Erstellt am 11.09.2015 um 15:32 Uhr von Pjöööng
Du als Führungskraft weißt nicht, dass man denjenigen in solchen Fällen einfach an die Geschäftsführung verweist?
Erstellt am 11.09.2015 um 15:39 Uhr von celestro
Zunächst einmal würde ich davon Abstand nehmen, einer Person nur deshalb etwas nicht zu glauben, nur weil dieser jemand schon mal gelogen hat.
Und dann würde ich die Person entweder (wie Pjöööng schon andeutet) an die Geschäftsführung verweisen, oder aber mal fragen, ob man ein gemeinsames Treffen arrangieren soll und besagte Person bereit sei, die Anschuldigungen dort zu wiederholen.
Erstellt am 11.09.2015 um 17:56 Uhr von Dezibel
Ihr seid weder Polizei, noch Richter.
Pjöööng sagt das Richtige!