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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gesamtbetriebsvereinbarung noch gültig?

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Freshman
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns wurde zum Thema ACD-Anlage eine GBV geschlossen. Nun kommt die ACD-Anlage nur noch an einem Standort zum Einsatz und der örtliche BR wäre zuständig.

Wird damit die GBV automatisch unwirksam und muss örtlich neu verhandelt werden? Oder wandelt sich diese GBV in eine BV?

Vielen Dank für Eure Unterstützung und viele Grüße

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Community-Antworten (5)

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gironimo

22.09.2015 um 12:54 Uhr

War den die GBV jemals gültig? Zuständig wäre ja der GBR nur gewesen, wenn er den Auftrag der Betriebsräte hätte oder die Betriebsräte der GBV zugestimmt haben.

Wenn sie gültig war, besteht sie erst einmal weiter. Es sei denn Ihr kündigt und wollt eine neue BV.

F
Freshman

22.09.2015 um 13:09 Uhr

Die GBV war gültig, da die ACD-Anlage an mehreren Standorten zum Einsatz kam und die Zuständigkeit des GBR gegeben. Nun wird sie nur noch an einem Standort zum Einsatz kommen. Deshalb frage ich mich ob die GBV weiterhin Gültigkeit behält?

P
Pjöööng

22.09.2015 um 13:20 Uhr

Ich sehe keinen Grund warum die BV (die ja letztendlich die Grundlage dafür ist, dass der Arbeitgeber diese Anlage betreiben darf) dadurch ungültig werden sollte, dass (evtl. auch nur zeitweise) nur eine Anlage in Betrieb ist.

Interessant ist für mich aber die Frage, wer diese BV kündigen darf...

P
paula

22.09.2015 um 19:02 Uhr

@ freshman

ich kenne keine konkrete Rechtsprechung zu dem Fall, aber aus der Rechtsnatur einer solchen GBV kann sich m.E. nur eines ergeben: Die GBV verliert nicht ihre Gültigkeit. Es entsteht kein ungeregelter Zustand oder so.

Ich möchte den Gedanken von Pjöööng hinsichtlich der Kündigung etwas weiterspinnen. Es ist nämlich interessant, wie diese GBV z.B. durch eine neue Regelung abgelöst werden kann. Eine Neuregelung fällt ja in die Zuständigkeit des örtlichen BR und hier stellt sich dann die Frage, ob er ggf. vor Anrufung einer Einigungsstelle die GBV kündigen kann oder ob es gar nicht nötig ist (so würde ich es sehen)

C
celestro

22.09.2015 um 19:21 Uhr

Ich finde den Einwurf von gironimo nicht so verkehrt, denn nur weil etwas "an mehreren Standorten zum Einsatz kam", ist nicht automatisch der GBR zuständig.

Aber zum Verständnis:

"da die ACD-Anlage an mehreren Standorten zum Einsatz kam"

heißt es gab 1 Anlage für alle Standorte ? Oder hatte jeder Standort je 1 Anlage ?

Und wie sind diese Anlagen jetzt "verschwunden" ? Und gab es dabei keine Mitwirkung in irgendeiner From durch den GBR oder die jeweiligen BRs ?

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