Gemeinschaftsbetrieb
Hallo zusammen, wir haben in der letzten Wahlperiode aufgrund der geänderten Feststellung des Betriebes einen Gemeinschaftsbetrieb gebildet, den der Betriebsrat vertritt. Damit werden auch Arbeitnehmer einer Tochtergesellschaft durch den örtlichen Betriebsrat vertreten. Nun stellt sich die Frage, ob unser Beschluss aus der letzten Amtszeit zur internen Ausschreibung bei Neueinstellungen auch für diese Amtsperiode gilt oder wir den Beschluss neu fassen müssen.
Updates Der Arbeitgeber argumentiert, dass der vorherige Beschluss sich lediglich auf den vertetenen Arbeitnehmerkreis bezieht. Ich argumentiere dagegen, da per se Beschlüsse von einer Amtszeit zur nächsten ihre Gültigkeit nicht verlieren.
Community-Antworten (4)
13.01.2023 um 09:53 Uhr
wieso sollte der nicht mehr gelten? Aber was hindert euch daran den Beschluß erneut zu fassen wenn ihr nicht sicher seid?
13.01.2023 um 10:43 Uhr
Ein solcher Beschluss ist mMn völlige Zeitverschwendung. Es wurde nicht per Beschluss ein Gemeinschaftsbetrieb gegründet. Entweder liegt ein solcher vor, oder eben nicht. Wenn der WV dies so in einer Sitzung festgestellt hat, o.k.! Aber dann braucht niemand hingehen und dies "zu erneuern".
13.01.2023 um 12:21 Uhr
Der Beschluss, der erneuert werden soll ist die interne Ausschreibung bei Neueinstellungen @celestro
13.01.2023 um 12:32 Uhr
@wdliss
Danke für den Hinweis ... da habe ich wohl nicht richtig gelesen.
Bin auch der Meinung, das der Beschluss weiterhin Gültigkeit hat. Aber um sicher zu gehen, würde ich die Forderung im Gemeinschaftsbetrieb jetzt auch einfach "wiederholen".
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