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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unterschied Überstunde und Mehrarbeit

G
GuidoW
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle! Wer kann mir rechtlich einwandfrei den Unterschied zwische Überstunde und Mehrarbeit erklären. Manche sagen Überstunden sind Stunden, welche über die arbeitsvertraglich vereinbarte AZ hinaus gehen und Mehrarbeit ist die Arbeit, die über die allgemeinen gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen (regelmäßig 8 Stunden werktäglich, ausnahmsweise bis zu 10 Stunden) hinausgeht.

Andere sagen wiederum, dass Mehrarbeit die Arbeit ist, die der teilzeitbeschäftigte MA über die vereinbarte AZ hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen AZ eines Vollzeitbeschäftigten leistet.

Was stimmt nun?

LG Guido

1.52103

Community-Antworten (3)

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gironimo

15.09.2015 um 17:25 Uhr

N
Nubbel

16.09.2015 um 09:55 Uhr

das ist ne tolle frage. der tvöd definiert klar den unterschied

G
GuidoW

16.09.2015 um 13:21 Uhr

TVÖD sieht sieht meine als zweites genannte Definition vor. Was ist nun richtig? Oder kann das jeder für sich selbst festlegen(Arbeitgeber bzw. Tarifvertragsparteien)? Es sind ja erhebliche Unterschiede der Definitionen. Bei der ersten ist jede Stunde eine Ü-Stunde, welche über die die vereinbarte AZ hinausgeht, also auch bei z.B. teilzeitbeschäftigten mit 30 Wochenstunden ist die 31. bis 40. Stunde eine Überstunde. Nach der 2. Definition ist die 31. bis 40. Stunde Mehrarbeit und erst die 41. Stunde eine Überstunde

LG Guido

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