Erstellt am 21.09.2015 um 20:05 Uhr von Pickel
Die Aufstellung ist völlig legitim und zeigt erstmal nur, dass der GF seine Arbeit macht. Denn Kosten zu kennen und diese abschätzen zu können - und wo möglich darauf zu reagieren - ist das alltägliche Geschäft. Wie siehst du dich durch eine reine Kostenaufstellung in der BR-Arbeut behindert?
Erstellt am 21.09.2015 um 20:35 Uhr von moreno
Eigentlich ist jeder Betriebsrat zu teuer für die AG da muss man sich ein dickes Fell zulegen mit Behinderung hat es aber nix zu tun wenn der Chef im Monatsgespräch über Eure Kosten schimpft. Hauptsache er zahlt alles was Ihr benötigt ;-)
Erstellt am 21.09.2015 um 20:41 Uhr von Hasenfüsslein
ich habe gehört, dass es als Behinderung der Betriebsratsarbeit gilt, wenn die Arbeitgeberin vor den Mitarbeitern äußert, dass der Betriebsrat zu teuer ist.
Erstellt am 21.09.2015 um 20:42 Uhr von hasenfuesse
es wird zur Behinderung der Betriebsratsarbeit, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeitern gegenüber äußert, dass der Betriebsrat zu teuer ist
Erstellt am 21.09.2015 um 20:43 Uhr von hasenzehe
es wird zur Behinderung der Betriebsratsarbeit, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeitern gegenüber äußert, dass der Betriebsrat zu teuer ist
Erstellt am 21.09.2015 um 21:00 Uhr von DummerHund
Hier mal den Eindeutigen Beiweiss. Ein und die selbe Antwort innerhalb einer Min., aber zwei angebliche Verfasser, die nicht mal als neueste Benutzer auf tauchten. Heisst, ist wieder jemand dabei der nur auf dem Personalausweis erwachsen ist, aber nicht im Kopp.
Erstellt am 21.09.2015 um 22:22 Uhr von Challenger
Der BR sei zu TEUER ist zunächst einmal bloß ein Behauptung.Wie konkret hat er diese
Behauptung denn BEGRÜNDET ??? Je nach Lage der Dinge, dh mit welcher Motivation
er diese Behauptung aufstellt, kann durchaus eine STÖRUNG der BR-Tätigkeit im Sinne
des §78 BetrVG in Betracht kommen. Dies kann jedenfalls dann angenommen werden,
wenn diese Behauptung völlig SACHGRUNDLOS UND/ODER UNSABSTANTIIERT aufgestellt
wurde.
Erstellt am 21.09.2015 um 22:47 Uhr von Pickel
Challenger, du redest blanken Unsinn. Selbst eine sachgrundlose und substanzlose Behauptung ist unschädlich, solange sie gegenüber dem BR direkt getätigt wurde. Denn dies stellt lediglich die Meinung dar und kann somit keine Behinderung entfachen.