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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausnutzung der Position des BR- Vorsitz; in einer Gesamtbetriebsvereinbarung steht dass die jeweils freigestellten Betriebsratsvorsitzenden in einer eigenen Gehaltsstufe eingruppiert werden - zulässig?

C
chemnitzer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unsere Firma erhält ab 2011 einen Tarifvertrag, in einer Gesamtbetriebsvereinbarung steht das die jeweils freigestellten Betriebsratsvorsitzenden in einer eigenen Gehaltsstufe eingruppiert werden.... Ist dies überhaupt zulässig, den dadurch werden 6 der BR- Vorsitzenden höher eingruppiert wie ihrer Tätigkeit entspricht. Gerade im Zug der Betriebsratswahlen wird dies einigen Mitarbeitern unserer Firma sauer aufstossen, da es bei den anderen Mitarbeitern zu einbußen kommen wird.

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Community-Antworten (2)

D
delagundula

24.02.2010 um 22:07 Uhr

§38 BetrVG Fitting RN 85

Das freigestellte Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das es erhalten hätte, wenn es nicht freigestellt worden wäre,sondern weiter seine berufliche Tätigkeit ausgeübt hätte.

Interessant wäre für mich zu wissen wer den die Betriebsvereinbarung unterschrieben hat ? Doch nicht etwa der BR selbst ?

Und welcher Tarifvertrag regelt das Einkommen der freigestellten Betriebsräte ? Um welchen TV handelt es sich den ?

R
rainerw

24.02.2010 um 22:42 Uhr

Als AN würde ich mich auch Fragen ob solche BRM´s bei der nächsten Wahl meine Stiimme bekommen würden.

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