Erstellt am 22.09.2015 um 10:54 Uhr von gironimo
War den die GBV jemals gültig? Zuständig wäre ja der GBR nur gewesen, wenn er den Auftrag der Betriebsräte hätte oder die Betriebsräte der GBV zugestimmt haben.
Wenn sie gültig war, besteht sie erst einmal weiter. Es sei denn Ihr kündigt und wollt eine neue BV.
Erstellt am 22.09.2015 um 11:09 Uhr von Freshman
Die GBV war gültig, da die ACD-Anlage an mehreren Standorten zum Einsatz kam und die Zuständigkeit des GBR gegeben.
Nun wird sie nur noch an einem Standort zum Einsatz kommen. Deshalb frage ich mich ob die GBV weiterhin Gültigkeit behält?
Erstellt am 22.09.2015 um 11:20 Uhr von Pjöööng
Ich sehe keinen Grund warum die BV (die ja letztendlich die Grundlage dafür ist, dass der Arbeitgeber diese Anlage betreiben darf) dadurch ungültig werden sollte, dass (evtl. auch nur zeitweise) nur eine Anlage in Betrieb ist.
Interessant ist für mich aber die Frage, wer diese BV kündigen darf...
Erstellt am 22.09.2015 um 17:02 Uhr von paula
@ freshman
ich kenne keine konkrete Rechtsprechung zu dem Fall, aber aus der Rechtsnatur einer solchen GBV kann sich m.E. nur eines ergeben:
Die GBV verliert nicht ihre Gültigkeit. Es entsteht kein ungeregelter Zustand oder so.
Ich möchte den Gedanken von Pjöööng hinsichtlich der Kündigung etwas weiterspinnen. Es ist nämlich interessant, wie diese GBV z.B. durch eine neue Regelung abgelöst werden kann. Eine Neuregelung fällt ja in die Zuständigkeit des örtlichen BR und hier stellt sich dann die Frage, ob er ggf. vor Anrufung einer Einigungsstelle die GBV kündigen kann oder ob es gar nicht nötig ist (so würde ich es sehen)
Erstellt am 22.09.2015 um 17:21 Uhr von celestro
Ich finde den Einwurf von gironimo nicht so verkehrt, denn nur weil etwas "an mehreren Standorten zum Einsatz kam", ist nicht automatisch der GBR zuständig.
Aber zum Verständnis:
"da die ACD-Anlage an mehreren Standorten zum Einsatz kam"
heißt es gab 1 Anlage für alle Standorte ? Oder hatte jeder Standort je 1 Anlage ?
Und wie sind diese Anlagen jetzt "verschwunden" ? Und gab es dabei keine Mitwirkung in irgendeiner From durch den GBR oder die jeweiligen BRs ?