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Kann man Mehrarbeit verpflichten

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eghaj11
Jan 2023 bearbeitet

Hallo, unsere Vorsitzende meint wir könnten Mehrarbeit verpflichten bei den Kollegen wenn sie nicht freiwillig kommen, wir sind im Tarifvertrag Ig Metall.

304017

Community-Antworten (17)

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takkus

13.01.2023 um 09:28 Uhr

Naja, verpflichten würde ich eher mit "einem Antrag des ArbGeb auf Mehrarbeit zustimmen" übersetzten. Ihr seid als BR ja in diesem Fall in der Mitbestimmung. Anordnen/ verpflichten im eigentlichen Sinne nicht.

M
Moreno

13.01.2023 um 09:52 Uhr

Wenn es der AV zulässt und der BR der Mehrarbeit zustimmt kann der AG dies anordnen.

NB
nicht brauchen

13.01.2023 um 10:11 Uhr

Also: Der BR kann nichts anordnen.

Wenn ein Antrag auf Mehrarbeit vom AG kommt kann der BR dem zustimmen. Dann kann eine Anordnung zur Mehrarbeit vom AG an den einzelnen Mitarbeiter kommen. Ob man sich dann Freunde macht bei der Belegschaft kann bezweifelt werden. Besser ist, aktiv auf die MA zugehen und mögliche Freiwillige zu finden. Trotzdem muss aber der Mehrarbeit zugestimmt werden.

E
Eg

13.01.2023 um 10:44 Uhr

Unser Vorsitzende ist schlimm der arbeitet nur mit Drohungen und macht Leuten Angst mit Existenz usw.

R
rtjum

13.01.2023 um 10:50 Uhr

abwählen!!

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eghaj11

13.01.2023 um 11:11 Uhr

Das wird nicht funktionieren er hat Zuviel Anhänger, unsere Gremium funktioniert so du musst mitschwimmen gegen Wind ist nicht erwünscht Man entscheidet nach empfinden und nicht mit Fakten wir sind 14 und es war schon immer der Vorsitzende der Chef

C
celestro

13.01.2023 um 11:28 Uhr

"wir sind 14"

Der BR besteht immer aus einer ungeraden Anzahl an Personen.

P
petermännchen

13.01.2023 um 11:41 Uhr

Was: wir sind 14. 14 Betriebsräte, 14 Arbeitnehmer....?

E
eghaj11

13.01.2023 um 12:11 Uhr

Entschuldige bitte hab mich vertippt

F
fantil

13.01.2023 um 12:22 Uhr

Mal heißt du eghaj11 und mal heißt du eg. Wie heißt du denn nun?

C
celestro

13.01.2023 um 12:27 Uhr

wie er heißt, ist doch eigentlich egal. Aber bei all den Problemen sollte man mMn mal wirklich mit nem RA "dazwischen hauen".

F
fantil

13.01.2023 um 12:51 Uhr

@celestro Du glaubst die Geschichte wirklich?

T
takkus

13.01.2023 um 13:12 Uhr

"...war schon immer der Vorsitzende..."-> aber euer Vorsitzender wurde doch im letzten Jahr abgewählt. So zumindest hast Du es am 30.07.2022 geschrieben. War ja nach der Wahl in 2022. Wie kann er da jetzt plötzlich schon immer Vorsitzender gewesen sein?

https://www.betriebsrat.com/br-forum/553100/ehemalige-vorsitzende-bekommt-freiwillig-zulage-ploetzlich

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eghaj11

13.01.2023 um 13:15 Uhr

Es ist alles wahr natürlich wieso soll ich hier schreiben wenn ich keine Unterstützung brauche von euch. Hier wurde mir schon sehr oft geholfen, gegen die Vorzugehen ist nicht einfach die suchen auch Fehler bei mir die würden mich am besten abwählen suchen auch Gründe dafür, kämpfe mal gegen 70Prozent von Gremium das ist nicht einfach, ich bin neu gewählt worden und passe nicht zu ihrem Rutual das stört die unheimlich Achso und die restlichen 30Prozent würden sich nie trauen ihr kennt solche denk ich auch. Der Vorsitzende interessiert sich um gar nix, ich brauche euer unterstützung

T
takkus

13.01.2023 um 13:25 Uhr

"... ich bin neu gewählt worden ..."-> na so neu scheinst Du nicht zu sein: https://www.betriebsrat.com/br-forum/483733/als-betriebsrat-in-fokus -> 05.03.2022 um 15:32 Uhr : "Ich war hin und her gerissen ob ich es mir nochmal antun soll." Du bist wiedergewählt worden. Auch seid ihr nicht 14 Betriebsräte, wenn man einem deiner älteren Beiträge Glauben darf dann seid ihr 11.

Aber gut, tut auch nichts zur Sache. Ich steh weiter zu meinem Post von heute 08:28 Uhr.

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eghaj11

13.01.2023 um 13:36 Uhr

Das stimmt so ich war Ersatz und diesmal auch Ersatz und 11 plus 3 Ersatz und bin jetzt reingerutscht weil einer gekündigt hat

T
takkus

13.01.2023 um 13:55 Uhr

Aha, dann wissen wir nun auch wie du auf 14 kommst.

Bei der Verfolgung deiner bisherigen Beiträge lässt sich vermuten, dass der BR ein ziemlicher S..haufen sein muss. Abwählen können sie dich nicht und für ein gerichtliches Ausschlußverfahren müssen schon gewichtige Gründe vorliegen. Unsere Unterstützung hier können nur Tip`s sein.

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