Erstellt am 14.09.2015 um 14:12 Uhr von Pjöööng
"Für sich selbst verlangen" kann das ein BRM kaum, wenn aber der Arbeitgeber einen Antrag einricht, einem AN der auch BRM ist die Stundenzahl zu erhöhen, dann ist dieses BRM rechtlich verhindert an der Beratung und der Abstimmung teilzunehmen.
Erstellt am 14.09.2015 um 14:16 Uhr von stehipp
Ein BR-Mitglied darf nie über seine eigenen Belange als MA abstimmen.
Praktisch verläßt er demnach für die Zeit der Beratung und Abstimmung den Raum.
Mal ne blöde Frage: Muss dann für diesen einen Punkt ein Ersatzmitglied eingeladen werden?
Erstellt am 14.09.2015 um 14:30 Uhr von gironimo
Erstellt am 14.09.2015 um 14:40 Uhr von fantil
@gironimo,
nicht "eigentlich" sondern nur ja!
:-)
Erstellt am 14.09.2015 um 14:55 Uhr von nicoline
spargel,
ist diese beantragte Stundenerhöhung denn überhaupt mitbestimmungspflichtig?
Und wenn Du noch mehr Antworten haben möchtest, mußt Du in deiner Ausgangsfrage auf "Beitrag bearbeiten" klicken und das Häkchen bei nur 7 Antworten zulassen entfernen
Erstellt am 14.09.2015 um 14:56 Uhr von gironimo
ich weiß fantil, Du hast recht (- und ich kenne die Praxis ......)
Erstellt am 14.09.2015 um 14:59 Uhr von fantil
und da gebe ich dir recht! ;-)
Erstellt am 14.09.2015 um 15:10 Uhr von bufffuchs
also muss sozusagen ein ersatzmitglied geladen werden für diese abstimmung. da ja sonst, wenn betroffene person den raum verlässt, der br nicht mehr beschlussfähig währe.
Erstellt am 14.09.2015 um 15:12 Uhr von spargel
also muss sozusagen ein ersatzmitglied geladen werden für diese abstimmung. da ja sonst, wenn betroffene person den raum verlässt, der br nicht mehr beschlussfähig währe.
Erstellt am 14.09.2015 um 15:16 Uhr von nicoline
spargel,
wenn die Stundenerhöhung denn überhaupt mitbestimmungspflichtig ist, ja, dann muss ein Ersatzmitglied für den Tagesordnungspunkt geladen werden. Ist sie mitbestimmungspflichtig?
Erstellt am 14.09.2015 um 15:42 Uhr von celestro
@ nicoline
Nehmen wir mal kurz an, Sie wäre nicht mitbestimmungspflichtig ... müßte die betroffene Person dann den Raum trotzdem verlassen ? JA !
Denn wenn es zur Abstimmung kommt, muß ja eine BR-Sitzung mit TO-Punkt einberufen worden sein. Da muß derjenige / diejenige dann auch raus gehen.
Man könnte dem AG natürlich auch sagen, das er keine Anhörung dafür machen muß. Aber sollte das ein BR ? Ich finde ... Nein.
Erstellt am 14.09.2015 um 15:54 Uhr von nicoline
celestro,
*müßte die betroffene Person dann den Raum trotzdem verlassen ? JA !*
NEIN! Denn es muss ja kein Beschluss gefasst werden. Der AG muss den BR zwar über Stundenerhöhung einzelner MA informieren und diese Informationen können auch auf die Tagesordnung, aber, ein Beschluss muss dazu nicht gefasst werden.
Erstellt am 14.09.2015 um 16:27 Uhr von spargel
Mitbestimmungspflichtig ist es nicht,meiner Meinung nach. Da es ja nur eine Anregung an den ag ist. Aber was ist zb wenn ständig mehrstunden geleistet werden über min ein halbes Jahr und dadurch die vertraglich vereinbarten Stunden pro Woche immer überschritten werden ? Achso, es gilt der mvt
Erstellt am 14.09.2015 um 16:29 Uhr von spargel
Erstellt am 14.09.2015 um 16:40 Uhr von Marvel
Da hier kein Verhinderungsgrund vorliegt, muss auch keiner den Raum verlassen.
Erstellt am 14.09.2015 um 16:45 Uhr von celestro
@ nicoline
Es "müßte" zwar kein Beschluß gefaßt werden. Wenn der BR das aber trotzdem macht (warum auch immer), sollte selbiger auch so konsequent sein und den Kollegen raus schicken.
Und ja, ich kenne Betriebsräte, die solche Art Anhörungen ganz normal behandeln. Denn der AG gibt Ihnen eh schon kaum was auf den Tisch und da wollen Sie das wenige nicht auch noch torpedieren.
@ spargel
Wovon reden wir jetzt genau ? Wenn ein MA (egal ob BR-Mitglied oder nicht) zum AG sagt, er / sie will die Stunden erhöht haben, dann ist die Anfrage natürlich nicht mitbestimmungspflichtig.
Wenn aber der AG handelt, dann ist es mitbestimmungspflichtig, sofern die Erhöhung nicht nur geringfügig ist oder es sich um Überstunden handelt.
Erstellt am 14.09.2015 um 17:25 Uhr von spargel
Also nochmal. Br möchte seine vetraglich vereinbarte wochenarbeitszeit erhöht haben. Dazu ist kein Beschluss erforderlich ausser er/sie macht ständig Überstunden (vom ag angeordnet) weil es anders nicht zu schaffen ist, in diesem Fall müsste man doch einen Beschluss machen das die Zeit angehoben wird und der br müsste zu diesem Tagesordnungspunkt einen Ersatz laden oder ?
Erstellt am 14.09.2015 um 19:13 Uhr von nicoline
*Denn der AG gibt Ihnen eh schon kaum was auf den Tisch und da wollen Sie das wenige nicht auch noch torpedieren.*
Bei allem Verständnis, wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir was" oder "Wir machen mal, weil es so schön ist".
Die Erhöhung der arbeitsvertraglich vereinbarten, individuellen Arbeitszeit, ist nur dann mitbestimmungspflichtig wenn es sich um mindestens 10 Std. wöchentlich und um eine Dauer von mehr als einem Monat handelt. Alles darunter kann der BR allenfalls dankbar für die Information zur Kenntnis nehmen und dafür muss kein BRM die Sitzung verlassen.
Der richtige Weg des BR wäre hier, dem AG die mitbestimmungspflichtigen Überstunden nicht mehr zu genehmigen. Auch dafür muss das BRM, welches in der betroffenen Abteilung arbeitet, nicht die Sitzung verlassen, es darf mit abstimmen.
Die Erhöhung der Arbeitszeit sollte der betroffene AN beim AG selber beantragen, der BR wird damit weniger erreichen, als wenn er den Überstunden nicht mehr zustimmt.