Kann ein Wirtschaftsausschuss Beschlüsse fassen
Hallo zusammen,
wir stolpern bei unserem neu (durch den GBR) gebildeten Wirtschaftsausschuss darüber, ob ein WA Beschlüsse fassen kann oder nicht. Hier im Netz gibt es ja folgende Auffassungen darüber, hier ein paar Beispiele =
Dr. Kluge Seminare: "Nicht zu den Aufgaben des Wirtschaftsausschusses gehört das Fassen von förmlichen Beschlüssen. Der Wirtschaftsausschuss hat nur eine beratende und unterrichtende Funktion. Die Beschlussfassung bleibt dem Betriebsrat (Gesamtbetriebsrat) vorbehalten."
W.A.F: "Vertretung des WA nach außen: Der WA-Sprecher kann die vom WA gefassten Beschlüsse vertreten. Fallbeispiele: Verlangen auf Hinzuziehung eines Sachverständigen, ausdrückliche Aufforderung zur Herausgabe bestimmter Informationen, etc."
www.anwalt24.de "Vor allem müssen die korrekten Beschlüsse sowohl vom Wirtschaftsausschuss als auch vom Betriebsrat gefasst werden. Eine aktuelle Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein (Beschl. v. 24.11.2016 - 4 TaBV 40/16) weist hierauf noch einmal mit aller Deutlichkeit hin. Der Wirtschaftsausschuss muss zu seinem Begehren hinsichtlich konkreter Auskünfte einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen."
Da die Schulung für den WA noch aussteht, die Bitte an Euch uns hier mal weiterzuhelfen, wo konkret steht, dass der WA Beschlüsse fassen kann (Hinweis auf Gesetz etc.). Unserer Auffassung nach kann der WA Beschlüsse fassen.
Wir sagen schon einmal vielen Dank.
Community-Antworten (1)
07.09.2018 um 16:55 Uhr
in der LAG Entscheidung ist dargelegt, daß ein WA Beschlüsse fassen kann (und hier sogar muß). Nur weil also ein Seminaranbieter das anders schreibt, würde ich mich davon nicht unbedingt beeinflussen lassen. Frag doch beim Anbieter mal an, ob er daran festhält (und die LAG Entscheidung mitschicken).
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