Guten Tag werte Leser. Es geht grob um die Frage der Kündigung/Verbleib von BR und SBV bei Betriebsübergang nach 316a.
Meine Lebensgefährtin ist im Kundendienst eines großen deutschen Unternehmens. Dieses Unternehmen wird aufgrung Sparmassnahmen diesen Bereich in den nächsten Wochen an ein anderes Unternehmen abgeben.
Vorher finden in diesem großen Unternehmen jedoch noch Wahlen zur SBV statt. Sie möchte sich zur Wahl stellen.
Würde sie zur SBV oder Vertreterin gewählt, unterläge sie einem besonderen Schutz der den Verbleib im Unternehmen "nach sich ziehe", oder wäre sie auch als Angehörige des BR vom Betriebsübergang betroffen und müsse, frisch gewählt, das Unternehmen verlassen?

Wir sind uns nicht ganz einig, es ist sicherlich ein komplexes Thema, vielleicht können Sie mir hier etwas GRUNDSÄTZLICHEN dazu sagen?

Vielen Dank

mfG