Erstellt am 11.09.2015 um 15:04 Uhr von Pjöööng
Woraus leitet Ihr Euren Anspruch ab, eine Empfangsbestätigung zu bekommen?
Erstellt am 11.09.2015 um 15:12 Uhr von gironimo
vertrauensvolle Zusammenarbeit (§ 2 BetrVG). Davon ist der Gesetzgeber zumindest ausgegangen. Ihr bestätigt doch auch nicht jeden Eingang - oder?
Erstellt am 11.09.2015 um 15:45 Uhr von celestro
Ob es den Anspruch überhaupt gibt, keine Ahnung, aber bei uns ist es eigentlich auch die Regel, daß unser BRV alle Unterlagen (zumindest bei denen, wo eine Frist zu laufen beginnt, also Anhörungen) bestätigen muß. Umgekehrt läßt er sich die Bestätigung entweder auch geben, oder nimmt einen Zeugen mit.
Und da wären wir ggf. schon bei der Lösung des Problems. Dem AG ankündigen, daß demnächst immer 2 Zeugen mitkommen und dafür von der Arbeit freigestellt werden müssen. Mal sehen, ob der AG sich das nicht noch einmal überlegt.
Erstellt am 11.09.2015 um 15:49 Uhr von Pjöööng
Wieso müssen diese Zeugen von der Arbeit freigestellt werden? Ist das NOTWENDIGE BR-Arbeit?
Erstellt am 11.09.2015 um 16:02 Uhr von celestro
Ja, wenn sich der AG weigert, eine Empfangsbestätigung zu geben (bei Fristsachen), muß der BRV sich ja rückversichern.
Und komm mir bitte nicht mit dem Grundsatz auf vertrauensvolle Zusammenarbeit und so ... diese Worte sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt wurden. Auch wenn die Gerichte vielleicht zu naiv sind, das anzuerkennen.
Erstellt am 11.09.2015 um 16:16 Uhr von Pjöööng
Es geht doch primär darum, dass die Schriftstücke zugestellt werden und dass (zumindest im Falle fristgebundener Vorgänge) auch Datum und ggf. Uhrzeit der Zustellung dokumentiert werden. Das kann der BRV auch alleine.
Das macht man im täglichen Geschäftsverkehr auch nicht anders. Nur sehr selten wählt man dort eine der drei Zustellmöglichkeiten, die tatsächlich die Zustellung dokumentieren (Einschreiben/Rückschein, Bote, Gerichtsvollzoieher).
Insofern gibt es für mich keine Notwendigkeit dass drei BRM den Brief gemeinsam tragen.
Erstellt am 11.09.2015 um 16:32 Uhr von celestro
Dokumentieren kann er alleine, aber das beweißt ja nichts. Und daher arbeitet bei uns der BRV mit Empfangsbestätigungen oder Zeugen. Aber der AG ja auch ... von daher. ;-)
Erstellt am 11.09.2015 um 17:50 Uhr von Pjöööng
Due Frage war ja nicht, ob man das so machen können, sondern ob der Arbeitgeber die zwei Zeugen dafür von der Arbeit freistellen müsse.
Nach meiner Auffassung muss er das grundsätzlich nicht.
Erstellt am 12.09.2015 um 12:03 Uhr von Challenger
Hallo erst mal,
im Verhalten Eueres AG könnte man eine Behinderung,mindesten jedoch eine STÖRUNG
der BR-Tätigkeit nach §78 BetrVG erblicken.Denn wenn der AG sich entschlossen hat,sich
zu weigern, Euch gegenüber zukünftig die Entgegennahme fristwahrender Schriftstücke
zu dokumentieren, liegt natürlich der Verdacht nahe, daß er im Zweifel den Nachweis über
den ordnungsgemäßen Zugang vereiteln, zumindest aber erschweren will.Was sonst will er
mit seinem Verhalten bezwecken? Gutes führt er JEDENFALLS NICHT IM SCHILDE.
Erstellt am 12.09.2015 um 13:02 Uhr von Pjöööng
Die alleinige durch keinerlei Tatsachen belegte Befürchtung des BR dass der Arbeitgeber in Zukunft sich widerrechtlich verhalten könnte, stellt noch lange keinen Grund für den Vorwurf einer Behinderung der Betriebsratsarbeit dar.
Und wenn der BR meint dieses befürchten zu müssen, dann kann er sich entsprechend darauf einrichten.
Ehrlich gesagt: Wenn mein Arbeitgeber von mir für jedes Schriftstück ein Empfangsbekenntnis einfordern würde, würde ich mir langsam Sorgen machen, umgekehrt vermutlich ebenso.