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Under Pressure...

M
Mischa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben derzeit ein etwas kniffliges Problem bei uns im Betrieb:

Ein Mitarbeiter soll gekündigt werden, da er mehrfach negativ aufgefallen ist. Wir sind allerdings der Meinung, dass dieser in der Hinsicht nicht unbedingt immer daran nur selbst Schuld trägt und dass es durchaus sinnvoll sein kann ihn weiter bei uns zu beschäftigen. Wir stehen also ums kurz zu machen voll hinter ihm.

Am 21.12. bekamen wir ein Kündigungsschreiben vorgelegt, welches wir ja innerhalb von einer Woche beantworten müssen. Zunächst einmal:

Hat unsere mit Sicherheit berechtigte Ablehnung dieser Kündigung überhaupt einen Effekt? Können wir damit eine Kündigung abwenden? Oder ist dies nur relevant für eine spätere Verhandlung vor einem Arbeitsgericht? -

Darüber hinaus sind wir am letzten Freitag zu der verantwortlichen Person gegangen. Dieser hat uns angeboten mit betreffenden Personen (Vorgesetzten, Personalabteilung) noch einmal zu sprechen, um die Kündigung gegen ein letztes Ultimatum an die betreffende Person einzutauschen. Dafür allerdings will er vom Betriebsrat ein Schreiben (Aktenvermerk, warum auch immer?), in welchem steht, dass wir bei einem weiteren Verstoß der betreffenden Person einer Kündigung zustimmen werden.

Quintessenz: Wir im Betriebsrat sind extremst zwiegespalten. Zum einen ist halt die Aussicht da die Kündigung doch noch einmal abzuwenden. Dafür würden wir allerdings der GF einen Freifahrtschein ausstellen. Zum einen stößt an, dass wir diese Entscheidung unter immensem Zeitdruck treffen müssen (nämlich bis heute um 18 Uhr). Zum zweiten wurde uns ja nicht einmal versichert, dass die Kündigung wirklich aufgehoben werden wird.

Darüber hinaus sind wir uns gar nicht sicher, ob wir so ein Schreiben überhaupt aufsetzen dürfen? Diese ist für mich die schwerwiegenste Frage, gefolgt davon, ob ein Arbeitgeber so einen Schrieb verlangen darf?

Über Eure Hilfe wären wir sehr dankbar, gerade in der noch kurz verbliebenen Zeit.

Gruß, Mischa

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Community-Antworten (8)

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wölfchen

27.12.2010 um 16:57 Uhr

. . . ein solcher "Freifahrtschein", wie Du ihn nennst, ist mit Sicherheit unkorrekt und fällt in das Fach Mauschelei. Der Versuch, nochmal darüber zu reden war in Ordnung, aber ein solches Ansinnen ist wirklich höchst unkorrekt. Eure Ablehnung, wenn sie auch gut begründet ist, ermöglicht dem Arbeitnehmeranwalt, einen Weiterbeschäftigungsanspruch beim Gericht durchzusetzen. Ist vor allem bei langwierigen Prozessen ganz hilfreich. Darüber hinaus plädiere ich stets dafür, dass der BR keiner Kündigung zustimmt. Auch wenn die Darstellung des Arbeitgebers noch so schlüssig ist - der BR ist kein Untersuchungsorgan und wer garantiert uns, dass da nicht untergeschobene Dinge dabei sind? Das soll bitteschön ein Richter beurteilen, der dafür ausgebildet ist und studiert hat . . .

W
Winter

27.12.2010 um 17:05 Uhr

wenn ihr noch lange rummacht, dann ist die Frist verstrichen ohne eine Stellungnahme von euch. Das käme dann einer Zustimmung gleich. Gab es überhaupt Abmahnungen für das Fehlverhalten des AN? Soll ja wohl eine verhaltensbedingte Kü sein?! Widersprecht der Kündigung nach § 102 BetrVG, dann hat der AN bessere Chancen im Kü-Schutzprozeß

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Mischa

27.12.2010 um 17:14 Uhr

Ja da liegst Du richtig mit (verhaltensbedingt) Einigen der Abmahnung fehlt die Zustimmung des Betriebsrats. Zudem ist es in vielen Fällen nicht nachprüfbar, auf welchen Grundlagen diese beruht. Ich bin im mom krankgeschrieben, deswegen krieg ich den Ablauf vor Ort gerade nicht mit, allerdings ging gerade wohl eine Mail raus an die GF, in welcher wir die Kündigung ablehnen, weil der BR nicht ordnungsgemäß angehört wurde, wie es nach §102, Abs. 1 der Fall sein müsste. Mit anderen Worten ist die Rechtmäßigkeit diesbezüglich für uns nicht nachvollziehbar, da signifikante Infos fehlen. Ich denke und hoffe das ist haltbar?! Somit wird die Widerspruchsfrist erstmal verzögert.

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nicoline

27.12.2010 um 17:24 Uhr

Mischa, Einigen der Abmahnung fehlt die Zustimmung des Betriebsrats. Ihr wisst aber schon, dass der BR, rein vom Gesetz her, bei Abmahnungen nicht in der Mitbestimmung ist?????

M
Mischa

27.12.2010 um 17:30 Uhr

Ja pardon, ich wollte sagen, dass einige Abmahnungen uns nicht einmal vorgelegt worden sind!

N
nicoline

27.12.2010 um 18:06 Uhr

Mischa, na ja, die Ansicht darüber, ob eine Informationspflicht des AG über Abmahnungen besteht, sind zumindest unterschiedlich.

M
Mischa

27.12.2010 um 18:18 Uhr

OK Du hast recht. Sorry ist grad etwas viel ;)

Wir haben eine BV, in welcher steht, dass jedwede Abmahnung der Zustimmung des BR bedarf.

N
nicoline

27.12.2010 um 18:29 Uhr

Mischa, ahaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa, ;-)) deswegen mein Zusatz "rein vom Gesetz"

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