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Empfangsbestätigung BR-Schriftverkehr

B
BRaktiv
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Plötzlich und ab sofort hat mein AG entschieden, dass unsere Betriebsrats-Schriftverkehr nicht mehr quittieren muss. Also bekommen wir keine Empfangsbestätigung mehr, für unsere Schriftstücke, egal was. Darf der AG sowas einseitig durchsetzen? Gibt es Rechtgrundlagen die mir helfen könnten? Ich habe nichts genaues herausgefunden... Für aussagekräftige Infos, vielen Dank im Voraus ;)

2.132010

Community-Antworten (10)

P
Pjöööng

11.09.2015 um 17:04 Uhr

Woraus leitet Ihr Euren Anspruch ab, eine Empfangsbestätigung zu bekommen?

G
gironimo

11.09.2015 um 17:12 Uhr

vertrauensvolle Zusammenarbeit (§ 2 BetrVG). Davon ist der Gesetzgeber zumindest ausgegangen. Ihr bestätigt doch auch nicht jeden Eingang - oder?

C
celestro

11.09.2015 um 17:45 Uhr

Ob es den Anspruch überhaupt gibt, keine Ahnung, aber bei uns ist es eigentlich auch die Regel, daß unser BRV alle Unterlagen (zumindest bei denen, wo eine Frist zu laufen beginnt, also Anhörungen) bestätigen muß. Umgekehrt läßt er sich die Bestätigung entweder auch geben, oder nimmt einen Zeugen mit.

Und da wären wir ggf. schon bei der Lösung des Problems. Dem AG ankündigen, daß demnächst immer 2 Zeugen mitkommen und dafür von der Arbeit freigestellt werden müssen. Mal sehen, ob der AG sich das nicht noch einmal überlegt.

P
Pjöööng

11.09.2015 um 17:49 Uhr

Wieso müssen diese Zeugen von der Arbeit freigestellt werden? Ist das NOTWENDIGE BR-Arbeit?

C
celestro

11.09.2015 um 18:02 Uhr

Ja, wenn sich der AG weigert, eine Empfangsbestätigung zu geben (bei Fristsachen), muß der BRV sich ja rückversichern.

Und komm mir bitte nicht mit dem Grundsatz auf vertrauensvolle Zusammenarbeit und so ... diese Worte sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt wurden. Auch wenn die Gerichte vielleicht zu naiv sind, das anzuerkennen.

P
Pjöööng

11.09.2015 um 18:16 Uhr

Es geht doch primär darum, dass die Schriftstücke zugestellt werden und dass (zumindest im Falle fristgebundener Vorgänge) auch Datum und ggf. Uhrzeit der Zustellung dokumentiert werden. Das kann der BRV auch alleine.

Das macht man im täglichen Geschäftsverkehr auch nicht anders. Nur sehr selten wählt man dort eine der drei Zustellmöglichkeiten, die tatsächlich die Zustellung dokumentieren (Einschreiben/Rückschein, Bote, Gerichtsvollzoieher).

Insofern gibt es für mich keine Notwendigkeit dass drei BRM den Brief gemeinsam tragen.

C
celestro

11.09.2015 um 18:32 Uhr

Dokumentieren kann er alleine, aber das beweißt ja nichts. Und daher arbeitet bei uns der BRV mit Empfangsbestätigungen oder Zeugen. Aber der AG ja auch ... von daher. ;-)

P
Pjöööng

11.09.2015 um 19:50 Uhr

Due Frage war ja nicht, ob man das so machen können, sondern ob der Arbeitgeber die zwei Zeugen dafür von der Arbeit freistellen müsse.

Nach meiner Auffassung muss er das grundsätzlich nicht.

C
Challenger

12.09.2015 um 14:03 Uhr

Hallo erst mal, im Verhalten Eueres AG könnte man eine Behinderung,mindesten jedoch eine STÖRUNG der BR-Tätigkeit nach §78 BetrVG erblicken.Denn wenn der AG sich entschlossen hat,sich zu weigern, Euch gegenüber zukünftig die Entgegennahme fristwahrender Schriftstücke zu dokumentieren, liegt natürlich der Verdacht nahe, daß er im Zweifel den Nachweis über den ordnungsgemäßen Zugang vereiteln, zumindest aber erschweren will.Was sonst will er mit seinem Verhalten bezwecken? Gutes führt er JEDENFALLS NICHT IM SCHILDE.

P
Pjöööng

12.09.2015 um 15:02 Uhr

Die alleinige durch keinerlei Tatsachen belegte Befürchtung des BR dass der Arbeitgeber in Zukunft sich widerrechtlich verhalten könnte, stellt noch lange keinen Grund für den Vorwurf einer Behinderung der Betriebsratsarbeit dar. Und wenn der BR meint dieses befürchten zu müssen, dann kann er sich entsprechend darauf einrichten.

Ehrlich gesagt: Wenn mein Arbeitgeber von mir für jedes Schriftstück ein Empfangsbekenntnis einfordern würde, würde ich mir langsam Sorgen machen, umgekehrt vermutlich ebenso.

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