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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sozialversicherungsbetrug?

TA
Thomas A
Feb 2022 bearbeitet

Hallo ihr lieben,

ein Kollege sein AV endet zum 15.01.22. Leider erkrankt der Kollege bereits mitte 12.21 und ist bis zum Austritt durchgehend AU.

Nun ist sein Akkuschrauber (Arbeitgebereigentum) verschwunden und unser AG bezichtigt ihn nun des Diebstahls, was der Kollege natürlich vehement verneint.

Allein durch die Krankschreibung vor seinem Austritt, kann ich die schlechte Laune unseres AG durchaus verstehen, aber er hat eine AU-Bescheinigung von seinem Hausarzt und dessen Fachkompetenz werde ich nicht in Frage stellen.

Nun war unser AG der Meinung, trotz Krankschreibung kein Entgeltfortzahlung zu leisten, bis der Akkuschrauber wieder da ist. Allein das sehe ich schon verdammt sportlich, aber als ich die Lohnscheine vom Kollegen gesehen habe, bin ich vom Glauben abgefallen. Im Dezember wurde nur der halbe Lohn angerechnet und im Januar wurde garnichts berechnet. Ihm wurde nicht etwa das Netto gekürzt, nein, im Dezember wurde bereits das Bruttogehalt gekürzt und im Januar beträgt das Brutto genau 0 Euro.

Wie seht ihr das? Ich denke unser AG hat hier gemäß §266a StGB ein Sozialversicherungsbetrug begangen.

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Community-Antworten (17)

D
DummerHund

02.02.2022 um 21:31 Uhr

Der AN sollte sich einen Anwalt nehmen.

C
celestro

02.02.2022 um 23:30 Uhr

"Wie seht ihr das? Ich denke unser AG hat hier gemäß §266a StGB ein Sozialversicherungsbetrug begangen."

Und woher willst Du wissen, ob der AG Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hat, oder nicht?

TA
Thomas A

02.02.2022 um 23:46 Uhr

Na weil sie auf dem Lohnschein nicht aufgeführt sind. Wenn der AG das gehalt kürzt, darf er das ja nur vom Netto und nicht vom Brutto, ergo müsste auf dem Lohnschen das volle Brutto ersichtlich sein.

K
Kjarrigan

03.02.2022 um 08:52 Uhr

Sozialversicherungsbetrug ist völliger Quatsch.

Der AN soll umgehend Lohnklage beim ArbG einreichen. Dazu bedarf es nicht mal eines Anwaltes - UnterKlage.lagen mitnehmen der Rechtspfleger beim ArgG hilft bei der

R
rtjum

03.02.2022 um 09:18 Uhr

"UnterKlage.lagen mitnehmen der Rechtspfleger beim ArgG hilft bei der" noch zu früh zum schreiben...

R
Relfe

03.02.2022 um 10:07 Uhr

seit wann ist der Kollege den schon beschäftigt?

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat (§ 3 Abs. 3 EFZG).

K
kainil

03.02.2022 um 11:50 Uhr

Moin, ich habe letztens ein BAG Urteil gelesen, wo ein MA gekündigt wurde/hat und dann bis Dienstzeitende krank geschrieben wurde. Da wurde auch der Lohn einbehalten. Hier hat der AG recht bekommen. Also von da her kann es schwierig werden mit dem einklagen. Gucke mal, ob ich das Urteil finde

K
kainil

03.02.2022 um 11:52 Uhr

Hier das BAG Urteil: (Urteil vom 08.09.2021, 5 AZR 149/21).

R
Relfe

03.02.2022 um 12:00 Uhr

dieser wurde ja nicht gekündigt, der AV läuft aus. Und die wenn der AG die AUB anzeifelt, dann kann der AN dagegen vorgehen. Eine AUB ist ja nicht deshalb falsch, weil sie bis zum Ablauf des AV geht, da kann nur der Beweiswert erschüttert sein. Dann entbindet der AN den Arzt von der Schweigepflicht und der Arzt klärt den Richter über den Grund der AUB auf, das ist bei einer "echten AUB" kein Problem. der AN muss sowieso zum RA um seinen Lohn einzuklagen, da kann er das auch gleich abklären. Außerdem will der AG ja anscheinend zahlen, wenn der Akkuschrauber wieder da ist, somit ist der Hintergrund doch ein anderer. Und mit der Akkuschraubernummer wird der AG niemals durchkommen, das steht wohl in keinem Verhältnis. Maximal dürfte er evt. den Wert des Akkuschraubers einbehalten, wobei ich das auch für "gewagt" halte.

