BEM-Gespräch
Hallo zusammen.
Ich bräuchte dringend euren Rat.Ich bin seit 20 Monaten krank geschrieben.18Monate Krankenkasse,seit 2 Monaten Alg 1 Bezug.Meine Fachärzte haben mir geraten,ich soll die Erwerbsminderungsrente einreichen weil sich meine Gesundheit nicht mehr besser wird. Die Rente habe ich dann über den Vdk eingereicht.Der Rentenversicherungsträger schrieb mir dann,sie würden es für sinnvoll halten,noch einmal eine Reha zu machen,die dritte innerhalb von 18 Monaten ( Lachhaft) gesagt getan machte ich eine erneute Reha,und bin als arbeitsunfähig entlassen worden.Jetzt bezieh ich wieder Alg 1 und warte auf die Entscheidung des Rentenantrag.Mitlerweile schickt mir mein Arbeitgeber ein Schreiben wo er mir ein BEM Gespräch anbietet.Was soll ich den mit einem BEM Gespräch wenn ich die Rente eingereicht habe.Also Hirnrissiger gehts ja wohl nicht mehr,oder was meint ihr zu dieser Sache. mfg GrauerWolf
Community-Antworten (14)
16.09.2015 um 23:00 Uhr
Bei allem Frust, aber sei bitte vorsichtig, wenn du andere als hinrissig bezeichnest, nur weil du keine Ahnung von einem Thema hast. Dein AG muss dir schlicht das BEM anbieten, um dich danach krankheitsbedingt kündigen zu können.
16.09.2015 um 23:36 Uhr
BEM um Kündigen zu können?
Selten so einen Blödsinn gelesen!
16.09.2015 um 23:38 Uhr
Marvel, halte dich hier einfach raus. Dann blamierst du dich auch nicht als komplett ahnungslos.
16.09.2015 um 23:54 Uhr
Der Arbeitgeber ist weder die Krankenkasse noch die Rentenstelle. Was da abgeht, ist ihm nicht anzulasten.
Der AG ist aber dem SGB IX unterworfen, und das sieht nun einmal vor (wahrscheinlich gibt es sogar eine Betriebsvereinbarung darüber), dass Dir dieses Gespräch angeboten wird.
Du kannst das Gespräch ablehnen, wenn Du darin keinen Sinn siehst. Vielleicht sprichst Du vorher aber erst einmal mit Deinem Betriebsrat. Der weiß vielleicht, ob der AG das Gespräch anbietet, weil es nun mal so vorgesehen ist - oder er einen Hintergedanken hat.
17.09.2015 um 02:06 Uhr
@Pickel Ja du hast Recht. Ich halte mich da besser raus. Denn schließlich ist das Blamieren ja dein Hoheitsgebiet. Du darfst dir daher auch sicher sein, dass es hier nicht zu vielen Grenzverletzungen kommen wird.
17.09.2015 um 09:29 Uhr
@GrauerWolf / Fischadler Man sollte das BEM vorsichtig genießen. Es ist gedacht, um den Mitarbeiter wieder in die Firma zu integrieren. Jedoch gibt es Arbeitgeber die versuchen dir eine negative Gesundheitsprognose bei dir herauszufinden! Das heißt, dass sich dein Gesundheitszustand innerhalb von zwei Jahren nicht bessert! Dann gibt es natürlich "liebe" Arbeitgeber, die dich dann sehr leicht per Kündigung entsorgen wollen und können! Bei einem BEM sollte man möglichst sagen, dass man in Moment nicht arbeitsfähig sei. Jedoch in ein paar Monaten wird es besser! (Auch wenn es nicht stimmt!)
Der AG ist verpflichtet so ein BEM gem. SGB durchzuführen. Wenn er es nicht macht hat er Probleme, wenn er dich krankheitsbedingt kündigen möchte. Jedoch wenn du es ablehnst kannst du bei einer krankheitsbedingten Kündigung nicht darauf berufen, dass kein BEM durchgeführt wurde!!!
17.09.2015 um 09:32 Uhr
@Marvel: Das mit dem BEM und der krankheitsbedingten Kündigung ist so wie Pickel schreibt. Der Arbeitgeber wird schlechte Karten haben, wenn er kündigt, ohne vorher ein BEM angeboten zu haben.
@Fischadler: Falls du BEM ablehnst gilt es als durchgeführt und der Arbeitgeber kann den nächsten Schritt Richtung Kündigung gehen. Ich empfehle meinen Mitarbeitern immer, das BEM nicht pauschal abzulehnen, sondern wahrzunehmen.
17.09.2015 um 11:15 Uhr
...wenn er aber ein BEM macht und dann kündigt hat er die besten Karten.
Sachmal Marvel, Du fällst hier ja nicht auf als ausgesprochener Intelligenzbolzen und nachdenkender Mensch. Dir fehlt da ja einiges...wie wäre es mit Seminaren oder Schulungsmassnahmen?
