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Empfangsbestätigung von Einstellungens-/Kündigungsschreiben - muss ich (BRV)mit meiner Unterschrift eine Empfangsbestätigung geben?

E
Elfi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe da ne frage:Muß ich dem AG den Empfang von Einstellungens-/Kündigungsschreiben mit meiner Unterschrift auf eine Empfangsbestätigung geben?

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Community-Antworten (2)

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Waschbär

20.07.2008 um 17:31 Uhr

@Elfi,

Der AG muss sicherstellen das die Kündigung dem Arbeitnehmer zugehen, erst dann wird sie wirksam.

Eine Möglichkeit ist es, dem Arbeitnehmer die Kündigung am Arbeitsplatz zu überreichen und ihn den Empfang der Kündigung auf einer Kopie der Kündigung quittieren zu lassen. Dabei sollte auch das Datum des Empfangs angegeben werden.

Wenn die Kündigung an den Arbeitnehmer versandt werden soll, so ist darauf zu achten, dass ein Zugangsnachweis erbracht werden kann, denn es reicht nicht aus, dass der Arbeitgeber nachweist, dass er die Kündigung ordnungsgemäß abgesandt hat.

Quelle gleich BR 2 Seminar.

P
Peanuts

20.07.2008 um 18:27 Uhr

Die Fragestellung macht überhaupt keinen bzw. wenig Sinn!

Oder sollte es um Anhörungen des BRs zu geplanten Einstellungen/Kündigungen gehen?

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