Betriebsrat zu teuer!
Heute im Monatsgespräch wurde von der GL in den Raum geschmissen dass der BR zu Teuer er will am Ende vom Jahr eine Kostenaufstellung machen. Habe daraufhin keine Antwort gegeben! Ich denke das er uns nicht vorhalten kann das wir zu teuer sind! Habe kein § gefunden bzw. wieß jemand in welchem das steht! Fallt das unter Behinderung im Amt! Kann mir jemand helfen!
Community-Antworten (8)
21.09.2015 um 22:05 Uhr
Die Aufstellung ist völlig legitim und zeigt erstmal nur, dass der GF seine Arbeit macht. Denn Kosten zu kennen und diese abschätzen zu können - und wo möglich darauf zu reagieren - ist das alltägliche Geschäft. Wie siehst du dich durch eine reine Kostenaufstellung in der BR-Arbeut behindert?
21.09.2015 um 22:35 Uhr
Eigentlich ist jeder Betriebsrat zu teuer für die AG da muss man sich ein dickes Fell zulegen mit Behinderung hat es aber nix zu tun wenn der Chef im Monatsgespräch über Eure Kosten schimpft. Hauptsache er zahlt alles was Ihr benötigt ;-)
21.09.2015 um 22:41 Uhr
ich habe gehört, dass es als Behinderung der Betriebsratsarbeit gilt, wenn die Arbeitgeberin vor den Mitarbeitern äußert, dass der Betriebsrat zu teuer ist.
21.09.2015 um 22:42 Uhr
es wird zur Behinderung der Betriebsratsarbeit, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeitern gegenüber äußert, dass der Betriebsrat zu teuer ist
21.09.2015 um 22:43 Uhr
es wird zur Behinderung der Betriebsratsarbeit, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeitern gegenüber äußert, dass der Betriebsrat zu teuer ist
21.09.2015 um 23:00 Uhr
Hier mal den Eindeutigen Beiweiss. Ein und die selbe Antwort innerhalb einer Min., aber zwei angebliche Verfasser, die nicht mal als neueste Benutzer auf tauchten. Heisst, ist wieder jemand dabei der nur auf dem Personalausweis erwachsen ist, aber nicht im Kopp.
22.09.2015 um 00:22 Uhr
Der BR sei zu TEUER ist zunächst einmal bloß ein Behauptung.Wie konkret hat er diese Behauptung denn BEGRÜNDET ??? Je nach Lage der Dinge, dh mit welcher Motivation er diese Behauptung aufstellt, kann durchaus eine STÖRUNG der BR-Tätigkeit im Sinne des §78 BetrVG in Betracht kommen. Dies kann jedenfalls dann angenommen werden, wenn diese Behauptung völlig SACHGRUNDLOS UND/ODER UNSABSTANTIIERT aufgestellt wurde.
22.09.2015 um 00:47 Uhr
Challenger, du redest blanken Unsinn. Selbst eine sachgrundlose und substanzlose Behauptung ist unschädlich, solange sie gegenüber dem BR direkt getätigt wurde. Denn dies stellt lediglich die Meinung dar und kann somit keine Behinderung entfachen.
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