Vorstand will KBR statt BV im Einzelbetrieb
Hallo zusammen,
ich bin seit letztem Jahr die Vorsitzende des Betriebsrats eines kleinen Tochterunternehmens eines großen Konzerns. Im Konzern gibt es viele BR und natürlich auch einen KBR. Mir ist klar, dass der KBR nur verhandeln darf, wenn er vom BR nominiert wird bzw. es zwingende Gründe gibt etc. Bei uns ist es aber so, dass der Vorstand des Konzerns ein starkes Interesse an der Vereinheitlichung von Prozessen hat (z.B. Urlaubsregelungen, Reiserichtlinien etc.). Bisher hat mein Unternehmen hierzu eigene Vorgehensweisen, die noch nicht alle durch BVs abgedeckt sind. Nun zu meiner Frage: Kann der Konzern-Vorstand erzwingen, dass ein Thema zum KBR-Thema wird, einfach mit einem Vereinheitlichungsargument (obwohl es bisher auch ohne Vereinheitlichung ging)? Oder haben wir als BR immernoch die Chance unsere eigene BV und somit auch eigene Regeln zu schaffen?
Community-Antworten (3)
26.11.2019 um 07:29 Uhr
Nein, der AG kann diesen Punkt nicht erzwingen. Das geht nur dann, wenn der Konzern eine freiwillige Leistung erbringen will.
26.11.2019 um 10:31 Uhr
Jetzt müsste man aber erst einmal wissen, wer den AG ist - der Konzern Vostand oder ein ein GF des Tochterunternehmens. Und natrülich kann ein AG den BR zu Verhandlungen auffordern - Der konzern Vorstand aber nicht wenn er nicht AG ist sondern übergeordnetes Organ.
HAbt ihr Euch die "Konzern BV" den mal angeschaut? Sind da Verbesserungen drin? Wenn es noch gar keine gibt, könnt ihr den KBR / GBR auch nur zu Verhandlungen ohne Abschluß beauftragen. Ihr entsendet doch auch Mitglieder in den GBR / KBR, da seid ihr doch dann mit im Boot und könnt schauen in welche Richtung es geht.
Je nachdem wie gut Euer Kontakt in den GBR / KBR ist und wie der so tickt - kann da ja auch durchaus positives bei rausspringen. Wir im GBR sind uns immer sehr einig, es wird kein örtlicher BR überstimmt - ( Da gibt es für einzelne auch immer wieder Sonderlocken, weil halt nicht alle Betriebe gleich sind, (z.,B. bei der Arbeitszeit, Vertrauensarbeitszeit, Schicht, Gleitzeit etc).
26.11.2019 um 11:17 Uhr
Auffordern kann ein AG die einzelnen Gremien das einzelne Themen auf KBR Ebene geregelt werden. Erzwingen jedoch kann er es nicht. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das es aber ein leichteres ist wenn man über den KBR Betriebsvereinbarungen abschließt die über ein Thema einen Rahmen abdecken. Die restliche Ausgestaltung aber auf örtl. Ebene bleibt. Dies stärkt auch die Zusammenarbeit der einzelnen Gremien unter einander, und lässt einfacher verhandeln" nach oben hin".
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