscheinlich so in 2 -3 Jahren geklärt haben, wenn das BAG über die bestimmt folgende Prozesse einmal mit der online Beschlussfassung befasst hat.
31.03.2020 um 16:09 Uhr
Hallo IlkaB,
vereinbart doch einfach mit dem Arbeitgeber in einer Regelungsabrede, dass eure in der Corona-Zeit gefassten Beschlüsse von ihm nicht gerichtlich angefochten werden, auch, wenn diese Beschlüsse per Videokonferenz gefasst werden. ;)
Wenn er clever ist, macht er da problemlos mit.
Und notfalls einfach alle Beschlüsse die ihr in der Krisenzeit via Videokonferenz gefasst habt, nach der Krise nochmal 'aufarbeiten', und dazu genauestens bis ins kleinste Detail protokollieren, warum ihr das dann noch mal so macht.
Ihr könnt aber davon ausgehen, dass so ziemlich jedes Arbeitsgericht eurem Chef freundlich einen gewissen Finger zeigt, wenn er versucht die ihm nicht passenden Beschlüsse die während der C-K gefasst wurden gerichtlich anzufechten.
LG Ambrosia
31.03.2020 um 16:16 Uhr
Die Idee mit der Regelungsabrede dazu ist SEHR gut, vielen Dank. Mein Boss (bin BR-Sekretärin) ist morgen wieder da, da werde ich ihm das vorschlagen und hier gibt es ja auch freundlicherweise eine Vorlage dafür.
31.03.2020 um 17:14 Uhr
Wir haben in einem unserer BR's einen Juristen (Studium abgeschlossen, aber ohne Prüfung), der lehnt bisher solche Skype-Sitzungen komplett ab. Trotz schriftlicher Zusicherung seitens des Arbeitgebers diese Beschlüsse zu akzeptieren und auch nicht gerichtlich vorzugehen. Unser "Jurist" meint, dass nicht unbedingt der Arbeitgeber das Problem sein wird, sonder ein Richter sollte ein Fall von einem MA vor Gericht gebracht werden. Unserm BR liegt das Schreiben des Bundesarbeitsminister auch vor, dies hat aber keine rechtliche Absicherung. Ist momentan ganz schwierig und wir alle begeben uns auf dünnes Eis. Gut wäre, wenn der Gesetzgeber im Nachhin dieser Pandämie das BetrVG dahin gehend ändert, dass auch solche Beschlüsse unter bestimmten Auflagen rechtssicher werden. Auch wir sind ein 13er BR und dürfen uns wegen Vorgaben des AG, Homeoffice und Zeitversetztes Arbeiten nicht treffen.
31.03.2020 um 17:26 Uhr
Es muss ja nicht nur ein Arbeitgeber die Beschlüsse nicht akzeptieren. Wie sieht das denn ein Arbeitnehmer ?
31.03.2020 um 17:26 Uhr
Ohne Prüfung kann man ein Studium nicht abschließen, sondern allenfalls abbrechen! Und dann ist es im Ergebnis egal ob man dies im ersten oder im zwanzigsten Semester getan hat.
Ja, natürlich gibt es da ein Restrisiko. Ebenso wie es für uns alle ein Restrisiko gibt, sich morgen zu infizieren und dann an der Infektion zu sterben.
Wir haben jedenfalls eine Rergelungsabrede mit unserem Arbeitgeber geschlossen und sollte nun tatsächlich der Fall eintreten dass ein Arbeitnehmer gegen einen Beschluss klagt und er dann auch noch in drei Jahren Recht vor dem BAG bekommen, dann gehe ich trotzdem erhobenen Hauptes aus der Verhandlung, weil wir in der Situation das gemnacht haben was in Anbetracht der Umstände sachgerecht erschien.
31.03.2020 um 17:29 Uhr
Bin mal gespannt, was provilsüchtige Juristen nach der Krise so alles zum Gericht tragen. Vorher ist letztendlich alles nur im trüben fischen.
Man sollte auch daran denken, dass das BetrVG 1972 entstand. Da gab es weder Sype noch ähnliches. Und an eine Pandemie hat auch niemand gedacht.
Ich denke nur, wenn der Minister es wollte, würde er nicht nur seine Meinung kund tun, sondern gesetzliche Fakten schaffen.
31.03.2020 um 17:36 Uhr
Hallo zuckertuete: Ja, das weis niemand. Hallo Pjöööng: Du hast Recht mit dem Abbrechen (er hat keine Prüfungen gemacht). Auch ich gehe mit erhobenem Haupt nach Hause. Wir tun und wollen (hoffentlich alle) nur das beste für unsere Kollegen. Hallo Kratzbürste: Zum ersten Satz gebe ich dir vollumfänglich recht. Auch bei dem zweiten bin ich bei dir. Ich hoffe das der Arbeitsminister wirklich das BetrVG der heutigen Arbeitswelt anpasst und auch aus dem "Ehrenamt"-BR mal einem Angestellten gleichgestellten BR macht. Weil, ein Ehrenamt ist der BR schon lange nicht mehr.
31.03.2020 um 18:23 Uhr
"Ich hoffe das der Arbeitsminister wirklich das BetrVG der heutigen Arbeitswelt anpasst und auch aus dem "Ehrenamt"-BR mal einem Angestellten gleichgestellten BR macht."
Was meinst Du damit?
03.04.2020 um 11:27 Uhr
Wir haben keine Regelungsabrede sonder eine 2 Seitiges BV abgeschlossen. Regelungsabrede ist nur eine Vereinbarung zwischen BR und AG. MA können sich darauf nicht stützen
03.04.2020 um 12:56 Uhr
Welche Rechte habt Ihr denn in Eurer BV den Arbeitnehmern eingeräumt auf die sie sich "stützen" könnten?
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