C
celestro

03.02.2022 um 12:27 Uhr

sehe ich auch so ... den Lohn einzubehalten, nur weil ein kleines Arbeitsteil weg zu sein scheint ... sehr sehr dünnes Eis!

G
ganther

04.02.2022 um 13:19 Uhr

bin bei dir celestro. Aber es ist damit noch kein Sozialversicherungsbetrug. Zunächst ein arbeitsrechtliche Fragestellung und nur in Ausnahmefällen auch Strafrecht. Und Strafrecht führt ja auch nicht dazu, dass irgendeine Forderung beglichen wird. Das muss dann ja weiterhin zivil- bzw. arbeitsrechtlich eingefordert werden.

C
celestro

04.02.2022 um 13:28 Uhr

"Aber es ist damit noch kein Sozialversicherungsbetrug."

Da habe ich so überhaupt keine Ahnung von. Daher enthalte ich mich disbezüglich jedweder Ausage. ;-)))

TA
Thomas A

04.02.2022 um 13:55 Uhr

Das Arbeitsrechtliche steht denke ich außer Frage. Bin halt nur hin und her gerissen, weil der Gesetzgeber klar sagt, das angefallene Sozialabgaben abzuführen sind egal ob Lohn gezahlt wurde oder nicht. Da sein Brutto aber im Dezember knapp halbiert und im Januar bei 0€ lag, sieht es laut Lohnschein so aus als wären für diesen Zeitraum keine Abgaben gezahlt worden. Frag bei Gelegenheit mal einen Anwalt und werde berichten.

K
Kjarrigan

04.02.2022 um 14:58 Uhr

Aha wenn ich also behaupte Lieber AG ich bekomme für Jan 1.000.000 € von dir Der AG sagt du spinnst - dann zeige ich den AG wegen Sozialbetrug an weil er der Krankenkasse - ja vielleicht, falls ich einen doofen Richter finde der meinen Anspruch bestätigt oder ein Versäumnisurteil ergeht ;) - ca 210.000 € Sozialversicherung vorenthält?

Der AG meint halt, dass er ausstehende Lohn gegenrechnen kann - fertig und aus. Da ist nix mit Sozialbetrug. Betrug setzt auch immer Absicht voraus. der ist nicht gegeben.

C
celestro

04.02.2022 um 16:28 Uhr

@Kjarrigan

Nicht alles, was hinkt ist ein sinnvoller Vergleich.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html

der MA hat Lohn zu bekommen und daher ist eine Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge ggf. wirklich ein Betrug. So weit hergeholt finde ich das überhaupt nicht. Der AG kann ja gerne vom NETTO den Preis für die Maschine abziehen. Aber der Lohnstreifen sagt, da wurde NICHTS gezahlt.

Das mag vielleicht doch kein Sozialversicherungsbetrug sein ... aber wie gesagt ... so unsinnig ist die Idee nun auch wieder nicht.

TA
Thomas A

04.02.2022 um 16:46 Uhr

Ja genau, hätte er die Kosten vom Netto abgezogen würde ich bzgl. Straftat nichts gesagt. Das wäre dann ein klassischer Fall fürs Arbeitsgericht. Aber vom Brutto abziehen finde ich sonderbar.

R
Relfe

04.02.2022 um 17:30 Uhr

Sozialbetrug ist wirklich etwas weit hergeholt, weil die Sozialbeiträge ja fällig werden, wenn der AG den Arbeitslohn bezahlt. Für den AN ist dagegen wichtiger, das die Sozialkassen ihn nicht irgendwann "rausschmeißen", weil gar keine Beiträge entrichtet wurden. Das wäre das erste was der AN prüfen sollte: KK anrufen und fragen ob Beiträge entrichtet wurden.

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