Verbleib im Betriebsrat trotz Niederlegung einer Funktion möglich?
Hallo,
ist es möglich, eine Funktion innerhalb des Betriebsrates abzugeben, aber trotzdem im Gremium zu verbleiben?
Konkret geht es hier um die Funktion des Schriftführers, die niedergelegt werden soll, ohne aus dem Gremium komplett auszuscheiden. Ist das möglich? Wie müsste dieser Vorgang korrekt und unmissverständlich benannt werden? Gibt es Musterformulierungen hierzu?
Vielen Dank!
Community-Antworten (2)
13.01.2023 um 11:52 Uhr
Ja, das ist natürlich möglich. Die Schriftführerin/ der Schriftführer sagt in der nächsten Sitzung: "Ich lege mein Amt als Schriftführer sofort/ ab.../ nach der heutigen Sitzung nieder." Fertig. Da braucht man nicht mal was zu schreiben.
16.01.2023 um 09:44 Uhr
Man kann innerhalb des BR von jedem Amt zurücktreten ohne den Status als BR zu verlieren.
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