Niederlegung des BR-Amtes - wie kurzfristig ist das möglich?
Hallo zusammen, habe mal zwei Fragen zur Niederlegung des Amtes als BR Mitglied: Ich möchte aus privaten Gründen (keine Zeit mehr, da meine Frau jetzt auch wieder berufstätig ist und im Schichtdienst arbeitet und somit die Unterbringung unserer kleinen Kinder nicht gesichert werden kann) mein Amt als BR Mitglied sofort (ab morgen also) niederlegen. Ist das möglich? Ich habe schon ein Schreiben verfasst, welches ich unserer Vorsitzenden morgen übergeben möchte. Wenn ich mein Amt jetzt freiwillig niederlege, kann ich mich dann nächstes Jahr wieder zur BR Wahl aufstellen lassen? (Wir haben ab nächstes Jahr einen Kita-Platz) Vielen Dank im Vorraus!
Community-Antworten (8)
02.03.2009 um 20:26 Uhr
Klar ist das möglich, aber wieso willst du das Amt niederlegen? Du willst doch dennoch weiterhin arbeiten, oder gehst du in Elternzeit?
02.03.2009 um 20:40 Uhr
Danke für die Antwort! Wir haben meistens nachmittags BR Sitzung und es so schon schwer genug ist, meinen "normalen" Dienstplan und den meiner Frau abzustimmen (so dass immer jemand bei den Kindern ist). Viele Male konnte ich aus diesem Grund schon nicht an der BR Sitzung teilnehmen. Und so kann wenigstens ein Ersatzmitglied aufrücken.
02.03.2009 um 20:44 Uhr
Und was ist wenn ihr eure Sitzungen auf einen anderen Zeitpunkt verlegt? Was spricht denn dagegen? Also ich denke das sollte doch machbar sein. Wo geredet wird kann geholfen werden... Versuch das doch erst mal.
Aber so oder so, kannst du wieder bei der ächsten Wahl antreten. Was deine Kollegen davon halten, kann ich nciht beurteilen. Vielleicht denken sie ja, dass du dann wieder frühzeitig gehst, warum sollten sie dich dann wählen?
Die Sitzungen auf einem Nachmittag zu legen halte ich h für seltsam, oder habt ihr auch einen Schichtbetrieb? Ich kenne das nur auf nem Vormittag, da man ja nie weiß wie lange eine solche Sitzung geht und unter Zeitdruck setzen ist ja auch nichts!
02.03.2009 um 20:54 Uhr
@ vaterpflichten
eine der aufgaben des BR ist es , die vereinbarkeit von familie und erwerbstätigkeit zu fördern (§ 80 BetrVG punkt 2b)
und damit ist nicht gemeint durch rücktritt !!!!
da sollte dir und deinem gremium schon noch etwas anderes einfallen......... und die mitbestimmung bzgl. der arbeitszeiten ist doch schon ein ausbaufähiger ansatz....
02.03.2009 um 21:06 Uhr
Vaterpflichten Jederzeit kannst Du dein BR Amt niederlegen, es reicht auch aus wenn Du deinen Rücktritt mündlich erklärst.
Da BR Arbeit in der Arbeitszeit erledigt werden sollte, kann ich den Zeitmangel nicht nachvollziehen. BR Arbeit auserhalb deiner Arbeitszeit ist mit Freizeit abzugelten, so müsste es doch eigentlich gehen. Aber letztendlich musst du selber wissen was du machst. Den nebenefekt der BR Arbeit, der besondere Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, sollte man in der jetzigen Zeit nicht unterschätzen und möglichst erhalten, in dem man im BR bleibt.
02.03.2009 um 21:12 Uhr
Wir arbeiten in unserem Unternehmen in mehreren Abteilungen im Umkreis von ca. 50 km. Fast jede Abteilung arbeitet in anderen Schichten. Manche Früh, manche mittags. Deshalb ist die Sitzung am Nachmittag die einzige Möglichkeit, alle BR Mitglieder unter einen Hut zu bekommen. Ist auch mit dem AG so vereinbart worden, da, wenn wir früh Sitzung machen würden, die Schichten zum Teil unterbesetzt sind. Wenn ich halt zur nächsten Wahl nicht mehr gewählt werde, habe ich eben Pech gehabt. Sicher, dass mit dem Kündigungsschutz ist schon richtig, aber meine Familie ist mir eben wichtiger!
