Erstellt am 30.01.2008 um 00:04 Uhr von enes
Als erstes müsst ihr ein beschluss fassen was für Sachmittel ihr braucht und dieses dem AG schriftlich mitteilen §40 BtrVG.
Wen das nichts bringen sollte, schreibt doch den AG ein weniger netten Brief und erinnert ihn an "Behinderung der Betriebsratsarbeit §78, §119 BetrVG"
Erstellt am 30.01.2008 um 01:42 Uhr von paula
@enes
soll sich der BR mit diesem Schreiben lächerlich machen? Das ist noch lange keine Behinderung der BR-Arbeit!
@harposyl
schau mal ein Stück weiter unten. Ein Kollege hatte auch Probleme mit seinem Zimmer. Auch die Frage mit dem Schlüssel hatten wir die Woche schon.
Zum Internetaccount:Es geht um die Erforderlichkeit! Besteht diese? Kann diese dargelegt werden? Das von mir unten genannte Urteil gibt da schon mal gute Hinweise!
Was die Schlüssel angeht.... ich bin ja der Auffassung dass der BR keinen Schlüssel braucht! Das Zeug kommt in verschließbare Schränke und gut ist. So kann die Raumpflegerin dort ihrer Arbeit nachgehen und es gibt auch nicht die Fragen nach Brandschutz und Co. Wenn der AG rein will schafft er das. Mit und ohne Schlüssel! Ansonsten wenn Euch das sooooo wichtig ist: Schloss kaufen austauschen und Rechnung an AG
Erstellt am 30.01.2008 um 08:22 Uhr von sielberpfeil
harposyl
Wir haben es so gelöst:
1 Schlüssel die Vorsitzende, 1 Schlüssel liegt beim Pförtner. Der hat die Namen der BRM und händigt gegn Unterschrift diesen den Schlüssel bei Bedarf aus. Raumpfleger haben einen Generalschlüssel.
Erstellt am 30.01.2008 um 08:47 Uhr von Mona-Lisa
@sielberpfeil,
dann hoff ich doch, dass der Pfötner auch die Namen der Ersatzmitglieder hat und dann weiss, dass genau Kollege X oder Y rechtmässig ein verhindertes BR-Mitglied vertritt.....
Erstellt am 30.01.2008 um 09:12 Uhr von harposyl
Pförtner haben wir nicht. Den Schlüssel müssten wir in der Verwaltung hinterlegen. Dann kann ich auch gleich den Betriebsleiter immer nach dem Schlüssel fragen :-)
Es geht uns bzw. mir darum, meine Arbeit 100% erledigen zu können. Da ich für die Arbeitssicherheit im BR zuständig bin möchte ich auch, wenn erforderlich, das Büro benutzen können. Wir haben ein 4 Schicht Systhem und wir haben einen Beschluss erlassen, das jedes BR Mitglied für seine eigene Schicht die Sprechstunde absolviert.
Also wäre es ja nicht schlecht, wenn alle einen Schlüssel hätten.
Email Account ist nicht so dringend, da der Vorsitzende einen hat. Jedoch dürfen wir (4 BR) den Computer nicht benutzen. Dafür musste Vorsitzende Unterschreiben, ansonsten droht die fristlose Kündigung.
Wir leben ja im 21. Jahrhundert und da benutzt man immer einen Computer. Oder schreibt Ihr die Briefe von Hand? :-))
Danke an alle, die mir schon helfen wollten. Echt nett
Erstellt am 30.01.2008 um 11:15 Uhr von Der alte Heini
harposyl
Jedes Betriebsratsmitglied hat einen Anspruch JEDER Zeit auf die Unterlagen und der Betriebsratsbibliothek zugreifen zu können.
Es muss ein Raum zu Verfügung stehen in dem Betriebsratsmitglieder auch ihre persönliche Betriebsratsarbeit erledigen können. Die Arbeit von Betriebsratsmitgliedern beschränkt sich nicht nur auf BR Sitzungen oder Ausschussarbeit.
Wenn verboten wurde das andere BR Mitglieder lt. Arbeitgeber den PC nicht benutzen
dürfen und dies auch noch schriftlich vorliegt, ist das doch ein perfekter Grund einen 2 PC anzufordern.
Also o.g. schriftlich einfordern.
Weigert sich der AG bleibt nur der Weg zum Gericht.
Erstellt am 02.02.2008 um 18:32 Uhr von Pelikan 10
Hallo!
Habe ich das richtig gelesen, wenn ein Schlüssel verlorengeht ist das zu teuer " im fünfstelligen Bereich"??
Da lieg dann bei mir die Vermutung nahe, daß das Schloss bestandteil einer Schließanlage ist. Sinnvollerweise hat die GL bei einer Schließanlage einen Generalschlüssel.
Also in dem Fall lasst die Tür einfach immer offen.
Oder besorgt euch ein Schloss das nicht Bestandteil der Schließanlage ist mit entsprechend vielen Schlüsseln. Rechnung an die Gl.
Erstellt am 03.02.2008 um 13:16 Uhr von peanuts
"Da ich für die Arbeitssicherheit im BR zuständig bin..."
Ist Euer BR so gefährdet?
"wir haben einen Beschluss erlassen, das jedes BR Mitglied für seine eigene Schicht die Sprechstunde absolviert."
Ich nehme an, dass Ihr Zeitpunkt und Ort mit dem AG vereinbart habt, oder sollen die Sprechstunden nicht während der Arbeitszeit statt finden?
"Jedoch dürfen wir (4 BR) den Computer nicht benutzen. Dafür musste Vorsitzende Unterschreiben, ansonsten droht die fristlose Kündigung."
Das ist doch lächerlich! Entweder kann der BETRIEBSRAT einen Anspruch auf einen PC (ev. inkl. Email und Intranet- und Internetzugang) geltend machen oder nicht! Da hat sich Euer BRV/Euer Gremium ganz schön über den Tisch ziehen lassen!
Einen Anspruch darauf, dass im Prinzip jedem BRM ein Schlüssel zum BR-Büro ausgehändigt werden muss, besteht nicht. Da muss sich ein BR schon selbst organisieren!
Dem BR steht der Gebrauch und die Nutzung eines Raumes zu, aber mit Sicherheit darf er nicht ohne Einverständnis des AGs einfach ein Schloss austauschen lassen! Davor kann ich nur warnen.
Habt Ihr eigentlich einen abschließbaren Schrank in Eurem BR-Büro? Dann würde ich das Problem eh nicht nachvollziehen können.