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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsmedizinisches Gutachten

P
PaulBreitner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegineen und Kollegen,

kann ein Mitarbeiter durch den Arbeitgeber zu einem arbeitsmedizinischen Gutachten verpflichtet werden?

Hintergrund: Der Mitarbeiter hat diverse zum Teil widersprüchliche ärztliche Attests bei Arbetgeber, auch vom Betriebsarzt abgegeben. Anhand dieser Attest ist es angeblich schwierig für den Arbeitgeber ihm eine Tätigkeitsfeld zuzuweisen. Demzufolge möchte er ein arbeitsmedizinisches Gutachten erstellen lassen, damit Klarheit herrscht und der Mitarbeiter ohne Gefahren für die Gesundheit eingesetzt werden kann. Der Mitarbeiter möchte das nicht und hat sich an uns den Betriebsrat gewendet.

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

22.09.2015 um 11:21 Uhr

Der Betriebsarzt hat ein Attest ausgestellt? Na da wäre ich ja schnell bei der Ärztekammer, wenn dem so wäre.

Natürlich kann der AG ein entsprechendes Gutachten fordern. Interessant wird es nur, wenn der Kollege sich beharrlich weigert das beizubringen oder daran teilzunehmen.

P
Pjöööng

22.09.2015 um 13:35 Uhr

Wenn der Kollege sich weigert, dann wird der Arbeitgeber möglicherweise eine personenbedingte Kündigung aussprechen. Damit kann er den AN zur Kooperation "zwingen".

A
Angie

22.09.2015 um 14:28 Uhr

Hallo PaulBreitner, der AG hat ja eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen AN. Und die hier abgegebene Begründung des AG erscheint mir plausibel. Betriebsärzte haben gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ASiG die Aufgabe die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten. Zum Aufgabenbereich des Betriebsarztes gehört es gemäß § 3 Abs. 3 ASiG allerdings nicht, Krankmeldungen auf ihre Berechtigung zu überprüfen! Es bliebe zu klären, warum der MA das nicht möchte. Ich sehe hier keine Nachteile sondern einen verantwortungsvollen AG. LG Angie

S
Sonderling

23.09.2015 um 21:22 Uhr

Bei uns steht das sogar im Tarifvertrag TVÖD. Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer verlangen mit einem Gutachten nachzuweisen, dass er zur Erbringung seiner arbeitsvertraglichen Leistung in der Lage ist. Hierbei wird die Arbeitsfähigkeit geprüft. Wenn der Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen prüfen will, dann ist der MDK Medizinische Dienst der Krankenkassen die bessere Adresse. Hierbei wird die Arbeitsunfähigkeit geprüft. Der Betriebsarzt ist meiner Ansicht nach nicht der richtige Ansprechpartner. Er hat seine Aufgaben laut ASIG im Arbeitsschutz. Sich grundsätzlich zu weigern ist nicht ratsam. Ich würde zu einer arbeitsrechtlichen Beratung gehen.

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