Anfechtung einer BR Wahl - wie muss man da vorgehen?
Hallo, bei uns, in einem Maschinenbaubetrieb(120Mitarbeiter), finden bald Betriebsratswahlen statt. Der Wahlvorstand hat in verschiedenen Betriebsbereichen Vorschlagslisten ausgehängt. In die Listen haben sich auch Mitarbeiter eingetragen und gegengezeichnet. Der Wahlvorstand will diese Listen nach dem Abgabetermin einsammeln, zusammenfassen und eine Listenwahl durchführen. Soweit ist es aber nicht gekommen, ich war der Meinung das die ausgehangenen Listen gültig Listen seine, weil sie auch Stützunterschriften aufwiesen. Daraufhin habe ich eine eigene Liste erstellt und sie vor der Frist Abgegeben. Der WV (BRV und Listenführer alles zusammen) hat dann auch eine eigene Liste eingereicht und alle anderen Listen die er selbst ausgehangen hat wegen Fristverstreichung als ungültig erklärt. Ich habe den Eindruck das hier die Kontrollfunktion des WV missbraucht wurde, den Mitarbeitern wurden Listen für eine angebliche Personenwahl vorgelegt die dann aber nicht für gültig erklärt wurden. Um dann eine Eigene Liste in letzten Minuten einzureichen um Klar zu Kontrollieren wer an der Wahl teilnimmt und wer nicht. Kann ich die Wahl anfechten weil der Wahlvorstand die Wahl durch das aushängen von Wahlvorschlagslisten ,in mehreren Betriebsbereichen, in Richtung Listenwahl geführt hat was er nicht darf. Und wie fechte ich diese Wahl an?
Community-Antworten (9)
01.03.2006 um 14:18 Uhr
Deine Vermutung scheint richtig, dass hier zumindest ein Manipulationsverdacht besteht. Frage: Hat der BRvorsitzende alle Bewerber von den ausgehängten Listen auf seine eigene übernommen? Zwischen den Zeilen lese ich, dass: NEIN!?
Wenn nicht, dann schützt die Unwissenheit der Bewerber auf den ausgehängten Listen diese zunächst mal nicht vor den Folgen, aber einen starken Anfechtungsgrund hätten sie dann schon.
Gruesse w-j-l
01.03.2006 um 16:05 Uhr
Dank für deine Antwort w-j-l, auf der Liste des WV sind alle Kanidaten von den Listen die aushingen vertretn, bis auf eine Kanidaten der jetzt nicht an der Wahl teinehmen darf. Aber wie fechte ich die Wahl an?
01.03.2006 um 16:26 Uhr
Alle möglichen Verstöße gegen Vorschriften zur Wahl zusammen suchen. Über die Unwirksamkeit oder gar Nichtigkeit entscheidet dann das Gericht.
Zur Wahlanfechtung mußt Du Dir aber noch 2 Gleichgesinnte suchen, oder die Gewerkschaft bemühen.
Kann es sein, dass der WV (=BR-Mitglied/er) die Listenwahl nur vortäuschen wollte, um dann (in unzulässiger Art) doch zu einer Persönlichkeitswahl überzugehen?
01.03.2006 um 17:48 Uhr
Hallo, ich vermute schon, dass die Absicht da war eine Listenwahl vorzutäuschen, um dann eine Personenwahl zu machen, aber nur mit dem Kandidaten auf der Liste des WV, BRV, Listeführer. Eine Unterstützung von der Gewerkschaft habe ich nicht, da ich kein Mitglied bin und auch nicht werde. Diese geschilderten Intrigen, werden bei uns im Betrieb von der Gewerkschaft gesteuert, so dass kein Nichtmitglied bei der Wahl teilnehmen kann. Ich schätze, dass ich nicht genug Rückrat habe um gegen diesen Mafia anzukommen. Aber vielleicht hast du noch einige Tipps um die Wahl anzufechten.
01.03.2006 um 19:52 Uhr
Die Fragestellung kam mir doch mehr als bekannt vor.
02.03.2006 um 01:20 Uhr
Hallo Ecki, wenn Du selbst nicht die Absicht hast anzutreten, warum willst Du dann die wahl anfechten?
02.03.2006 um 08:48 Uhr
Hallo, Ich trete selbst an aber ein guter Kollege von mir wurde nicht zur Wahl zugelassen. Dass schreibe ich mir selbst zu, als ich meine liste fristgerecht abgegeben habe wurde mir vom Wahlvorstand die frage gestellt warum ich diese Liste abgebe er, der WV, werde diese Listen nach Ablauf der Frist einsammele und sie wären gültig, obwohl sie nicht abgegeben werden. Daraufhin habe ich meinem Kollegen gesagt er brauche die Liste die der WV ausgehangen hat nicht abgeben sie würde eingesammelt. Das war eine Lüge des Wahlvorstands der bewusst Liste ausgehangen hat um Mitarbeiter, die glaubten an der Wahl teilzunehmen, nicht zuzulassen. Gruß Ecki
02.03.2006 um 09:34 Uhr
Hallo Ecki, ich kann Deine "Wut" wirklich nachvollziehen, Du suchst nach Möglichkeiten der Wahlanfechtung. Aber Du tust Dir keinen Gefallen Deine "Unterstützer" in diesem Thread durch Weglassung oder Umkehr von Informationen, auf eine womöglich falsche Spur zu bringen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Du mit Deiner Liste gute Chancen hast. Warum, habe ich Dir bereits versucht, im ersten Thread (s.o.) aufzuzeigen. Und wenn es schon keine Verpflichtung gibt, dass nur Gewerkschaftsmitglieder für einen BR kandidieren dürfen, dann kann doch wohl erst recht jedes Nichtmitglied von seinem Wahlrecht Gebrauch machen!
Mensch, lass Dich nicht unterkriegen! Fayence
02.03.2006 um 10:34 Uhr
Sehe ich wie Fayence, mach vor allem, sofern Du Gelegenheit findest, diese Machenschaften öffentlich. Vielleicht findest Du ja noch mehr Anfechtungsgründe. Ob dieser alleine am Ende ausreicht, will ich nicht wagen zu beurteilen. Gruesse w-j-l
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