Erstellt am 14.09.2015 um 21:40 Uhr von Pickel
1. geht schon. Aber damit macht sich der Rest des Gremiums schnell lächerlich.
2. nein.
Erstellt am 14.09.2015 um 22:13 Uhr von Dezibel
Oh mann, seid ihr alle steif und unbeweglich.
Klar wird der Geschäftsführer eingeladen und dann geht man zu ihm und REDET!
Z.B., dass eben nach einer gewissen Zeit er an seine großen Aufgaben erinnert wird und wir ihn davon nicht abhalten wollen. Er wird darauf verabschiedet und ihr habt noch Zeit für euch (einschließlich der Wadenbeisser!).
Klappt wunderbar!
Erstellt am 15.09.2015 um 07:26 Uhr von jingko
Danke für die antworten. Bei 2 geht es eher darum sich ans Protokoll zu halten, weil der GF schon angekündigt hat, wie Sche... er das alles findet und Verfahrensfehler ihm ganz recht wären. Wir sind da sicher überhaupt nicht steif. Wir haben auch schon mehrfach versucht mit ihm zu reden, aber er tritt die Gesetze mit Füßen, daher bleibt uns keine Wahl, wenn wir uns schützen wollen. Wir müssen einen Betriebsrat wählen.
Und natürlich wollen wir mit dem GF zusammenarbeiten. Wer will denn schon den Betrieb demontieren, der sein Gehalt bezahlt? Bei uns jedenfalls keiner!!!
Erstellt am 15.09.2015 um 08:38 Uhr von gironimo
Aller Anfang ist schwer. Ich würde die Versammlung durchführen. Sollte der Vorsitzende fehlen, übernimmt eben der Stellvertreter seine Rolle oder Ihr beschließt, das jemand anderes den Tätigkeitsbericht abhält.
Der Arbeitgeber ist einzuladen (siehe auch § 43 BetrVG). Er hat das Rederecht - aber Herr der Versammlung ist der Betriebsrat. Vielleicht besorgt Ihr Euch auf die Schnelle ein Buch aus der "Kleine(n) Betriebsratsbibliothek" zum Thema Betriebsversammlung; Bund-Verlag, Fricke Grimberg Wolter.
Erstellt am 15.09.2015 um 08:41 Uhr von gironimo
>Wir müssen einen Betriebsrat wählen.<
Ich lese gerade. Handelt es sich um die Versammlung zur Wahl eines Wahlvorstands?
Die würde ich ebenfalls durchführen.