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Antrag auf Schwerbehinderung mit ausländischem Gutachten

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WillyM
Nov 2016 bearbeitet

Ein Mitarbeiter wohnt im Grenzgebiet und hat im EU-Ausland einen behandelnden Facharzt. Dieser Mitarbeiter möchte nun beim Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen.

Kann dafür der ausländische Arzt ein Gutachten erstellen, welches bei der Einstufeung berücksichtigt wird ?

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Community-Antworten (3)

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rolfo

06.11.2013 um 12:42 Uhr

Antrag stellen kann er immer, ob die Behörde das Gutachten des Arztes vom Ausland anerkennt wird sich dann zeigen. Ggf. wird er zu einem Amtsarzt zur Untersuchung geschickt.

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WillyM

07.11.2013 um 02:20 Uhr

Toll, das "sich das zeigen wird" hätte ich auch gewusst.

T
tommyh

07.11.2013 um 10:26 Uhr

Hallo WillyM

Wir sind auch Grenzgänger und meine Freundin hat einen Antrag auf Schwerbehinderung gemacht. Uns wurde gesagt, dass wir die französichen Arztpapiere mit einreichen sollen. Wir bräuchten diese nicht einmal übersetzen lassen, da sie Ärzte hätten die es lesen können.

Also ausländische Gutachten werden bei der Einstufung berücksichtigt!!!! Eventuell Anfrage an zuständige Behörde ob diese übersetzt werden müssen.

L.G.Tommy

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