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Einsichtsrecht des BR in Gutachten?

M
Maria
Nov 2016 bearbeitet

In wenigen Tagen liegt ein Gutachten über unseren Klinikverbund vor. Es gibt keinen Wirtschaftsausschuss (Tendenzbetrieb). Hat der BR ein Einsichtsrecht (evtl. welcher § greift da) in das Gutachten oder reicht es, wenn der AG ihn nur partiell informiert? Habe bei Fitting/Däubler dazu leider nichts gefunden. Vielen Dank für eure Antworten. Maria

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

11.02.2014 um 17:06 Uhr

Kommt darauf an, welche Inhalte das Gutachten hat.

Im Zweifelsfall könnt Ihr Euch natürlich auf den § 80 Abs. 2 BetrVG berufen. Hier hat der AG alle "erforderlichen" Unterlagen dem BR zur Verfügung zu stellen.

Wenn Ihr meint, der Bericht beinhalte auch Aspekte, die sich auf die Arbeitsplätze und die Personalplanung beziehen, ist der Bericht erforderlich. Schließlich gibt es auch noch den §§ 92, 92a BetrVG.

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