Ein Staplerfahrer mit allen dafür nötigen Scheinen und Einweisungen hat im Zuge seiner ihm zugeteilten Arbeit mit seinem Stapler ein parkendes Auto beschädigt.

Der AG will nun vom AN ein augenärztliches Gutachten haben, welches der AG sogar selber zahlen will. Der AN will das nicht mitmachen, das wäre ihm zu hoch aufgehängt, zumal er ein Attest beibringen könnte, das ihm 100%ige Fahrtüchtigkeit bescheinigt. Er wendet sich daher an den BR mit Bitte um Hilfe.

Muß er sich dem Willen des AG beugen?

Gruss,
Thessa