02.03.2009 um 21:14 Uhr
@Der alte Heini Das sind ja fast versöhnliche Worte von dir, aber um ehrlich zu sein, gefällt mir kriegsrats Antwort besser. Er hat ja Recht, wenn nciht wir Gremien auf die Verträglichkeit zwischen Familie und Beruf hin arbeiten (was zweifelsohne unsere Pflicht ist), wer dann? Der AG bestimmt nciht.
@all Vielleicht sollte hier auch mal wieder der Gedanke Betriebskindergarten in den Ring geworfen werden! Der Gedanke ist nicht neu und findet in großen Firmen schon lange guten Zulauf. Ihr könnt alle über GEW Semianare denken wie ihr wollt, aber einem war in der Bildungsstätte auch ein Kindergarten. Auch Schulkinder waren kostenlos willkommen. Vor dem Seminar sollte man nur mitteilen in welchem Schuljahr und welchen Stoff die gerade haben. Das ist Klasse: Mama oder Papa gehen zum Seminar und das oder die Kinder werden beaufsichtigt. Ausflüge zum Bauernhof oder wohin auch immer gemacht. Gespielt usw. Beim Essen und abends sind sie dann wieder beisammen. Ist es nciht das, warum alleinerziehende oder auch so Eltern ungerne Seminare besuchen, weil sie niemwanden für das oder die Kinder haben? Vielleicht sollte auch dei WAF und andere private Anbieter darüber Gedanken machen - das wäre doch mal was...
Gruß DJ
02.03.2009 um 21:18 Uhr
@Vaterpflichten
Keine Frage, aber das mit der Unterbesetzung, das vergiss doch bitte mal. Du weißt, der AG ist dafür zuständig, dass für dich Ersatz da ist. Hast du das hier schon mal gelesen, das Informationsblatt für Vorgesetzte? Ansonsten stelle ich es wieder gerne rein!
Wo ein Wille ist, ist auch ein weg und wenn ihr dann so verstreut seid, dann kacht ihr es halt so, dass Vormittags, gleich morgens die Sitzung beginnt und dann macht ihr in den Abteilungen halt Sprechstunde - also ich denke wenn man will, bekommt man alles geregelt!
Viel Erfolg DJ
Verwandte Themen
Kann AG die Aufgabe des BR-Amtes verlangen - wenn Arbeitszeit von Voll- auf Teilzeit geht?
ÄlterKann ein Arbeitgeber die Niederlegung des BR-Amtes verlangen, wenn das BR-Mitglied die Arbeitszeit von Voll- auf Teilzeit verkürzt?
Beförderung - Niederlegung des BRV oder nicht?
ÄlterHallo und einen schönen guten Morgen Ich habe da mal ein Problem, da unser Meister demnächst in den Ruhestand geht hat mir die GL Angeboten die Meisterstelle zu übernehmen. Einzige vorraussetzun
Niederlegung des Amts vor dem Ablauf der JAV - Amtszeit - was dann?
ÄlterHallo liebe Leute, ich hätte da ein Problem, welches ich rechtlich korrekt lösen möchte. Dafür brauche ich Eure Hilfe. Also ich bin Vorsitzende der JAV in einer Stadtverwaltung in BaWü (also gil
Muss die Niederlegung des Betriebsratmandates schriftlich erfolgen?
ÄlterMuss eine Niederlegung in schriftlicher Form erfolgen oder langt eine mündliche Aussage?
niederlegung eines freigestellten betriebsrats
Älternach der niederlegung eines freigestellten betriebsrates möchte sein listenführer eine neue reihenfolge in die vorschlagsliste wählen lassen und somit einen neuen nachfolger einsetzen anstatt nach der