17.09.2015 um 15:31 Uhr
unser AG ht die letzten 3 Kündigungen nach BEM vom Arbeitsgericht um die Ohren gehauen bekommen, wollte auch negative Prognose und den ganzen Mist geltend machen...
So einfach ist das Kündigen nach BEM also ganz bestimmt nicht.
17.09.2015 um 17:01 Uhr
Wenn man es richtig macht, schon.
17.09.2015 um 19:56 Uhr
Boah wahnsinn, alle haben in der Tat ein wenig Recht....
Aber lasst es uns doch mal so anfangen... ein BEM mit BR ist nciht verkehrt - im Gegenteil, es kann durchaus helfen, den Arbeitsplatz zu erhalten, bzw einen anderen im Betrieb zu bekommen - rein vom Arbeitsplatz her...
Was soll und was kann BEM. BEM soll die Arbeitskraft für den Betrieb erhalten. Und wenn es richtig gemacht wird - mit BR - dann kann es das auch schaffen, wenn alle mitarbeiten, sowohl AG, BR, als auch der betroffene AN - ja und manchmal klappt es halt nicht, aber was ist wirklich die alternative? Ohne das SGB wäre der Kollege so oder so krankheitsbedingt gekündigt worden - das BEM ist also ermal eine chance - auch dass es der AG anbieten muss. Allerdings hoffe ich, dass das Gremium gut geschult ist...
Ein BEM ist also in der Tat nciht geeignet, jemanden zu kündigen - und vergesst bitte mal dieses eine Urteil - es ist unschön zu sagen: "da hat ein gericht gesagt, kein BEM, also kündigung nicht gerechtfertigt!" - anders wird ein schuh drauß, BEM ergibt eine neue Schwelle für den AG zu kündigen...
Wie gesagt, IMHO sollte jedes Gremium / einzelne dahingehend geschult sein, und es sollte zwingend eine BV diesbezüglich gemacht werden....
BEM ist kein Fluch, im Gegenteil, es ist ein Segen, wenn man es richtig macht...
nun zu diesem Fall.
Jeder kann BEM ablehnen und in diesem Fall macht es auch wohl keinen Sinn... bei der Kranheitsdauer, glaubt ihr, den AG interessiert es, ob der Kollege noch im Betrieb arbeitet? er zahlt doch nicht mehr....
Ich als AN würde am BEM teilnehmen - vielleicht wird ja doch irgendwo eine Stelle geschaffen oder wie auch immer, wo weiter gearbeitet werden kann, und vielleicht wäre das besser als in Frührente zu gehen - auch finanziell...
BEM kann auch weiterbildung /Umschulung mit sich bringen...
BEM kann nciht alles, aber vieles, und da es Gesetz ist, hat der BR alle Möglichkeiten der Mitgestaltung....
Viele hier sollten ihr Wissen diesbezüglich auffrischen, oder aber anfangen...
Nicht alles ist schlecht, nur wegen eines Urteils....
Ich, an deiner Stelle, würde das BEM machen - du mußt ja nicht sgen, dass du nciht mehr willst und niemand braucht wissen, was du hast.
Das ist kein Krankenrückführgespräch, sondern BEM - und BEM ist viel viel mehr, als nur ein Gespräch!!!
17.09.2015 um 19:57 Uhr
@Kölner und wenn es der BR richtig macht, eben nciht....
17.09.2015 um 20:47 Uhr
Das kannst Du jetzt aber gegenüber einem ausgesprochenen Intelligenzbolzen und nachdenkenden was auch immer, so nicht erzählen. Weiß er doch als Einziger genau, warum ein BEM überhaupt ins Leben gerufen wurde.
17.09.2015 um 20:56 Uhr
Na, wenn du genauer liest, ist es so, dass der AG es kann, wenn es dumme und nciht gebildete BRM gibt!!!! da gebe ich z.B. Könler durchaus recht - aber, ein AG kann so oder so kündigen.... wenn es einen schlecht ausgebildeten BR gibt...
Und die wenigsten bilden sich, was Arbeits- und Gesundheitsschutz angeht, oder auch BEM , eben nciht weiter - die lesen ein Urteil und sagen das ist schlecht... und genau das pranger ich an...
BEM ist in der Tat eine Möglichkeit, wenn sie dann ergriffen wird, und alles richtig abläuft...
Die meisten BRM sehen aber nur das BetrVG und das war es - kaum jemand sieht die Möglichkeiten, die dieses auch im Arbeits- und Gesundheitsschutz schaffen kann - BEM eingeschlossen...
also missverstehe meinen Post nicht - sehe ihn als anreits oder Chance für BRM die mit Scheuklappen durch die gegend gehen und nicht als Kritik an dem post des Users Kölner!!!
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